Beiträge von Knabelber

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

    Angenommen es wurde ein mögliertes Zimmer in einem privaten Studentenwohnheim gemietet. Die Mietdauer betrug 6 Monate, wovon der Mieter nur ca. 3 Monate das Zimmer tatsächlich bewohnt hat. Im Mietvertag wären 150 Euro kosten für eine 'Endreinigung' vorgeschrieben. Eine Möglichkeit die Endreinigung selbst durchzuführen ist nicht vorgesehen. Nun hat der Mieter der Klausel per E-Mail widersprochen, mit Hinweis darauf, dass er die Reinigung selbst durchführen wird, und dass eine solche Klausel aus seiner Sicht unwirksam ist (mit Hinweis auf § 307BGB). Der Schlüssel wurde übergeben, das Zimmer wurde vom Mieter gereinigt. Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht - da der Auszug an einem Samstag erfolgte und der Vermieter an diesem Tag keine übergabe machen wollte - jedoch Zeugen und Fotos. Der Vermieter hingegen geht auf den Widerspruch nicht ein und schreibt lediglich, dass die Zimmer immer professionell gereinigt werden, dass dies im Mietvertrag so festgehalten ist und dass die Reinigungskosten von der Kaution abgezogen werden.

    Muss der Mieter das so hinnehmen oder was bleiben ihm für Möglichkeiten?

    Schonmal vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße

    Andy

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