Beiträge von P.Ma.

    Wenn du die Wohnung nicht kaufen willst, verstehe ich nicht, warum dich dann das Vorkaufsrecht so sehr interessiert.

    Ich möchte einfach nicht schon wieder übers Ohr gezogen werden. Für mich steht fest der neue Vermieter ist nicht sauber. Warum schickt er mir nicht einfach den Kaufvertrag anstelle mit einer Frist zu drohen. Ein großes Immobilienunternehmen sollte doch über solche Förmlichkeiten bescheid wissen.

    Ich werde darauf nicht reagieren wenn ich vorher einen Kaufvertrag bekommen müsste.

    In deinem Fall sollte dich §577a BGB viel mehr interessieren, nach dem ein neuer Eigentümer beim Kauf einer gerade umgewandelten Eigentumswohnung eine Wartezeit von mindestens 3 Jahren oder länger hat, bevor er wegen Eigenbedarf kündigen kann.

    Ich weiß, ab wann gelten diese 3 Jahre? Schon ab Verkauf oder erst wenn ich von meinem Vorkaufrecht nicht mehr gebrauch machen kann?

    Hallo, jetzt habe ich wieder Post vom Vermieter bekommen:

    Wir haben Ihre Wohnung mit Kaufvertrag vom 15.5.19 des Notars XY veräußert.

    Ihnen steht hinsichtlich des Kaufvertrages ein Vorkaufsrecht zu.

    Sie haben nach dem Gesetzt für die Abgabe der Erklärung eine Frist von zwei Monaten.

    Wenn Sie diese Vorkaufsrecht ausüben wolllen, käme dadurch ein Kaufvertrag zwischen uns und Ihnen zustande.


    Meine Fragen: Gibt es so eine Frist? Ich habe weder einen Kaufvertrtag in der Hand, noch war irgend ein Käufer meine Wohnung besichtigen.

    Ich möchte die Wohnung sowieso nicht kaufen, aber auch nicht verlassen.

    Gemäß den Regelungen in §577 BGB i.V.m. §469 I BGB muss der Eigentümer nicht nur einen Käufer gefunden haben, sondern er muss dir auch den kompletten Vertrag zukommen lassen.

    Ich habe nur eine Information bekommen das die Wohnung umgewandelt wird. Mir würde nur ein überteuerter Preis genannt. Und dann soll ich unterzeichnen ob ich vom Vorkaufsrecht gebrauch mache oder nicht

    Hallo, mein Vermieter drängt mich eine Erklärung zum Vorkaufsrecht zu unterzeichnen. Also ob ich ausüben will oder nicht. (Umwandlung zur Eigentumswohnung) Muss ich das jetzt schon unterschreiben oder erst wenn ein Käufer da ist?

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