Hallo zusammen,
In meiner Mietwohnung habe ich versehentlich die Front der Küche beim Staubsaugen durch unglückliches Auseinanderfallen des Rohres leicht beschädigt. Ein kleines Stück der Hochglanzfront ist dabei abgesplittert.
Diesen Vorfall habe ich sowohl der Versicherung als auch der Vermieterin gemeldet.
Von der Vermieterin wurde auf Anfrage der Versicherung gemeldet, dass die Küche 5 Jahre alt sei und vom Schreiner gefertigt wurde. Belege in Form von Rechnungen etc. wurden hierfür allerdings nicht zur Verfügung gestellt.
Die Versicherung will auf Grund der fehlenden Belege lediglich einen Pauschalwert von 125 Euro bezahlen, was die Vermieterin ablehnt und stattdessen eine Angebotseinholung für Ersatz fordert.
Kann mir jemand weiterhelfen, wie hier die Rechtslage ist? Muss die Kostendifferenz zwischen den 125€ und der Angebotshöhe von der Versicherung oder mir übernommen werden? Oder besteht ohne Belege kein weiterer Anspruch mehr?
Muss generell nur ein Angebot eingeholt werden und diese Summe erstattet werden, oder muss die Reperatur veranlasst werden?
Vielen Dank für die Hilfe!?