Beiträge von quarus

    Bitte beachte, das wir keine Rechtsprüfung deiner Klausel durchgeführt haben, sondern vielmehr nur allgemeine Aspekte aufgezeigt haben und darüber diskutiert haben.

    Sollte der Vermieter auf diese Kosten bestehen kann dir nur eine anwaltliche Auskunft Rechtssicherheit über die Wirksamkeit dieser Klausel geben,

    Danke für den Hinweis. Ich werde abwarten und entscheiden wenn meine Tochter auszieht und der Vermieter irgendwelche Maßnahmen in diese Richtung unternimmt.

    Der Vermieter hat diese Haus erst 2018 erworben. Vorbesitzer war eine Familie die sich das Dachgeschoss zwecks Familienentwicklung im laufe der Jahre selbst ausgebaut hat. Sie brauchten auch daher keine aufwendige Neuinstallation des Dachgeschosses. Der Neueigentümer hat also das Haus, bzw. die 3 Wohnungen, so wie gekauft vermietet ohne sich Gedanken zu machen, oder Geld zu sparen, für die korrekte Infrastruktur der Wohnung.

    Die Betriebskosten sind zwar ausgewiesen aber nicht detailliert aufgeführt.

    Ich möchte mir auch keine weiteren Gedanken zur Wohnung machen, da meine Tochter zum Monatsende ausziehen wird und das ist gut so. Sie hat aus dieser Geschichte gelernt und wird ihre nächste Wohnung nicht ohne fremde Unterstützung aussuchen.

    Das Problem mit der Kostenübernahme der Nachmietersuche durch den Vermieter hat sich Dank diesen Forums erledigt, Nochmals vielen Dank für die aussagekräftigen Antworten.

    Hallo und vielen Dank für Eure Antworten.

    Das hört sich doch alles sehr gut an für meine Tochter. So stolz sie noch auf diese Wohnung war, 23 Jahre, erste Wohnung und alles allein gemacht. hat sich jetzt leider alles geändert. Sie ist gezwungen die Wohnung wieder zu kündigen, weil es nicht absehbar ist was an Kosten noch auf sie zukommen. Sie bewohnt eine ausgebaute Dachgeschosswohnung. Beim Ausbau wurden einfach die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Heizung) von der unteren Etage abgegriffen ohne einen einzigen Zähler dazwischen zu schalten, außer ein Zwischenzähler für Strom. Im Mietvertrag steht davon natürlich nichts., auch nicht vom Zwischenzähler für Strom. Sie hat also keine Chance auf faire Abrechnung noch auf das Recht einen eigenen Stromanbieter zu wählen. Der Vermieter ist nicht gewillt an diesen Zuständen was zu ändern, deshalb die fristgerechte Kündigung.

    Ich bin gespannt auf dem Tag des Auszuges, was alles noch von Seiten des Vermieters zu erwarten ist.

    Nochmals vielen Dank für Eure kompetenten Aussagen

    Torsten

    Hallo,

    meine Tochter hat im Mietvertrag folgende handschriftliche Individualvereinbarung .

    Falls der Mietvertrag vor Ablauf des 1. Jahres gekündigt wird, hat sie die Kosten für die Neuvermietung zu tragen.

    Ist diese Vereinbarung gültig, und wenn ja welche Kosten sind damit gemeint ( Inserat, Makler, usw.).

    Mit besten Grüßen

    Torsten

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