Beiträge von Bokiwi

    Hallo milli,
    da stellt sich die Frage wie Sie es beweisen wollen, dass Ihr Vermieter die Wohnung als Ferienwohnung benutzt. Ist diese Ferienwohnung Ihres Vermieter als Wohnung ( Zweitwohnung usw. ) kann der angegebenden Paragraf von grosser Bedeutung sein.
    Ein fachkundiger Anwalt kann auf diese Frage besser beantworten, da ich keine Rechtsberatung machen darf.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo ottohaar,
    gemaess dem "Mietrecht" benoetigt Ihr Vermieter gute und nachvollziehbare Gruende warum er Sie kuendigen moechte. Damit ist es sich auch nicht so einfach getan in der Kuendigung "Eigenbedarf" zu erwaehnen.
    Dazu kommt noch ein neuer Fremdmieter. Das stellt die ganzen Ablauf in Bezug auf Kuendigung von Seiten des Vermieters wegen Eigenbedarf sehr in Frage.
    Es besteht eine Regelung das der Vermieter bei Eigenbedarf Kuendigung eine andere freie ( hier ) Wohnung im gleichen Objekt den Mieter anzubieten hat. Sollte es dies nachweislich nicht getan haben, dann kann die ganze Kuendigung in Frage gestellt werden und das in der Regel zu Gunsten des Mieters.
    Ob dies auch bei WGs gueltig ist, kann Ihn ein fachkundiger Rechtsanwalt bestimmt besser beantworten.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo AndreasP,
    in aller Euphorie kann das man schon mal was uebersehen. Deshalb folgender Erfahrungshinweis.
    Da Sie bereits in der Wohnung wohnen und den Mietzins bezahlt haben, koennen Sie dies zur genauen Ueberpruefung Ihres Mietvertrags nutzen. Bei Unklarheiten fragen Sie Ihren Vermieter oder gegebenfalls hier im Forum nach.
    Sollten Sie kein Uebernahmeprotokoll haben, kann Ihn nur der Hinweis gegeben werden, dies noch nachzuholen. Damit koennen event. Unstimmigkeiten "in Zukunft" vermieden werden.

    Tipp: Ein Recht zur Verzoegerung ist mir nicht bekannt. Sowohl ist es nicht zum Nachteil, wenn Sie den schriftlichen Mietvertrag spaeter oder auch garnicht erhalten.
    Bewahren Sie sich einen Nachweis der ersten Mietzahlung sicher auf. Dies koennte spaeter sehr hilfreich sein, wenn es um den genauen Einzugsmonat geht. Z.B. wegen Mieterhoehungen, Bekoabrechnungen, Kautionverzinsung etc.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo ChristianH,
    hier ein paar Gedankenanstoesse..., da keine genauen Angaben vorliegen in Bezug auf Ex Mietvertrag und Abnahmeprotkoll.
    Warum sollen Sie etwas Nachweisen ?
    Ihr Ex Vermieter moechte doch Etwas von Ihnen. Bestand denn ueberhaupt jemals ( schriftlich ) eine Vereinbarung ueber die Zahlung einer Kaution ? Kann Ihr Ex Vermieter denn Nachweisen, dass er ( falls vereinbart ) die Kaution nie erhalten hat ? Warum erhebt er denn einen Anspruch auf eine Kaution von Ihnen ?
    Haben Sie ein Wohnungsabnahmeprotokoll wo erwaehnt wurde, dass keine weiteren Anspruech von Seiten des Vermieters bestehen. ( Reparaturen, Mietrueckstaende, Beko Nachzahlungen )
    Wie fand die Uebergabe an Ihrer Nachmieterin statt ? Schriftlich mit neuen Vertrag oder mit "Ihren" Vertrag. Dann kann die Kaution auch bei Ihrer Nachmieterin liegen, je nach Vertragsgestaltung.
    Tipp: Ist Ihr Ex Mietvertrag ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Kaution abgeschlossen worden, kann der Vermieter keine Kaution nachtraeglich verlangen.

    Wenn das alles OK mit der Ex Wohnung war (Schriftlich), dann sollten eigentlich Sie Ihre Kaution wieder bekommen!

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo ChristlR,
    gemaess Ihrer Darstellung ist es ein Mietvertrag der nicht einfach oder auch garnicht den Mietrecht zuordnen ist.

