Beiträge von Walter1

    Dankeschön. Ich fühle den Antrag aus.

    Die Diagnosen sind eindeutig.

    Ich habe bei der Sache wegen Anwalt keinerlei Hoffnung, überhaupt nicht auf Gar Nichts. Nur eins wäre gut, etwas Zeit gewinnen. Das wäre sehr gut. Die Zeit, die gewonnen wird, wird die Gewalt durch Gerichtsvollzieher etwas verschieben. Bloß keine Gewalt.

    Auch ich möchte hier ausziehen und dem Eigentümer seine Wohnung geben.

    Ich suche auch noch dazu selber nach Wohnung. Das läuft auch im Moment.

    Es wäre mir sehr lieber, wenn ich selber eine Wohnung finden könnte und das Ganze schnell vorbei wäre, das wäre das Beste.

    Und bei allem habe ich die Interessen vom Eigentümer nie aus den Augen verloren und das möchte ich auch nicht, aber bloß keine Gewalt.

    Ich gehe, wie Fruggel berichtet, morgen zum Arzt und danach zum Amtsgericht. DAS SIND DIE NÄCHSTEN SCHRITTE.

    Ihr Seid Freund! Das vergesse ich niemals.

    Herzlichen Dank! Das vergesse ich niemals, das vergesse ich dir niemals wirklich niemals.

    Diese Diagnose steht auf der Krankschreibung/Krankmeldung meines Arztes.

    Ich gehe morgen zu Amtsgericht und hole einen Beratungshilfeschein.

    Ja, was das Bleiben in der Wohnung angeht, sind wir beide der gleichen Meinung. Ich möchte nicht hier länger wohnen und möchte hier ausziehen, nur nicht mit Gewalt in eine Notunterkunft gezwungen werden, mit diesen Diagnosen ist ein Leben in Notunterkunft Lebensgefahr.

    Es reicht völlig aus, wenn Zeit gewonnen wird.

    Ich gehe morgen zu Amtsgericht und hoffe, dass ich dort einen Beratungshilfeschein für Anwalt bekomme.

    Das alles kann ich dir gar nicht danken!

    Einer meiner Diagnosen ist ICD-10 F41.1

    Diese Diagnose hat mein Leben übernommen und konnte niemals an so etwas wie diesen Antrag auch annährend denken.

    ICD-10 F41.1 und der Verlust von Wohnung haben aus mir etwas anderes gemacht als sogar Mensch.

    Bitte siehe nach im Internet und dann vielleicht etwas sagen, ob der Antrag angenommen werden könnte:

    ICD-10 F41.1

    Hallo Fruggel:

    Dankeschön .

    Das hier meine ich :

    https://service.berlin.de/dienstleistung…tandort/123208/

    Unter Voraussetzungen:

    "

    Frist bis zum Räumungstermin: mindestens 2 Wochen Ein Räumungsschutzantrag ist spätestens zwei Wochen vor dem von der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher festgesetzten Räumungstermin zu stellen. Ist der Grund, der den Räumungsschutzantrag rechtfertigt, erst nach diesem Zeitraum entstanden oder waren Sie ohne Ihr Verschulden (was Sie mit Belegen nachweisen müssen) an einer rechtzeitigen Antragstellung gehindert, ist auch eine spätere Antragstellung möglich. Der Antrag muss jedoch vor dem Räumungstermin gestellt werden."

    Ist es zu spät?

    Hallo:

    Mal angenommen, der ursprüngliche Räumungstermin vor 6 Wochen wurde durch Eigentümer auf Ende des Jahres verschoben.

    Wann kann man den Vollstreckungsschutzantrag, Räumungsschutzantrag stellen?

    Muss man auf eine erneute Ankündigung des Gerichtsvollziehers warten?

    Der Gerichtsvollzieher hatte ja den 1. Räumungstermin angekündigt und es gibt Leute, die sagen, dass er den 2. Termin gar nicht ankündigen muss.

    Für einen Räumungsschutzantrag ist aber die Ankündigung des Gerichtsvollziehers unerlässlich, zumindest bei uns in der Stadt.

    Danke


    Hat ein solcher Antrag wegen Gründe ein Erfolg?

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