Die erwartet Absage ist mittlerweile da:
Zusammenfassend uns zitierend:
Soviel wie: Wegen ihrer Vertragsverletzung mit dem Hund haben wir sie ja abgemahnt
Zur bereits existierenden Hundehaltung in der Wohnanlage:
( ich wollte keinen anderen mieter "hinhängen")
"Eine Hundehaltung einer anderen Mietpatei in dieser Wohnanlage isz uns nicht bekannt, um Vergleichbarkeit zu schaffen müssten Sie in Ihrer Argumentation auch Ross und Reiter nennen"
Zusammenfassung: Die Mietanlage ist sehr hochwertig mit holztüre, Fußbodenheizung und Schallisolierenden Fenstern (keine Ahnung was das damit zu tun hat)
"Ferner haben sich bereits Mieter beschwert, also haben wir den Sachverhalten eingehend diskutiert und abgewogen. Wir bedauern Ihnen keine positive Rückmeldung zu geben und müssen Ihnen die Genehmigung zu Haltung Ihres Hundes verwehren" (Zitat inkl Rechtschreibfehler)
Was mir daran nicht passt: Es wird kein Stichhaltiger Grund genannt, ob die Beschwerde der Nachbarn Stichhaltig ist wurde auch nicht überprüft...
Lohnt sich ein Gang zum Anwalt?
Liebe Grüße und Dank
Uli