Falls sich das auch so aus dem Vertrag eindeutig ergeben würde, dass du dort als alleiniger Bewohner vorgesehen bist, was ja auch der eine Elternteil unterschrieben hat, dann hat das zur Folge, dass du auch das alleinige Besitzrecht und Hausrecht an der Wohnung hast. Somit dürftest du auch das Schloss der Wohnungstür austauschen, sofern sich keine Einigung in der Familie ergibt.
Danke für die Antwort. In welchem Gesetzestext kann man dies nachlesen?