In unserem 6-Familienhaus beschwert sich ein Mieter über die Nebenkostenabrechnung. Es geht um die Wartung der Heizung, die ich bisher immer auf die Mietparteien umgelegt habe. Im konkreten Fall geht es um bestimmte Positionen auf der Rechnung des Heizungsbauers. Ich sollte vielleicht noch vermerken, dass alle Mieter immer alle Nebenkostenrechnungen von mir in digitaler Form erhalten. Sie müssen also nicht bei mir vorstellig werden, um die Rechnungen einzusehen.
Bei dem besagten Brennwertgerät geht es um folgende Wartungsarbeiten:
- Reinigung des Brennraums (alle 2 Jahre)
- Reinigung des Kondensatsammlers (alle 2 Jahre)
- Austausch der Ionisationselektrode (nur ca. alle 4 Jahre)
- Austausch der Zündelektrode (nur ca. alle 4 Jahre)
- Austausch der Brennraumdichtungen (nur ca. alle 6 Jahre)
Der Gesamtbetrag der Rechnung lag deutlich unter 200 Euro. Dieser Betrag wird dann im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf die Mietparteien umgelegt. Der Umlageschlüssel ist unstrittig. Auf die Mietparteien umgelegt, zahlt also jede Mietpartei für die Heizungswartung knapp 30 € alle 2 Jahre.
Es wird also alle 2 Jahre eine Wartung veranlasst und durchgeführt. Die Wartungskosten tauchen auch nur alle 2 Jahre bei der Nebenkostenabrechnung auf.
Der Mieter meint, das es sich beim Austausch der Elektroden und der Dichtungen nicht um eine Wartung handelt, sondern um eine Reparatur, somit sei dieser Anteil des Gesamtbetrags nicht umlagefähig. Für mich sind die Elektroden und die Dichtungen Verschleißteile. Hat das Brennwertgerät oft genug gezündet und ist es lang genug gelaufen, dann sind die Elektroden aufgebraucht. Wurde der eigentliche Brennraum zur Reinigung oft genug geöffnet und nach der Reinigung wieder verschlossen, dann sind die Dichtungen irgendwann hin.
Wie schätzt ihr die Lage ein?
Gibt es genaue gesetzliche Bestimmungen, aus denen hervorgeht, was in den Bereich der Wartung und was in den Bereich der Reparatur gehört.