Hallo LadyBC,
noch einmal zurueck zur Versicherung. Warum hat man eine Haftpflichtversicherung wenn man keinen Schaden anrichten darf ??? Sie haben ja einen Schaden angerichtet und zwar den Schaden an das Eigentum des Vermieters !
Wofuer haftet Ihre Haftpflichtversicherung dann ???
Am besten noch einmal die Versicherungspolice ueberpruefen und hier Ihren Vermieter und event. einen Rechtsanwalt mit einschalten. Sie moechten ja den Schaden begleichen und haben ja einen Versicherung. Das sollte Ihr Vermieter schon wissen und hat damit entsprechend mehr Kenntnis ueber Ihr Verhalten.
Beiträge von Bokiwi
-
-
Hallo Dilara,
ob ein direkter Anspruch besteht auf ein Kautionskonto einen Einblick zu bekommen ist mir nicht bekannt. Sowohl hat der Vermieter die Pflicht die erhaltende Kaution getrennt von seinen Vermoegen auf ein Kautionskonto anzulegen und mit den ueblichen Zinssatz zu verzinsen incl. der gesetzlichen Kuendigungsfrist. ( je nach Vereinbarung bestehen auch andere Moeglickeiten die Kaution anzulegen )
Fazit: Entscheidend ist aber, dass Sie einen Nachweis ueber die geleistete Zahlung der Kaution erhalten haben. So koennen Sie bei Pflichtverletzung durch den Vermieter besser dagegen vorgehen.Eine Pflicht zur Kontonummer Angabe von Seiten des Vermieters fuer die Einzahlung des Mietzins ist mir nicht bekannt. Fazit: Stellen Sie sicher das Sie alle Quittungen bis zum Ende und darueber hinaus aufbewahren. Und denken Sie daran, dass Ihr Mietzins in der Regel bis zum 3. Werkstag bei Ihren Vermieter eingegangen sein sollte !
Was machen Sie, wenn Sie Bsp. im Urlaub sind oder Ihr Vermieter ???
Tipp: Schriftlich mit Nachweis diese Problematik an den Vermieter schreiben und Reaktion abwarten. So haben Sie zumindestens von Ihrer Seite den Versuch unternommen diese Problematik loesen zu wollen.Vermieter und Mieter haben Rechte und Pflichten.
-
Hallo Sequel,
folgende Information zum Thema Eigenbedarf.
Kuendigung von Seiten des Vermieters wegen Eigenbedarf ist in der Regel möglich.
Der Kuendigungsgrund muss nachvollziehbar und deutlich im Kündigungsschreiben aufgefuehrt sein.
Eigenbedarf "Anspruch" fuer den Sohn ist moeglich.
Gedankenstuetzen fuer Ihre Fragen.
1) Selbstenscheidung ueber Eigentum
2) Selbstentscheidung ueber Eigentum.
3) Sollte es so sein, dann kann Eigenbedarfkuendigung auch unter den Kuendigungsgrund "... Verhinderung an einer wirtschaftlichen Verwertung..." gelten. Anmerkung hierbei ist, dass der Vermieter die Eigenbedarfkuendigung mit einen Grund angeben muss !!! "Erst so dann so" > koennte fuer einen Rechtsanwalt interessant werden.Tipp: Sollte es sich nach Ihren Auszug ( wegen Eigenbedarfkuendigung ) herausstellen, dass der Wohnraum an einer anderen Person als wie den angegbenen Sohn vermietet oder gar verkauft werden, sollte ein Gang zum Rechtsanwalt nicht zu lange hinausgezoegert werden. Stichpunkt hier: "Vorgeschobener Eigenbedarf"
-
Hallo nickson,
ohne auf Ihre Fragestellung Bezug zu nehmen. Wenn "alle" Musiker davon betroffen sind, dann ist ein Kollektiv gleicher Interessen vorhanden. Wenn alle das Mietverhaeltnis beenden, dass wird in der Regel ein Vermieter es "spueren". (Wenn mehrere Vermieter vorhanden sind, bestehen Chancen auf eine Umstimmung).
Industriegebiet ist kein Wohngebiet. Somit gelten rechtlich andere Ruhezeiten ( meines Wissen, keine. Gewerbe ja Industriegebiet nein )
Vermieter hat die Wahl: Mieter und Mieteinahmen oder glueckliche Anwohnern und Sie nicht mehr als Mieter. -
Hallo Schafschaf,
es ist mehr von Bedeutung was im Mietvertrag ueber Tierhaltung steht. Ist es eine individual Klausel, so kann diese fuer alle Tier gelten. Ist es eine Klausel gemaess Allgemeine Geschaeftsbedingungen so gilt diese nicht generell nicht fuer Kleintiere.