    Zur Nachvollziehbarkeit

    Es gibt zwei Arten von Mietvertraegen.
    Den unbefristeten und den qualifizierten Zeitmietvertrag.
    Bei den qualifizierten Zeitmietvertrag muss der Kuendigungsgrund vom Vermieter schriftlich im Vertrag direkt bei Abschluss erwaehnt sein, warum das Mietverhaeltnis zu den genannten Zeitpunkt enden soll. Wenn dieser Grund fehlt oder sich aendert, dann haben Sie in der Regel einen unbefristeten Mietvertrag. Das hat zur Folge das Sie mit einer Kuendigungsfrist von 3 Monaten das Mietverhaeltnis ohne Kuendigungsgrund beenden koennen.

    Ein Kuendigungsausschluss ist bei Mietvertraegen moeglich, die auf UNBESTIMMTE Zeit abgeschlossen wurden.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo somebody,
    in der Regel bezahlen Sie nur das, was Sie verbraucht haben und zwar von da an wo Ihr Mietverhaeltnis Gueltigkeit hat.

    Tipp. In Ihren Fall ist eventuell das Datum unter Ihrer Unterschrift im Mietvertrag relevant, denn Ihr Vormieter wurde nur rausgestrichen und event. das Datum fuer den Mietbeginn nicht noch extra erwaehnt!!!

    Wenn Sie schriftlich den Vermieter darauf hinweisen und den Betrag von Januar nicht ueberweisen, sollte es eigentlich keine Probleme geben.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo Hannia,
    da Sie einen Mietvertrag von 1996 haben ist dieser Vertrag in der Regel noch nach den "alten" Mietrechtbestimmungen zustande gekommen. Da waren solche Ketten - Zeitmietvertraege nicht unbekannt. Und das kann bedeuten, dass Sie sich an diese Vereinbarungen halten sollten.
    Fazit:
    Wenn Sie vor Ablauf der zeitlichen Befristung aus den Mietvertrag ausziehen moechten und somit das Mietverhaeltnis beenden, haben Sie eventuell folgende Moeglichkeiten.
    1. Sie vereinbaren mit den Vermieter einen sog. Aufhebungsvertrag wo Sie dann gemaess Absprache den Auszugstermin vereinbaren. Der Vermieter kann muss aber nicht zustimmen.
    2. Wenn Sie in Ihren Mietervertrag eine Klausel finden, in der Sie einen Nachmieter stellen duerfen, dann besteht folgende Moeglichkeit. Der neue Mieter ist bereit in den laufenden Mietvertrag einzusteigen und der Vermieter stimmt zu.
    In ganz bestimmten Ausnahmen Situation benoetigen Sie die Klausel im Mietvertrag nicht. Welchen das sind, kann Ihnen ein fachkundiger Anwalt besser beantworten.
    3. Sie koennen sich eventuell auf ein Sonderkuendigungsrecht berufen. Und zwar dann, wenn Ihr Vermieter die Miete erhoeht.
    4. Oder der Zustand Ihrer Wohnung ist so schlecht das Gesundheitgefahren drohen, dann kann das Mietverhaeltnis event. fristlos gekuendigt werden. ( Bitte beachten, das Sie Ihren Vermieter den Mangel vorher schriftlich mit Nachweis Anzeigen sollten )
    5. Und eine Moeglichkeit der ausserordentlichen Kuendigung koennte auch bei der Versagung zur Untermiete erfolgreich sein. ( Bei Bedarf dann am besten schriftlich mit Nachweis anfragen )

    Und gemaess Ihrer Darstellung der "Umwandlung" laesst es sich vermuten, dass die Umwandlungsmoeglichkeit fuer den neuen qualifizierte Mietvertraeg gilt.
    Dabei sollte der Mieter dann 4 Monate vor Vertragsende beim Vermieter anfragen, ob sein ( Vermieter ) Kuendigungsgrund noch besteht. Wenn dieser nicht mehr besteht, dann wandelt sich dieser Mietvertrag in ein unbefristeten um. ( Dies ist nicht fuer Altvertraege )

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo Posbi,
    ohne genauen Bezug auf Ihrer Darstellung zu nehmen, moechte ich Ihnen helfen, in dem ich aufliste was bei einer sog. Indexmiete zu beachten ist.
    Anmerkung: Meines Wissen nach besteht ein Preisindex fuer die "Lebenhaltungskosten in Deutschland". Alles andere ist event. eine individuelle Vereinbarung.

