Beiträge von Bokiwi

    Hallo Jonny22,
    als Tipp kann ich Ihnen noch folgende Information mitteilen.
    Und gemaess Ihrer Darstellung kann der Paragraph 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsabschluss oder Annahme. ...so stehen Ihn Rechte wie Mietminderung nicht zu... . Das bedeutet, dass dieses Problem (der Mangel und Zustand der Wohnung) am besten schriftlich fixiert werden sollte. Entweder der Vermieter verpflichtet sich den Schaden zu beseitigen oder Sie verhandeln so, dass Sie fuer die Maengelbeseitigung entschaedigt werden.
    Sollte erstgenanntes trotzt schriftlicher Vereinbarung nicht erfolgen, dann haben Sie gemaess 536a BGB ein Recht auf Schadensersatz gemaess 536 BGB.

    Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung (551 BGB) fuer den Vermieter. Sie dient der Sicherung der Ansprueche aus dem Mietverhaeltnis und aus ergebenden Ansprueche nach einer Kuendigung aus den Mietvertrag.
    Mehr wie drei Monats (Netto) Miete darf der Vermieter nicht verlangen. In der Regel kann der Mieter in drei gleichen Monatsraten zahlen, es ist aber auch moeglich die ganze Kaution vor Mietbeginn zu zahlen.
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    Hallo Demi-God,
    das Sie und Ihr Mitbewohner noch Mieter sind, haben Sie die Miete (bitte Mietvertrag kontrollieren ueber die Miethoehe) zu zahlen.

    Wenn alle Mieter als Hauptmieter in einem Mietvertrag stehen, dann muessen alle Mieter kuendigen bzw. gekuendigt werden. Und danach kann ein neuer Mietvertrag mit den verbleibenden Mietern abgeschlossen werden.
    Es besteht auch die Moeglichkeit eine Aufhebungsvereinbarung zu treffen. Hiebei muessen aber auch alle Mieter die im Mietvertrag stehen beteiligt werden.

    Leider nicht zu erkennen worauf "er Recht bekommen wuerde"?

    In Bezug auf die Betriebskostenabrechnung ist noch interessant zu wissen, ob Ihr Vormieter vom Vermieter eine schriftliche Aufforderung zu Bezahlung der Nebenkosten erhalten hat. Oder ob jetzt erst eine Betriebskostenabrechnung von 2009 erfolgt ist. Sollte letztes der Fall sein, so ist der Anspruch der Vermieters auf die Betriebskosten von 2009 nicht rechtens, da sein Anspruch mit den Ablauf des Abrechnungsjahres bzw. durch die Pflicht zur Abrechnung, nicht mehr besteht. (Es sei den, er hat die Verspaetung nicht zu vertreten)

    Der Paragraf 421 BGB ist auch noch zu beachten "Gesamtschuldner".

    Leider ist nicht deutlich zu erkennen, wie Ihr Mietvertag gestaltet ist. In Bezug auf Hauptmieter, Mietwohnung, WG, Untermiete, Miethoehe, Beko Zahlung, Haftung gegenueber den Vermieter usw.

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    D-D-I

    Hallo Mieterlein,
    Ihr Vermieter kann seine eigenen Interessen vertreten und einen Mieter nehmen, den er haben moechte. Unabhaengig davon ob er Ihre Moebel uebernimmt oder nicht.

    Der Vermieter ist nicht verpflichtet Ihre "Interessen" zu uebernehmen.

    Bedenken Sie, das die Interessenten sich fuer den Einzugstermin interessieren den Sie angegeben haben (...ein Monat vorzeitig) und Sie muessen laut Kuendigungsfrist (gemaess Ihren Angaben) nicht vorher ausziehen.
    Wenn das Mietverhaeltnis beendet ist, sollten Sie die Wohnung, wenn keiner die Moebel haben moechte, leerraeumen da sonst Paragraf 546a BGB "Entschaedigung des Vermieters bei verspaeteter Rueckgabe" greifen koennte.

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    Hallo albaro,
    wie die Erfolgsaussichten einer Klage aussehen, das kann ich Ihnen nicht beantworten.