Katzen zaehlen nach meinen Wissen nicht zum Kleintier. Vogelspinne ist "klein" ( fuer ne Spinnenart doch sehr gross ) aber "exotisch". Zur Ordnungsmaessigkeit sollte der Vermieter darueber informiert werden. Denn, wenn der Vermieter einen Moeglichkeit findet diese Art von Kleintier zu verbieten, dann kann er die Spinnen entfernen lassen. Siehe Paragraf 541 BGB -
Hallo blondangel,
wenn man den allgemeinen Vorgang mal durch geht, kann es schon etwas mehr Nachvollziehbarkeit mit sich bringen.
Kurzform:
Ehemann unterschreibt Mitvertrag. Ehefrau ist zugleich auch Mieterin
Ehemann wird Ex - Mann. Ex - Mann zieht aus ohne Kuendigung.
Vermieter macht keine Wohnungsabnahme somit keine Beanstandung ( kein Beweis )
Ehefrau neue ( alleinige ) Mieterin durch Muendlichkeit und Einverstaenis des Vermieter
Vermieter macht kein Wohnungsuebergabeprotokoll fuer die Mieterin ( Ex Ehefrau ) somit kein Beweis.
Mieterin kuendigt und Vermieter macht jetzt Wohnungsabnahme
Vermieter hat einen Schaden festgestellt wendet sich an aktuelle Mieter/in
Problem, Mieterin hat kein schriflichen ( Protokoll ) Nachweis, dass der Schaden bereits beim oder durch das vormaligen Mietverhaeltnis ( Ehemann ) entstanden ist.Loesung mit Vermieter: Eventuell Kompromissloesung, da Vermieter kein Nachweis hat, dass der Schaden noch nicht vorhanden war und Mieterin kein Nachweis, dass der Ex den Schaden herbeigefuehrt hat.
Loesung mit Ex: Sollte es zu Schadensforderung vom Vermieter kommen, dann den Ex zur Stellungnahmen bitten ... sorry, dass geht jetzt in Rechtsberatung ueber und das fuehre ich nicht durch. Am besten Rechtsanwalt fragen.
-
Hallo JungeMieter,
Infos zu Wohnraum.
Ein Wohnraum ermoeglich Menschen sich dort aufhalten und einen eigenen Haushalt fuehren zu koennen. Ein menschenwuerdige Unterbringung sollte gewaehrleistet sein. -
Hallo chris1502,
eine Kuendigung von Wohnraum die vom Vermieter kommt sollte schon begruendet sein, damit diese gueltig ist. Dabei ist diese schriftlich den Mieter zu erteilen und die Kuendigungsfristen sind einzuhalten.
Bis 5 Jahre Mieter in der Wohnung > 3 Monate fuer den VermieterWenn Sie nicht auf die Kuendigung reagieren und den Vermieter nicht auf die mangelhafte Kuendigung hinweisen, koennte Ihr Mietverhaeltnis sich weiterhin fortsetzen.
Bitte beachten Sie, dass Sie kein Zugestaendnis der Kuendigung machen, in welcher Art auch immer. Das macht die Sache fuer Sie einfacher.
Fazit: Eine Kuedigung uber den Wohnraum vom Vermieter sollte schon nachvollziehbar, glaubwuerdig und rechtmaessig begruendet sein.Tipp: Ein leeres Haus kann Ihr Vermieter in der Regel besser verkaufen. Sollten Sie doch ausziehen, dann machen Sie von Ihre Abstandszahlung gebrauch. Diese beinhaltet die Kosten fuer den kompletten Umzug und gegebenfalls Renovierungskosten.
Wenn Ihr Vermieter das Haus doch mit Ihnen als Mieter verkauft, besteht fuer den neuen Vermieter/ Eigentuemer ( nach Eintragung ins Grundbuch ) von seinen "Eigenbedarf" gebrauch machen zu koennen. -
Hallo TattooedAngel,
bitte bedenken Sie das es hier zwei "Baustellen" die Kuendigung und die Betriebskostennachzahlung vorhanden sind. Anhand der vagen Information ueber das angegebene Datum, laesst es sich vermuten, dass die Abrechnung von 2010 in der Regel 2011 den Mieter haette zu gehen muessen ( wenn der Vermieter die Verspaetung nicht zu vertreten hat ). Kommt diese spaeter kann der Vermieter in der Regel keine Nachforderung mehr geltend machen. Der Mieter aber kann, falls vorhanden, sein Guthaben erhalten. Am besten noch einmal die Fristen ueberpruefen.
