Andernfalls wäre der allgemein übliche Weg, den Vermieter schriftlich zu informieren, eine Frist zur Beseitigung des Mangels stellen, und dabei dann auch die Ersatzvornahme anzukündigen. Ersatzvornahme bedeutet, dass man die Reparatur selber beauftragt und die Kosten dann vom Vermieter verlangt.
Wie lang kann ich denn die Frist bei so einem Schaden setzen?