    Wenn der Mieter mit den schwerbehinderten Sohn vom Vermieter aus Eigenbedarf gekuendigt werden soll, dann kann der Mieter ein Widerspruch gegen die Kuendigung aussprechen. Paragraf 574 BGB... wenn die Beendigung des Mietverhaeltnis fuer den Mieter, seiner Familie... eine Haerte bedeuten wuerde. Der Widersruch muss schriftlich bis spaetestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhaeltnis dem Vermieter gegenueber erklaert werden. Persoenlich Abgabe unter Zeugen oder Einschreiben/Ruecksschein mit Zeugenbenennung. Und in diesen Schreiben sollte der Widerspruch Grund - Soziale Haerte mit erwaehnt werden.

    Ein Gewohnheitsrecht im Mietrecht ist mir nicht bekannt.

    Rueckwirkend eine Mietminderung vorzunehmen, kann sehr schwerig werden, wenn es ueberhaupt moeglich ist.
    Um eine Mitminderung event. in Zukunft vornehmen zu koennen, bedarf es erst einmal eine (schriftliche) Maengelanzeige (Paragraf 536c BGB) des Mieters. Der Vermieter muss Kenntnis und die Moeglichkeit haben (bei Nicht - Verschulden des Mieters)den "Schaden" zu beseitigen. Und gemaess Paragraph 536 BGB ... waehrend der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten.

    Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnung ... in einen vertragsgemaessen Zustand zu erhalten. Da Sie fuer das Heizen bezahlen, gehoert auch der einwandfreie Betrieb der Heizungsanlage (besonders in den Wintermonaten) dazu. Wenn Sie keine warme Heizung haben, sollten Sie sofort handeln, Maengelbericht Paragraf 536c BGB,(z.B.telefonisch) und schriftlich den Vermieter darueber informieren. Auch hier ist wie oben beschrieben und Paragraf 536 BGB kann von Bedeutung sein ( Mietminderung bei Sach- und Rechtsmaengel ).

    Eigenbedarfkuendigung vom Vermieter wegen Schimmelbefall ist mir nicht bekannt.

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    Hallo derape,
    laut BGB 556b, ist der Mietzins zu Beginn, spaetestens bis zum 3. Werktag DER EINZELNEN ZEITABSCHNITTEN zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
    Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Beispiel.
    Wenn Ihr Mietvertrag z.B. am 25. Januar begonnen hat, so kann die naechte Mietzinszahlung am 25. Februar faellig sein, bis spaetestens zum 3. Werktag des neuen bemessenen Zeitabschnitt.

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    Hallo Denyo,
    wenn der Vermieter den Mieter kuendigen moechte, muss er schon deutliche und nachvollziehbare Gruende haben. Und in Bezug auf die Mietzahlung gibt es drei Moeglichkeiten 543 BGB, 569 BGB. Da aber nach Ihrer Darstellung nur ein Teil von unter einer Monatsmiete liegt, sind die Voraussetzung damit nicht gegeben.

    Das eine Mahnung mit Zahlungsaufforderung kommt und diese bis zum angegbenen Zahlungtermin auch zu bezahlen ist, ist ok und damit das Problem mit den genannten Zahlungsrueckstand geloest.

    Man sollte jetzt zwei Dinge unterscheiden. In Ihren geschilderten Fall kann die Kuendigung nicht fristlos gem. 543 BGB, 569 BGB erfolgen, da Sie laut Ihrer Angabe mit einen Betrag unter einer Monatsmiete liegen.

    Wenn eine fristlose Kuendigung berechtigt ist, dann kann ein Termin von Seiten des Vermieters vorgegeben werden (Auslauffrist, Raeumungsfrist)

    Es ist unabhaengig davon wie lange Sie schon Mieter sind. Aber Sie haben die Pflicht den Mietzins puenklich und vollstaendigt an Ihren Vermieter zu zahlen.

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    Hallo Jolly,
    eine Ergaenzung ist noch zu der Antwort auf Frage 2 zu erwaehnen.
    Nach Ihrer Beschreibung wohnen nur Sie und der Vermieter in einem Haus.
    Somit hat der Vermieter die Moeglichkeit einer erleichterten Kuendingung. Gemaess 573a BGB ... ohne berechtigten Interesse... > kann der Vermieter kuendigen.

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    Hallo Jolly,
    ihren Information zur Folge, wohnen Sie in eine Wohnung, wenn Sie Wohn- und Schlafraum, Kueche und Nebenraeume haben, die einen dauernden Auferhalt ermoeglichen. Somit sind Sie der Mieter einer Wohnung.

