Beiträge von letsgoooo

    Falls sich das auch so aus dem Vertrag eindeutig ergeben würde, dass du dort als alleiniger Bewohner vorgesehen bist, was ja auch der eine Elternteil unterschrieben hat, dann hat das zur Folge, dass du auch das alleinige Besitzrecht und Hausrecht an der Wohnung hast. Somit dürftest du auch das Schloss der Wohnungstür austauschen, sofern sich keine Einigung in der Familie ergibt.

    Danke für die Antwort. In welchem Gesetzestext kann man dies nachlesen?

    Hallo,

    es gibt Rechtsprechung zum Thema, wann und ob der Vermieter einen Schlüssel besitzen darf, dies wird verneint.

    Darum ging es mir nicht. Es geht mir darum, dass der Elternteil, der die Wohnung für mich mietet, deren Schlüssel an den anderen Elternteil weitergeben will, da dieser in der Nähe wohnt. Ich will jedoch nicht, dass dieser Elternteil Zugang zur Wohnung hat.

    Ich möchte lediglich wissen, wie in diesem Fall die Rechtslage aussieht.

    Hallo

    Das Szenario sieht folgendermaßen aus:

    Sohn zieht in eine Wohnung, die von einem Elternteil gemietet wird. Es stehen dann zwei Schlüssel zur Verfügung, wobei einen der Sohn bekommt und den anderen Schlüssel will der Elternteil, der die Wohnung mietet beim anderen Elternteil hinterlegen. Jedoch bin ich damit nicht einverstanden und will nicht, dass dieser Elternteil den Schlüssel erhält und somit Zugang zur Wohnung hat.

    Wie sieht hier die rechtlige Lage aus? Obwohl die Wohnung vom Elternteil gemietet wird, bin ich beim Vermieter offiziell als Bewohner der Wohnung angegeben. Die Wohnung würde auch nur von mir genutzt werden und der Vertrag wurde nur so abgeschlossen, um keine Bürgschaft eingehen zu müssen. Kann ich als Bewohner einfordern, dass der zweite Schlüssel nicht in falsche Hände gerät?

    Vielen Dank im Voraus

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