    Indexmietvertrag:
    ....
    > ein Jahr lang muss die Miete unveraedert bleiben.
    > die Wartefrist beginnt mit den Zeitpunkt des Mietbeginn oder der Mietaenderung
    > nach Zugang der Mietaenderung ist die neue Miete mit den Beginn des uebernaechten Monats faellig
    > Mieterhoehungen wegen einer durchgefuehrten Modernisierung sind nicht zulaessig. Es sei denn, der Vermieter hat diese Massnahmen nicht zu vertreten, dann es moeglich.

    Tipp: Welcher Basispunkt bei der ersten Indexmiete genommen wurde bzw. bei Mietvertragsbeginn ist im Mietvertrag zu lesen und in der Regel von beiden Parteien angenommen worden. Alles was danach erfolgt ( Mieterhoehung, Modernisierung ) siehe oben.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo Doodoo,
    Anworten zu Ihren Fragen:
    Frage 1: Ja es ist moeglich. Ihr "Vermieter" muss es beweisen koennen warum es soviel kostet.
    Frage 2: Ja er darf Sie bitten ABER Sie muessen in der Regel nur das bezahlen was Sie verbraucht haben.
    Frage 3: Ja, Sie haben das Recht alle Rechnung beweisen zu lassen. Muessen eventuell Kopie Kosten und Porto bezahlen.

    Tipp: Entweder sagen Sie das Sie sich in Deutschland aufhalten oder setzen Sie sich mit einen anderen Bekannten / Freund aus Deutschland / Berlin in Verbindung und teilen Sie dies Ihren Vermieter mit. Somit sind Sie fuer den Vermieter nicht mehr im Ausland sondern in der "Naehe" und das kann Ihren Vermieter unruhig machen !!!

    Hinweis: Diese Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo Pingi13,
    in der Regel ist Ihre Mutter ja noch Mieterin der Wohnung solange Sie diese nicht schriftlich gekuendigt hat. Wenn Sie dort nicht mehr wohnen kann, so hat der Vermieter aber das Recht weiterhin Miete zu verlangen.

    Tipp: Wenn Sie die Wohnung nicht mehr benoetigen am besten schriftlich mit Nachweis kuendigen. ACHTUNG: Alle Mieter im Mietvertrag sollten die Kuendigung unterschreiben. Und die Miete muss bis Ende der Kuendigungszeit bezahlt werden, auch wenn diese leer steht. Sie haben auch die Moeglichkeit einen Aufhebungsvertrag mit kuerzere Kuedigungszeit ( und den Einverstaendnis des Vermieters ) abzuschliessen.

    Ob die Wohnung renoviert werden muss, das steht in der Regel im Mietvertrag. Wenn eine Renovierung erfolgen soll und der Mieter es nicht selbst durchfuehren kann, dann sollte jemand beauftrag werden.

    Wenn eine Vereinbarung ueber die Zahlung zur Betriebskosten / Nebenkosten im Mietvertrag fehlt, dann sind die Kosten auch nicht zu zahlen.

    Wenn eine Vereinbarung besteht und der Vermieter nie abgerechnet hat, dann hat er in der Regel nur die Moeglichkeit innerhalb von 12 Monaten nach den Ende des letzten Abrechnungsjahr abzurechnen. Alle anderen Jahre davor sind ( i.d. Regel ) zu spaet fuer die Abrechnung.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo Davidoff,
    zur Vereinfachung.
    Eine Vorauszahlung ist nicht weg sondern wird verrechnet.
    Eine Nachzahlung entsteht wenn der Verbrauch hoeher ist als die Vorauszahlung
    Sie zahlen "in der Regel" das, was Sie verbraucht haben.