Wenn die Ex von Ihren Partner sich strick weigert die Kuendiung zu unterschreiben, dann besteht der Weg ueber das Gericht. Am besten das Gericht anrufen und die Vorgangsweise erfragen. -
Hallo AnniDriver,
ohne genau die bisherigen Beitraege zu lesen, kann ich Ihnen noch folgendes mitteilen.
Es besteht der Paragraf 242 BGB "Leistung nach Treu und Glauben" Das bedeutet das die Nichtabholung einer Postsendung als ein Verstoß gelten kann. Da Ihr Vermieter laut Ihrer Darstellung ja Kenntnis von Ihrer Kuendigung gehabt hat. In wie weit das in Ihren Fall bedeutend sein kann, sollte lieber ein fachkundiger Rechtsanwalt beantworten.
Tipp. Wichtige Postsendungen am besten immer mit mehreren Medien wie z.B. Post, Fax, per Einwurf-Einschreiben usw. den Empfaenger zustellen. Zeugen koennte auch noch sehr hilfreich sein. -
Hallo Dilara,
es besteht eine Richtlinie die besagt ca. 3,00 - 3,60 Euro Betriebskosten pro qm Wohnflaeche incl. Heizung. Wie gesagt nur eine Richtlinie !
Da Sie seit 01.11.2010 Mieter sind, also so ziemlich am Jahresende besteht der Verdacht das Ihr Vermieter die zwei Monate von 2010 mit in das Jahr 2011 nimmt. Oder wie "der-Mieter" es erwaehnt hat.
Tipp. Abwarten und wenn Termin ueberschritten ist schriflich mit Nachweis den Vermieter an die fehlenden Abrechung von 2010 erinnern. -
Hallo Anomaly,
ein Tipp noch. Wenn Sie schon so schnell zahlen, dann bitte unter Vorbehalt und Widersprechen Sie die Betriebskostenabrechnung schriftlich.
Sollte sich nach einer gruendlichen Ueberpruefung herausstellen das die Abrechnung falsch ist, dann haben Sie die besseren Moeglichkeiten den differenz Betrag gegebenfalls zurueck zu erhalten.Aktuelle Abrechnungen kann man auch gut mit der letzten Abrechung vergleichen oder mit den vom Nachbarn darueber sprechen gegebenfalls vergleichen. Denn eine Kollektiv an Mietern kann sehr stark auftreten.
-
Hallo tiphi,
es gibt eventuell die Moeglichkeit einer fristlosen Kuendigung mit den Kuendigungsgrund "Nachhaltige Stoerung des Hausfriedens durch den Mieter". Siehe auch Paragraf 569 BGB und Paragraf 543 BGB > Ausserordentliche fristlose Kuendigung aus wichtigem Grund <
Der Grund muss aber in der Kuendigung ausdruecklich erwaehnt werden.Tipp: Vor der Kuendigung Protokoll fuehren, Abmahnung erteilen und Reaktion abwarten. Ein Zeugen hinzu nehmen kann die ganze "Sache" glaubwuerdiger darstellen lassen.
-
Hallo Lilaleonie,
noch eine ergaenzende Info. Sie koennen aber muessen nicht diesen Betrag annehmen.
Tipp: Versuchen Sie heraus zufinden, wie viel die Wohnung wert ist und fuer wieviel diese ohne Sie als Mieter verkauft werden soll.
( Mit Internet und diverse Anrufen koennte Sie an Informationen kommen )
So haben Sie "Zahlen" und koennen es besser abwaehnen ob ja oder nein.
Bei Bedarf kann man eventuell noch nachhandeln. -
Hallo t2002,
es kann noch der Tipp mitgeteilt werden, dass der oder die Vermieter/in eine Besichtigung mit einer weiteren Person vorher ankuendigen sollte, damit Sie darauf angemessen reagieren koennen.