    Frage 1
    Sie haben einen Mietvertrag. (Untermieter waeren Sie, wenn noch ein Mieter mit in der Wohnung wohnt und er der Hauptmieter ist. Und Sie nur mit den Mieter und nicht mit den Vermieter einen Mietvertag abgeschlossen haetten). Leider haben Sie nicht die Dauer erwaehnt, wie lange Sie schon Mieter sind. Deshalb folgende Info. Beim Abschluss eines Mietvertrag(Wohnraummietvertrag) unter einem Jahr ist Ihre muendliche Vereinbarung mit den Vermieter rechtswirksam. Der schriftlich Mietvertrag ist grundsaetlich entbehrlich. 550, 578 BGB Mietvertraege mit einer Laufzeit laenger als ein Jahr, muessen schriftlich abgeschlossen werden.

    Frage 2
    568 Abs. 1 BGB. Die Kuendigung von Mietvertraegen fuer Wohnungen muessen schriftlich erfolgen.
    Wenn alles schriftlich erfolgt, dann brauchen Sie, wenn Sie kuendigen keinen Grund angeben und mit einer Frist von drei Monaten. Wenn der Vermieter Sie kuendigt, benoetigt er ein berechtigtes Interesse und die Kuendigungszeit richtet sich nach der Mietzeit.

    Frage 3
    Siehe Antwort zu Frage 2

    Frage 4
    So lange Sie Mieter der Wohnung sind, darf der Vermieter nicht ohne Ihre Zustimmung die Schloesser austauschen. (Da Sie nicht ordentl.gekuendigt haben oder vom Vermieter gekuendigt wurden, sind Sie Mieter). Sie haben die Moeglichkeit den Vermieter darauf hinzuweisen, das er keine Zustimmung zum Austausch der Schloesser hat und Sie haben ein Recht auf Privatsphaere. Betretet der Vermieter ohne Ihre Zustimmung oder liegt kein Notfall (z.B. Rohrbruch mit austretenden Wasser usw.) vor, die Wohnung begeht er Hausfriedensbruch. Die rechtlichen Moeglichtkeiten die Sie in diesen Fall dann haben, gehen ueber das Mietrecht hinaus. Da kann dann ein Rechtsanwalt bessere Informationen geben.

    Frage 5
    Tipp. Zahlen Sie weiterhin (puenklich) Ihre Miete usw. und verhalten Sie sich wie ein "guter Mieter". Da keine schriftliche Kuendigung vorliegt, ist somit auch keine Zeitgewinnung notwendig.

    Frage 6
    Schauen Sie ins BGB (Buergerliches Gesetzbuch). Dort steht alles (wie oben erwaehnt) zum Nachlesen drin.

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    Hallo Mondschein,
    wenn Sie im Mietvertrag eine Betriebskostenvorauszahlung vereinbart haben, dann muss der Vermieter eine ordnungsgemaesse Beko Abrechnung erstellen. 556 BGB ueber die Betriebskosten ist jaehrlich Abzurechnen (Abrechnungszeitraum). Ist der Abrechnungszeitraum nicht der Leitungszeitraum, kann der Vermieter die Leistung nur fuer den Abrechnungszeitraum beruecksichtigen.

    Ist ein weiteres Jahr (nach den Abrechnungszeitraum) vergangen, dann ist die Abrechnungsfrist abgelaufen und es tretet die Abrechnungsreife ein. Von jetzt an haben Sie einen einklagbaren Anspruch auf die Betriebskostenabrechnung.

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    Hallo kleenmausi,

    der Vermieter darf gemaess BGB 556 die Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Erst einmal gehen alle Rechnung, die auf das Objekt anfallen, auf dem Vermieter / Eigentuemer ueber. Mit der Betriebskostenabrechnung hat der Vermieter dann die Moeglichkeit die bezahlten Rechnung von den Mieter wieder zu holen. Sie sollten deshalb mal im Mietvertrag nachschauen ob Sie sich zum direkten Vertragsabschluss mit den Kabelanbieter verpflichtet haben.
    Ihren Vermieter sollten Sie auch mal auf den schriftlichen Vertrag mit den Kabelanbieter ansprechen oder letzte Betriebskostenabrechnung ueberpruefen ob Betraege bezahlt wurden.
    Ob Sie nun trotzt fehlenden Kabelvertrag und mit der Benutzung der Leistung zur Zahlung verpflichtet sind, das geht ueber das Mietrecht hinaus.