    Eine Vorauszahlung bringt zum Ausdruck, dass der Vermieter ueber die Betriebskosten abrechnen soll/muss. Wenn eine Erhoehung der Beko Vorauszahlung ansteht, dann kann der Vermieter das gemaess Paragraf 560 BGB vornehmen. Voraussetzung hierfuer ist unter anderen die schriftliche Textform und die Bekovorauszahlungsvereinbarung im Mietvertrag.
    Da Sie aber keinen Mietvertrag mehr mit Ihren Vermieter haben, besteht somit auch keine "Vertragsverbindung". Somit ist in der Regel eine nachtraegliche Erhoehung der Beko Vorauszahlung nicht relevant. Aber eine Abrechung ueber erhoete Bekos bzw. eine hohe Nachzahlung ist legetim, wenn Sie auch diese Kosten verursacht haben.
    Tipp: Lassen Sie sich die Rechnung der Beko Abrechnung zeigen, da Ihnen diese Moeglichkeit zusteht.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo apachenlady,
    aus Ihren Beitrag entnehme ich, dass es noch keinen Raeumungsanspruch bzw. keine Klageanschrift per Gericht vom Vermieter an Sie erfolgt ist. Sondern es besteht halt eine fristlose Kuendigung vom Vermieter. Das hat zur Folge, dass Sie bzw. mit Hilfe des Sozialamt ( bitte in Verbindung mit dem Amt bleiben, bis alles geklaert ist !! ) eine sog. Schonfrist eingeleitet werden kann bzw. schon durch die Teilzahlung erfolgt ist.
    Somit brauchen Sie nicht die Wohnung auf Verlangen des Vermieters nicht einfach so raeumen.
    Wichtig: Teilen Sie Ihren Vermieter schriftlich per POST mit Nachweis auch mit, dass Sie mit den Sozialamt in Verbindung stehen und alles geregelt werden soll.
    Tipp. Wenn man die Miete nicht puenklich und vollstaendigt zahlt, dann hat der Vermieter das Recht den Mieter zu kuendigen. Es besteht aber die Moeglichkeit, fuer Sie mit Kind, Unterstuetzung vom Sozialamt zu bekommen. Und das nur, wenn Sie sich mit denen in Verbindung setzen und bleiben bis alles geklaert ist.
    In Zukunft bitte darauf achten, das die Miete puneklich und vollstaendigt an den Vermieter gezahlt wird. Sollten dennoch Probleme entstehen, dann schriftlich per POST und mit Nachweis fruehzeitig den Vermieter informieren und nach event. nach Tipps fragen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo Kojiki,
    um sicher zu gehen, sollten Sie ersteinmal eine sog. Anzeigepflicht durchfuehren. Das bedeutet Sie muessen den Vermieter am besten schriftlich mit Nachweis und Beweismaterial ( Fotos ) ueber den Mangel informieren. Da Ihr Vermieter 1. Kenntnis ueber den Mangel benoetigt
    2. Sie eine Anzeigepflicht haben
    3. Der Vermieter die Moeglichkeit haben muss, den Schaden selbst zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.

    Wenn keine Reaktion auf Ihr Schreiben erfolgt, besteht eventuell die Moeglichkeit einer "fristlosen Kuendigung" gemaess Paragraf 578 Abs. 2 BGB
    > erhebliche Gefaehrdung der Gesundheit des Mieters < Aber auch hier sind Sie mit ein anerkannten Nachweis von einem Arzt auf der sicheren Seite.

    Tipp: Das Gesundheitsamt ist in der Regel sehr "hellhoerig" wenn es um akuten Schimmelbefall innerhalb einer Wohnung geht.

    Hiweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo sachsengirl15,
    es ist leider nicht genau zu erkennen was fuer eine Art Sie von Mietvertrag haben. Entweder einen Zeitmietvertrag mit Verlaengerungsklausel oder eine unbefristeten Mietvertrag mit Kuendigungsausschluss.
    Somit moechte ich Ihnen folgenden Bsp. mit Loesungen nennen.
    Wenn Sie einen befristeten Mietvertrag haben, dann ist das ein sog. Mietvertrag mit Verlaengerungsklausel. Und der Abschluss dieser Vertraege nach den 01.09.2001 sind nicht mehr gueltig.
    Es gibt keine befristete Mietvertraege mit Verlaengerungsklausel mehr. Und somit waere Ihr Mietvertrag ein unbefrister und kann mit einer Kuendigung von 3 Monaten von Ihnen jederzeit gekuendigt werden.

    Sollten Sie aber einen unbefristeten Mietvertrag haben, dann haben Sie einen Kuendigungsausschluss von einen Jahr vereinbart. Und das bedeutet dass Sie 3 Monate nach den 15.12.2011 aus der Wohnung sind, wenn Sie fruehzeitig kuendigen.


    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo Radiance,
    gemaess Ihrer Darstellung ist die ganze Sache sehr komplex.

    Zimmer im Hotel oder unter dem Dach mit den Vermieter ???
    > Wenn Sie einen Mietvertrag haben, dann laeuft alles ueber das Mietrecht

    Muendliche Mieterhoehung ???
    > Mieterhoehung darf Vermieter durchfuehren in der Regel schriftlich
    und unter bestimmten Voraussetzungen notfalls auch per Gericht.

    Schriftliche Kuendigung
    > In dieser Art und Weise sehr fragwuerdigt, da Vermieter schon gute
    Gruende fuer eine Kuendigung benoetigt sowie besondere Fristen einhalten muss.

