Ich kann mich sicherlich irren. Aber wenn ich solche Sätze lese:
ZitatDer Vermieter muss (nach dem Grundsatz von Treu und Glauben) ausnahmsweise einen geeigneten Nachmieter akzeptieren (oder aber den auszugswilligen Mieter so stellen, wie wenn er den Nachmieter akzeptiert hätte), wenn der Mieter eines der folgenden anerkannten berechtigten Interessen an der vorzeitigen Vertragsauflösung hat (vgl. OLG Karlsruhe Rechtsentscheid WuM 81, 173 (176)):
Der Mieter will heiraten (vgl. LG Hannover WuM 88, 12) oder es kündigt sich Familiennachwuchs an und die Wohnung wird zu klein.
Dann komme ich schon zu dem Schluss, dass es ein SOnderkündigungsrecht in meinen Falle geben könnte...