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    Hallo Sara81,
    die Betriebskosten sind jaehrlich abzurechnen, laut BGB 556. Und der Zugang der Abrechnung muss bis zum Ablauf des 12 Monat nach dem Abrechnungsjahr dem Mieter zugegangen sein. Ist die Frist durch das Verschulden des Vermieters verstriechen, so kann er keine Nachforderung mehr durchsetzen. ( Ausschlussfrist ) Es sei denn, er hat diese Verspaetung nicht zu vertreten. Der Mieter kann aber seine Rechte auf die verspaetete Abrechnung noch geltend machen.

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    Hallo Melek,

    es kann immer eine grosse Hilfe sein, einen schriftlichen Nachweis zu haben. Paragraph 551 BGB ... als Sicherheit ueberlassende Geldsumme....ueblichen Zinssatz anzulegen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Betraege muessen auf jedenfall getrennt von Vermoegen des Vermieters angelegt werde.

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    Hallo artistry,

    Einsichtrecht in die Abrechnungsunterlagen besteht im Buero beim Vermieter/Verwalter etc, wenn dieser mit dem Ort des Mietobjektes identisch ist. Es kann auch auf das Buero des "Hausmeisters" verwiesen werden. Ansonsten kommt es darauf an, ob Ihnen der Weg zum Vermieter/Verwalter aufgrund der Entfernung, persoenlichen Umstaenden etc. zumutbar ist.
    Am besten den Vermieter direkt auf das Problem ansprechen. Sollte immer noch Unklarheiten bestehen, dann in die Unterlagen schauen. Entweder vor Ort oder gegen Bezahlung sich die Kopien zuschicken lassen und ueberpruefen.
    Sie haben 12 Monaten nach den Erhalt der Beko Abrechnung Zeit um Unklarkeiten etc. schriftlich zu beantanden.


    Hinweis: Mein Beitrag soll keine Rechtsberatung sein.

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    Hallo gitti 007,
    bitte naechstes Mal kein Roman mehr schreiben. Folgende Hinweise die vielleich helfen koennen. Ihnen war der Geruch bekannt und somit kommt Pargraph 536b BGB ins Spiel. Und bitte ueberpruefen ob noch etwas schrifliches zu den Problem, vor dem Einzug in die Wohnung, besteht.
    Hinweis: Mein Beitrag ist keine Rechtsberatung.

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    Hallo ck no 1,
    in Ihren geschilderten Fall kommt hier das ausserordentliche Kuendigungsrecht des Mieters in Betracht. Somit ist die drei monatige Kuendfrist ok. Ablehnung der vorgestellten Nachmieter ist auch moeglich. Besichtigungen durchfuehren koennen Sie machen, muessen es aber nicht. Zutritt fuer die Besichtigung sollten Sie gewaehren aber nach Absprachen mit Ihnen. Sie sind ja noch Mieter laut Kuendingungfrist. Was aber sehr interessant ist. Das der Vermieter / Handwerker in "Ihre Wohnung" moechte wegen Weitervermietung etc. Es ist nicht zu erkennen, das es sich hier um ein Notfall handelt und somit keine Pflicht den Vermieter in die Wohnung zu lassen. Sie haben eine Duldungspflicht und das bei einer angekuedigten Modernisierung, Wohnungsbesichtigungen etc. Fazit: Wenn der Vermieter Zugang zu " Ihrer Wohnung" haben moechte, dann muss ein Grund vorliegen und es muss angekuendigt (am besten schriftlich geben lassen) werden. Tipp. Machen Sie eine schriftliche Wohnungsabnahme bis in kleinste Detail mit Unterschrift vom Vermieter und lassen Sie sich direkt ne Kopie geben. Eine bezahlte Kaution muss vollstaendigt zurueckbezahlt werden, wenn keine weiteren Ansprueche aus den Mietverhaeltnis und oder aus den Mietvertrag ergebende Ansprueche mehr bestehen. Wann die Rueckzahlung erfolgt, bitte im Mietvertrag nachschauen.

    Hinweis: Es handelt sich hier nicht um eine Rechtsberatung.

    Danke fuer Rueckantwort

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