Tipp: Fuehren auch Sie die Besichtigung durch Ihre Vermieterin nur mit einen/r Zeugen/in Ihrerseits durch und fertigen Sie ein Abnahmeprotokoll an, was mit der Erwaehnung der Zeugen, dann von beiden Parteien unterschrieben werden sollte. -
Hallo gam,
Sie haben es richtig erkannt in Bezug auf den Mietvertrag. Es ist aber nicht unbedingt zum Nachteil fuer Sie. Denn durch die Ungueltigkeit habe Sie einen unbefristeten Mietvertrag.
Vorsicht ist geboten, wenn ein Kuendigungsausschluss vereinbart wurde. Hierbei hat der Vermieter das Recht ein Kuendigung von Seiten den Mieters fuer max. 4 Jahren auszuschliessen. -
Hallo Pasolini,
Pacta sunt servanda ! Vertrag ist Vertrag ! Eine Moeglichkeit besteht event. mit einer Aufhebungsvereibarung. Darin wird zwischen den Vermieter und Mieter ein individueller Termin vereinbart an dem das Mietverhaeltnis endet.
Hat oft den Vorteil, das der eigentliche Termin nicht mehr einzuhalten ist.
Tipp. Eine Rechtsberatung kann event. noch Wege aus dieser Problematik finden. -
Hallo merivora,
wenn Sie trotztdem in die Wohnung einziehen moechte, besteht die Moeglichkeit von den Paragrafen 286 Abs.1 BGB gebrauch zu machen.
Der Vermieter hat nach Abschluss des Mietvertrag die Pflicht der sog. Gebrauchsueberlassungspflicht. Das bedeutet das Sie zu den vereinbarten Termin Zugang zu der Wohnung haben sollte.
Wenn nicht sh.oben.
Der Vermieter hat die Moeglichkeit auf Schadensersatzanspruch gegen den "Alt" Mieter der die Wohnung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt freigegeben hat. Paragraf 546 a BGB.Tipp: Wenn Ihnen die Wohnung recht ist, dann informieren Sie den Vermieter am besten schriftlich mit Nachweis, das Sie Mietvertrag einhalten aber event. Schadensersatzanspruch geltend machen werden.
Wichtig hierbei ist, das der Einzugstermin Kalendermaessig bestimmt wurde, dann ist es unabhaengig ob die Verspaetung vom Vermieter kommt oder nicht.
Lassen Sie sich am besten von einen Fachmann-frau fuer die Vorgehensweise beraten. -
Hallo grünerFrosch,
zum Thema Rauchverbot besteht die Moeglichkeit mit einer Hausordnung das Rauchverbot event. individuell zu regeln. Mit der Vermerk das bei wiederholter Missachtung Konsequenzen nach sich zieht.
Sollte event. im Absprache mit Ihren Vermieter erfolgen um Missverstaendnisse auszuraeumen.
Zum Thema Fenster. Egal ob Fenster, offene Tueren usw. als Hauptmieter ist man ersteinmal Hauptverantwortlicher fuer die Untermieter. Es besteht sowohl die Moeglichkeit im Untermietvertrag individuelle Klauseln einzufuegen die die Mithaftung auf den Untermieter uebertraegt.
Denn fuer den Vermieter steht immer der Hauptmieter in Verantwortung. Egal ob Mietrueckstand, Ignorieren der Hausordnung usw. alles durch den Untermieter ist den Hauptmieter sein "Problem".
-
Hallo delvin2010,
ja das darf Ihr Vermieter. Denn Sie habe eine sog. Duldungspflicht als Mieter. Nun sollte die beabsichtigte Wohnungsbesichtigung schriftlich und fruehzeitig vom Vermieter angekuendigt werden. Wenn Sie verhindert sind, dann teile Sie denn Vermieter dies fruehzeitig und am besten schriftlich mit.Tipp: Eine Wohnungsbesichtigung sollte nicht zu oft innerhalb eines kurzen Zeitraum stattfinden.
Die Besichtigung ist nicht zeitlos sondern sollte sich innerhalb eines angemessenen Zeitrahmen bewegen.
Wenn nur der Vermieter in der schriftlichen Ankuendigung erwaehnt ist, dann muessen Sie andere Personen nicht dulden auch dann nicht wenn diese zeitgleich mit den Vermieter erscheinen.
Sollten Sie einen Wohnungsmangel haben, dann zeigen Sie den Vermieter diesen Mangel und bitten Ihnen diesen Mangel zu beheben. Am besten nach der Besichtigung schriftlich mit Nachweis noch einmal daran erinnern.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!