Wenn du die Wohnung nicht kaufen willst, verstehe ich nicht, warum dich dann das Vorkaufsrecht so sehr interessiert.
Ich möchte einfach nicht schon wieder übers Ohr gezogen werden. Für mich steht fest der neue Vermieter ist nicht sauber. Warum schickt er mir nicht einfach den Kaufvertrag anstelle mit einer Frist zu drohen. Ein großes Immobilienunternehmen sollte doch über solche Förmlichkeiten bescheid wissen.
Ich werde darauf nicht reagieren wenn ich vorher einen Kaufvertrag bekommen müsste.
In deinem Fall sollte dich §577a BGB viel mehr interessieren, nach dem ein neuer Eigentümer beim Kauf einer gerade umgewandelten Eigentumswohnung eine Wartezeit von mindestens 3 Jahren oder länger hat, bevor er wegen Eigenbedarf kündigen kann.
Ich weiß, ab wann gelten diese 3 Jahre? Schon ab Verkauf oder erst wenn ich von meinem Vorkaufrecht nicht mehr gebrauch machen kann?