Beiträge von Uli

    Die erwartet Absage ist mittlerweile da:

    Zusammenfassend uns zitierend:

    Soviel wie: Wegen ihrer Vertragsverletzung mit dem Hund haben wir sie ja abgemahnt


    Zur bereits existierenden Hundehaltung in der Wohnanlage:

    ( ich wollte keinen anderen mieter "hinhängen")

    "Eine Hundehaltung einer anderen Mietpatei in dieser Wohnanlage isz uns nicht bekannt, um Vergleichbarkeit zu schaffen müssten Sie in Ihrer Argumentation auch Ross und Reiter nennen"

    Zusammenfassung: Die Mietanlage ist sehr hochwertig mit holztüre, Fußbodenheizung und Schallisolierenden Fenstern (keine Ahnung was das damit zu tun hat)

    "Ferner haben sich bereits Mieter beschwert, also haben wir den Sachverhalten eingehend diskutiert und abgewogen. Wir bedauern Ihnen keine positive Rückmeldung zu geben und müssen Ihnen die Genehmigung zu Haltung Ihres Hundes verwehren" (Zitat inkl Rechtschreibfehler)


    Was mir daran nicht passt: Es wird kein Stichhaltiger Grund genannt, ob die Beschwerde der Nachbarn Stichhaltig ist wurde auch nicht überprüft...

    Lohnt sich ein Gang zum Anwalt?


    Liebe Grüße und Dank

    Uli

    Lieben Dank für die Antwort Fruggel <3

    Ja, sofern aufgrund der Umstände nicht auch eine fristlose Kündigung möglich ist.

    dafür bräuchte es aber doch sicherliche gravierenderes als einen leisen Hund?

    Nein, so kann man es nicht sagen. Laut BGH braucht der Vermieter einen sachbezogenen Grund für die Verweigerung der Erlaubnis. Und dieser Grund muss nicht nur in der Belästingung von Nachbarn bestehen. Es kann noch andere sachliche Gründe geben. Du solltest also zuerst mal schriftlich um Erteilung der Erlaubnis bitten. Sollte der Vermieter keinen konkreten Grund nennen, kannst du dir überlegen, den Vermieter damit zu konfrontieren, dass du eventuell die Erlaubnis übers Gericht erzwingen würdest.

    Um die Erlaubnis habe ich angefragt... Wie lange dürfen die sich denn dafür Zeit lassen?

    Und weiter wurde uns nicht mit einer Kündigung gedroht sondern "Sollten Sie unserer Aufforderung nicht bis spätestens 12.2.2020 nachkommen, müsste wir die Angelegenheit an unsere Rechtsanwaltskanzlei - für Sie dann kostenpflichtig - weiterleiten." Was das zu bedeuten hat ist mir auch äußerst unklar. :/

    Vielen dank schon mal... wären dann ja 9 Monate Kündigungsfrist nach 10 Jahren?

    Aber ehrlich gesagt bin ich nach dem Teil der Meinung das es nur verweigert werden darf wenn wirklich eine Belästigung der Nachbar vorhanden ist?

    "Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Nutzer und im Interesse einer ordnungsgemäßigen Bewirtschaftung des GEbäudes, des Grundstückes und der Wohnung bedarf das Mitglied der vorherigen Zustimmung der Genossenschaft, wenn es ... d) Tiere hält soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt.

    Die Genossenschaft erteil in den übrigen Fällen des ABs. 1 die Zustimmung, wenn die Handlungen dem üblichen Mietgebrauch entspricht keine berechtigten Interessen der Genossenschaft entgegenstehen und Belästigungen anderer Hausbewohner und Nachbarn sowie beeinträchtigungen der überlassenen Wohnungen und des Grundstücks nicht zu erwarten sind "

    Liebe Leute!

    uns ist im Urlaub in Italien endlich der passende Welpe über den Weg gelaufen... In der Wohnanlage gibt es schon einen Hund und auch Katzen, also habe ich mir weiter bei der Sache von der Wohnung her nichts dabei gedacht.

    Wir haben eine Genossenschaftswohnung seit 10 Jahren. Über uns wohnt wohl der Kumpel von einem Vorstand.

    Der Welpe hat die ersten 2 Nächte gut gejammert und am nächsten Tag hatte ich einen Anruf von Der Genossenschaft das man den Hundehaltung hätte beantragen müssen und das ich mich darauf gefasst machen kann das der Hund auch wieder weg muss. Am nächsten Tag den Antrag geschrieben und Abgeschickt mit sämtlichen Zusicherungen die man so machen kann.

    Tags drauf: Abmahnung wegen unerlaubter Hundehaltung und eine Frist den Hund bis zum 12.2.anderweitig unterzubringen sonst würde das ganze der Rechtsabteilung übergeben (zu meinen Kosten).

    Der Hund ist mittlerweile WIRKLICH leise. Der Nachbar kann davon eigentlich nichts weiter mitbekommen. Mit ihm zu reden ist unmöglich.

    Eine Antwort auf die Anfrage mit Begründung ist bis jetzt ausgeblieben, ich gehe jedoch davon aus falls eine Antwort erfolgt, dass diese negativ sein wird. ich bin sehr verwundert das sofort mit Abmahnung und Rechtsstreit gedroht wird und die Abmahnung auch vom Vorstand unterzeichtnet ist.

    Was mache ich jetzt am schlausten?

    (Das ich mich etwas unüberlegt und wenig intelligent verhalten habe ist mir schon klar...)

    Und was sollte mir wirklich drohen bringen wir den Hund nicht anderweitig unter? - Das ist außer Kurzfristig eigentlich keine Option, da wir den Hund als Arbeitshund zur Trüffelsuche in Italien ausbilden möchten. (Als Deutscher von einem Trüffelsucher einen Hund zu bekommen ist echt schwierig :S )

    Vielen Dank für eure Hilfe schon mal

    Gruß Uli

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