Hallo an alle 
Kurz zu meiner Situation:
Ich bin im Mieterschutzbund und werde gegen meine Vermieter mittlerweile anwaltlich vertreten.
Im Oktober/November 2010 enstand in meiner Wohnung bereits zum 3. Mal ein Wasserschaden (Nachbarin hat geduscht und in meinem Bad kam alles von der Decke).
Das habe ich unverzüglich dem Vermieter gemeldet, der auch kurz darauf kam um das Ganze zu besichtigen.
Das war es leider schon. Am ersten Wasserschaden wurde fachmännisch im Jahre 2007 kurz nach meinem Einzug alles repariert und getrocknet. Im Mai 2010 kam im Flur das Wasser runter, das wurde nur geöffnet und für ca. 5 Monate (!!!) offen gelassen zum Trocknen (ohne Bautrockner o.ä. ) und dann ohne weiteres verschlossen.
Im Bad stinkt es mittlerweile dermaßen verschimmelt - muffig, den Geruch kann ich kaum noch übertünchen.
Im Januar 2011 wurde meinem Vermieter mittels meines Rechtsanwaltes eine Frist bis 31.3.2011 gesetzt, den Schaden zu beheben. Ebenso den Mangel der nächtlichen Ruhestörung durch 6 (!!!) Marder in den Wänden.
Bei den Mardern hat er noch hier und da was gemacht, sie sind aber immer noch da und stören mich, meine Tochter und die Nachbarn über mir sehr massiv mit Gekratze und anderen Geräuschen.:(
Das Bad gammelt vor sich hin und mein Anwalt hatte in dem Schreiben ausdrücklich daraufhin gewiesen, sollte bis zu der Frist nicht alles an Mängeln beseitigt sein, mache ich von meinem Recht der fristlosen Kündigung Gebrauch.
Morgen besichtige ich eine Wohnung, in die ich, bei Gefallen, direkt einziehen kann.
Kann ich das denn so einfach machen? Theoretisch kann ich ja wenn er nix macht (das wird wohl kaum passieren)direkt am 31. ausziehen oder?
Wie verhält sich da die Sachlage?
Liebe Grüße 