Hallo Monsieur Jo,
Stand der Dinge ist, dass Sie noch zur Miete wohnen. Somit hat Ihr Vermieter den von Ihnen gemeldeten Mangel (Anzeigepflicht des Mieters) zu beseitigen. Sollten Sie diesen Mangel nicht nachweislich gemeldet haben, so kann bei Gefahr oder auch weiteren Schaden Sie dafür mit verantwortlich gemacht werden. Sollte Ihr Vermieter den Mangel nicht beseitigen, kann Ihnen eine Mietminderung und event. Schadensersatz aufgrund nicht mehr gewährleistete Beschaffenheit und oder Gefahr für Leib und Seele durch die Mietsache event. zustehen. (Rechtsanwalt fragen)
Gutachter. Wenn Sie einen Gutachter, wegen des Verkaufs bestellen, muß dieser in der Regel auch von Ihnen bezahlt werden. Was haben Sie davon in Bezug auf den Verkauf? Erst einmal nur Kosten, denn Ihr Vermieter - Eigentümer entscheidet was mit sein Haus - Grundstück passieren soll bzw. kann.
Einen Gutachter für Mangel an der Mietsache ist möglich. Des öfteren reicht hier schon ein Fachanwalt für Mietrecht aus um Ihre Ansprüche geltend machen zu können. Wohlgemerk nach Ihrer Anzeigepflicht und Unterlassung der Vermieterspflicht.