Beiträge von pumuckl69

    Ich kann mich sicherlich irren. Aber wenn ich solche Sätze lese:

    Zitat

    Der Vermieter muss (nach dem Grundsatz von Treu und Glauben) ausnahmsweise einen geeigneten Nachmieter akzeptieren (oder aber den auszugswilligen Mieter so stellen, wie wenn er den Nachmieter akzeptiert hätte), wenn der Mieter eines der folgenden anerkannten berechtigten Interessen an der vorzeitigen Vertragsauflösung hat (vgl. OLG Karlsruhe Rechtsentscheid WuM 81, 173 (176)):

    Der Mieter will heiraten (vgl. LG Hannover WuM 88, 12) oder es kündigt sich Familiennachwuchs an und die Wohnung wird zu klein.

    Dann komme ich schon zu dem Schluss, dass es ein SOnderkündigungsrecht in meinen Falle geben könnte...

    Zur Klärung, ich erwarte gar nicht, dass der Vermieter einen Nachmieter stellt, sondern das habe ich schon getan. Und sicherlich könnte ich erst kündigen. Aber falls mein Vorschlag abgelehnt wird, dann müsste ich mich erst wieder mit dem neuen Nachmieter einigen, falls der Vermieter überhaupt einen Nachmieter will. Das würde den Umzug für mich erheblich schwieriger machen, ich müsste die Küchenzeile ausräumen, etc. Ich habe also schon ein Interesse daran, dass das mit dem Nachmieter klappt, um Zeit und Geld zu sparen.

    Die Kündigungsfrist ist wie üblich 3 Monate. Aber im Falle von Nachwuchs und einer nicht geeigneten Wohnung (Größe) reicht es, einen zumutbaren Nachmieter zu stellen. Dieser kann zwar von dem Vermieter abgelehnt werden, aber dann bekommt er nach dem potentiellen Einzugstermin des vorgeschlagengen Nachmieters auch keine Mieter mehr, bzw. hat darauf keinen Anspruch mehr.

    Ich bin mir immer noch unsicher, ob ich zwigend vorher kündigen muss....

    Hallo zusammen,

    ich bekomme Ende des Jahres Nachwuchs und deswegen haben meine Partnerin und ich beschlossen, zusammen zu ziehen. Da ich nur eine 2 Zimmer Wohnung habe, fiel die Wahl auf ihre Wohnung. Nun habe ich gelesen, dass man im Falle von Familienzuwachs von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen kann. Ich hätte auch schon einen Nachmieter, der meine Wohnung sehr gerne übernehmen würde.

    Bei den ersten Gesprächen mit meinen Vermieter kam allerdings heraus, dass er sich erst darum kümmern will, wenn ich die Kündigung eingereicht habe. Ich würde aber gerne vorher abklären, ob der Nachmieter für ihn in Frage kommt oder nicht. Die Gründe liegen unter anderem darin, dass ich mich mit dem Nachmieter einigen will, welche Möbel (zum Beispiel Küchenzeile) er behalten will und welche nicht.

    Meine Frage ist nun, muss ich auf jeden Fall erst kündigen, bevor ich dem Vermieter einen potentiellen Nachmieter vorstellen kann. Die Frage ist ganz unabhängig davon, ob er ihn auch akzeptieren wird oder nicht. Ich will nur wissen, ob ich für den Nachmieter erst kündigen muss.

    Gruß

    Pumuckl

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