Hallo missPiggyx3,
zum Thema "kostengünstig" kann event. die Nachfrage am Gericht für eine kostenlose Rechtsberatung gestartet werden. Oder eine Anmeldung beim Mieterschutzbund, bei Zahlung einer bestimmten Anzahl von Monatsbeiträgen, wird event. Ihr Problem sofort bearbeitet. Oder beim Wohnungsamt nachfragen ob es eine Informationsstelle für dieser Art von Problem besteht.
Hier im Forum erhalten Sie jede Menge Info und event. brauchbare Infos
Tipp: So schnell kann ein Vermieter Sie nicht aus der Wohnung bekommen!
Kündigen kann Ihr Vermieter Sie.
Es stellt sich nur die Frage ob es rechtens ist.
Sie wohnen seit einem Jahr in der Wohnung. Wenn die Hunde auch schon so lange in der Wohnung sind, dann besteht die Möglichkeit das Ihr Vermieter die Hunde bisher STILLSCHWEIGEND akzeptiert hatte.
Sollten im Mietvertrag erwähnt sein, dass keine Hund erlaubt sind, ist es entscheident wie weit Ihr Vermieter über die Hunde Kenntnis (vorher) hatte. Ja, er hatte Kenntnis, dann kann das stillschweigende Akzeptierung sein. Nein, keine Kenntnis darüber und nicht erlaubt per Mietvertrag, dann ist ein fachkundiger Rechtsanwalt zu empfehlen.
Die Hunde jetzt als Kündigungsgrund anzugeben könnte ne "leichte Nummer" Ihres Vermieters aufgrund des eigentlichen Problem, der Schimmel, sein.
Von großer Bedeutung ist der genaue Wortlaut des angegebenen Kündigungsgrund. Und dazu kommt noch die genaue Vorschrift wie die Kündigung zu schreiben ist. Bsp. Wenn der Hinweis auf das Widerspruch Recht fehlt.
Mein Tipp: Bleiben Sie gelassen und suchen Sie das vernünftige Gespräch mit Ihren Vermieter. Zeigen Sie Ihren Vermieter das Sie "liebe" Hunde haben und keine Probleme machen.
Vielleicht hilft auch ein Kompromiss.
Wenn der Vermieter sich stur stellt, dann wenden Sie sich am besten an einer Rechtsberatung (siehe oben).
Merken: So lange Sie pünklich und vollständig Ihre Miete zahlen und keine Probleme im Haus machen, dann ist es in der Regel nicht so einfach für ein Vermieter eine Kündigung zu erteilen.
Zum Thema Schimmel.
Diesen und alle zukünftigen Mängel immer schriftlich mit Nachweis an Ihren Vermieter schicken und um Beseitigung bitten. Am besten auch Fotos und Zeugen miteinbeziehen.
Anmerkung: Hierzu keine weitere Stellungnahme, da erst das Thema Kündigung gelöst werden sollte.