    Moebiliertes Zimmer / Wohnverhaeltnis
    > Ist mir keine besondere Art von Kuendigungsrecht bekannt.

    Meines Wissen nach ein Zimmer ist ein Hotel nicht gleichzusetzen mit dem Wohnen unter einem Dach mit den Vermieter. Diese Kuendigung ist daher nicht ordnungsgemaess. Aber der Vermieter darf unter Einhaltung bestimmter Bedingungen Ihre Zustimmung zur Mieterhoehung verlangen, notfalls auch per Gericht.
    Tipp: Bei dieser ganzen Problematik kann Ihnen ein Rechtsanwalt oder der Mieterschutzbund vor Ort besser helfen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo Maus2011,
    in Kurzform moechte ich Ihnen ein paar Infos mitteilen.

    - Starre Festlegung der Heizperiode ist nicht zulaessig. Sie haben bei entsprechenden Voraussetzungen ein Anspruch darauf. Hier hilft der Paragraf 935, 940 und 294 ZPO.
    - "Notfaelle" ( wenn berechtigt und nachweisbar ) nach einer Informationsankuendigung bei Nicht - Reaktion unmittelbar.
    - Heizkosten Kuerzungen sollten genau durchdacht sein, da bei falscher Vorgehensweise diese vom Vermieter zurueckverlangt werden koennen plus saemtliche neu entstandene Gebuehren.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo gshock89,
    ein Uebergabe - Abnahmeprotokoll kann muss aber nicht erfolgen. Bedeutend ist der Mietvertrag in Bezug auf seinen Inhalt.
    Die Vereinbarung mit den "Nachmieter" haben Sie mit Abschluss des Mietvertrag zugestimmt. In der Regel ist mit der Beendigung des Mietvertrag die Grundlage vergangener Vereinbarungen nicht mehr gegeben. Das kann Ihn ein Rechtsanwalt besser beantworten.
    Die Bezahlung der Rechnung ist in dieser Form nicht OK. Da der Mietvertrag nicht mehr besteht ( siehe oben ). Und darueber hinaus muessen Sie ersteinmal in Kenntnis darueber gesetzt werden und Ihnen somit die Moeglichkeit gegeben werden die "Vereinbarungen" selbst zu erledigen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo Sisko,
    ein Recht auf ein Mietvertrag besteht. Es sollte aber beachtet werden, das ein Mietvertrag schriftlich sowie muendlich erfolgen kann. Desweiteren ist es nicht zwanglaeufig das Mietvertraege Nebenkosten erhalten muessen. Man unterscheidet zwischen Mietzins und Betriebskosten ( bei Wohnmiete ). Betriebskosten koennen sowohl Pauschal oder als Vorauszahlung geleistet werden. Inklusivmiete oder auch Bruttomiete genannt, beinhaltet den Mietzins und die anfallenden Betriebskosten deren Hoehe Sie nicht kennen muessen oder koennen.

    In Bezug auf das Verhalten Ihres Vermieters moechte ich keine Stellung nehmen, das es in den steuerliche und rechtlichen Bereich uebergehen kann.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo angel82,
    Ihre Interessen kann ich nachvollziehen. Sie sollten sich aber die Frage stellen: Wie kann ich es begruenden, dass die "per se" falsche Abrechnung falsch ist oder das die Erhoehungen nicht gerechtfertigt sind ?

    Das koennen Sie in der Regel, in dem Sie die Abrechnungsunterlagen anfordern. Und wenn Ihre Forderung berechtigt ist, haben Sie ein Nachweis.

    Tipp: Ihnen steht die Einsicht in den Abrechnungsunterlagen Ihrer Bekos zu.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hallo angel82,
    Sie sollten sich ersteinmal Zugang zu den Abrechnungsunterlagen verschaffen. Entweder koennen Sie diese vor Ort bei Ihren Vermieter einsehen oder Sie koennen gegen eine Gebuehr ( i.d.R. 0,50 euro je Kopie ) sich diese zusenden lassen. Mit diesen Vorgang haben Sie dann eine bedeutenden Schritt getan, falls es zu einer Gerichtverhandlung kommen sollte, koennen Sie somit diese nicht unbedeutende Voraussetzung nachweisen. Sollte Ihr Vermieter Ihnen keinen Einblick gewaehren, haben Sie eine noch bessere Ausganglage, falls es zu einer Gerichtverhandlung kommen sollte.

    Tipp: Zur Beweisbarkeit sollte alles mit Nachweis erfolgen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!