Beiträge von Burgfrauboe

    Hallo Helfende,

    seit Juli 2019 leben wir als Paar mit einem Kind zur Miete in einer Wohnung eines Dreiparteienhauses. Laut Mietvertrag darf der zum Grundstück gehörende Garten mitgenutzt werden; Gartenpflege wird von den Mietern übernommen. Weitere Regelungen stehen nicht im Mietvertrag und wurden auch nicht mündlich festgehalten. Eine Partei hat einen Teil des Gemeinschaftsgartens abgegrenzt und nutzt diesen nun alleine, den Rest des Gartens "teilen" wir uns mit der anderen Mieterin, die jedoch nicht an der Gartennutzung interessiert ist und uns diesen deshalb zur alleinigen Nutzung überlässt.

    Von Zeit zu Zeit stellten wir also Spielgeräte in den Garten - das Klettergerüst als Geburtstagsgeschenk, Matschküche zu Ostern, Trampolin und Schaukel zum darauffolgenden Geburtstag, nichts dessen ist im Boden verankert. Mit den Nachbarn gab es hinsichtlich dessen oder auch aus anderen Gründen nie Probleme oder Uneinigkeiten, unseren Vermieter dagegen haben schon öfter Kleinigkeiten (zu seltenes Rasenmähen, überfüllter Aschenbecher, Schuhschrank im Hausflur, zuletzt Gartenmöbel, die im Winter draußen standen) gestört. Wir kamen den von ihm geäußerten Wünschen immer unmittelbar und ohne Diskussionen nach.

    Heute forderte er jedoch, dass alle Spielgeräte aus dem Garten verschwinden; dieser sei chaotisch und der Rasen werde zerstört. Er wollte sofort einen Termin festlegen, zu dem alles beseitigt sein soll. Seit Monaten kam kein neues Spielgerät hinzu; der Vermieter hat den Garten seither schon öfter in diesem Zustand gesehen, für mich scheint das also reine Willkür zu sein, aber ganz davon abgesehen, dass unser Vermieter offensichtlich wenig begeistert von uns ist: Darf er bei im Vertrag festgehaltener Gartenmitnutzung derartige Forderungen stellen? Im Gartenabschnitt der anderen Mietpartei stehen Vogelhaus und Weihnachtsdeko; mir ist einfach schlüssig, warum das im Gegensatz zu Spielgeräte geduldet wird.

    Danke im Voraus!

    Hallo miteinander,

    ich hoffe, hier Hilfe zu finden.

    Seit einem halben Jahr bin ich Mieterin einer Wohnung innerhalb eines 3-Parteien-Hauses. Im November löste sich in Folge eines Sturms ein Fensterladen aus der Wand; möglicherweise war dieser nicht korrekt am Fensterladenhalter fixiert. Als der Vermieter hiervon erfuhr, sprach er davon, ohnehin hohe Kosten zu tragen, so etwas dürfe nicht geschehen. Mein Partner bot an, sich selbst darin zu versuchen, den Schaden zu beheben und besorgte zu diesem Zwecke Material. Da das Loch in der Wand jedoch sehr schmal war, gelang dies nicht; es hätte gebohrt werden müssen, was wir uns als Laien nicht zutrauen. Im darauffolgenden Gespräch mit unseren Mitmietern erfuhr ich, dass eben der Fensterladen, den wir zu fixieren versuchten, sich bereits beim Vormieter gelöst hat, wovon der Vermieter am Folgetag im Telefonat behauptete, nichts zu wissen. Ich berichtete, dass die Reperatur von meinem Partner nicht zu ermöglichen sei, zumal offensichtlich schon zuvor Schäden aufgetreten sind; deshalb gab der Vermieter mir die Daten eines Fachmannes, welcher die Schäden recht schnell behob. Auf Nachfrage, wer die Rechnung darüber erhalten soll, gab ich die Adresse des Vermieters an. Vergangene Woche erhielt ich jedoch die Rechnung über mehr als 100€; am Telefon gab der Handwerker an, der Vermieter habe nach Erhalt der Rechnung angegeben, sie uns zukommen zu lassen, schließlich sei der Fensterladen von uns "herausgerissen" worden.

    Ich würde mich über Einschätzungen der Lage und Tipps hinsichtlich des weiteren Vorgehens freuen!

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