Hallo Patrik.Tils,
in der Regel ist erst dann ein Mietvertrag abgeschlossen ( muendlich / schriftlich ) wenn sich die Parteien ueber die wichtigsten Punkte eines Mietvertrags einig sind. Darunter fallen dann insbesodere die "Punkte" die geregelt sein sollten bevor ein Mietvertrag gueltig ist. Ein fehlendes nach Kalender bestimmbares Datum ist bestimmt nicht unbedingt bedeutungslos.
Siehe auch BGH ZMR 63, 83.
Tipp: Werden Sie aktiv und fragen Sie nach ein verbindliches Einzugsdatum bzw. das Datum fuer den Mietvertragsbeginn.( Damit beginnen die Pflicht fuer den Vermieter ) Das ist am besten schriftlich mit Nachweis an der Vermieter zurichten. Dazu koennen Sie noch eine Fristsetzung fuer die Rueckantwort mit angeben.
Sollte das Datum nicht in Ihren Interesse sein, so haben Sie wenigsten Klarheit und koennen dementsprechend reagieren ( event. Rechtsanwalt )
Ist Ihnen das Datum nicht von Bedeutung, so koenne Sie event. mit den Vermieter handeln. Sie warten und er kommt Ihnen entgegen, da er mit Ihnen ja schon ein Mieter hat. Bsp. Mietrabatt, Renovierung usw.
Beiträge von Bokiwi
-
-
Hallo alex84,
"Mietrechtlich" gesehen, ist Ihre Beko Abrechung nicht korrekt. Da Ihr bezahlter Vorauszahlungsbetrag Abweichungen enthaelt. Damit ist ein formeller Fehler in Ihre Beko Abrechnung 2009 enthalten ( Mindestanforderung ). Das hat zur Folge, das die Abrechnungsfrist ( fuer 2009 ist das Ende 2010 bei korrekter Abrechnung ) nicht eingehalten wurde. Das kann fuer Sie bedeuten, das Ihre Einwendungsausschlussfrist noch garnicht "angelaufen" ist.
Tipp: Ist der Beko Nachzahlungsbetrag von 2009 unter Vorbehalt bezahlt worden kann das gut fuer Sie sein.
Desweiteren ist davon auszugehen ( laut Ihrer Schilderung ) das es keine "Rechtstreitigkeiten" in Bezug auf diese Abrechnung gab. Da kann dann eine vorbehaltlose Zahlung in der Regel nicht unter den Aspekt "Akzeptiert" fallen.
Ein Gespraech mit den Vermieter ist vorzuschlagen oder einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. -
Hallo stemel,
wie "Gruwo" schon erwaehnt hat, kann auch der Tipp gegeben werden, dass Sie in einer guten Situation sind. Leerstand zum Verkauf ist fuer den Vermieter / Verkaeufer in der Regel ein Bonus.
Tipp: Neben einer Einigung zum Aufhebungsvertrag koennen Sie sich event. den Umzug von Vermieter bezahlen lassen usw.. Da bestehen viele Moeglichkeiten offen, die Sie fuer sich zum Vorteil machen koennen.
Gegenteil Ihrer Bereitschaft.
Eigenbedarfkuendigung ist fuer den Kaeufer erst nach der Eintragung ins Grundbuch moeglich. Kompletter Zeitanspruch ( Kauf und Eigenbedarfkuendigung ) mind. 6 bis 9 Monate fuer den Kaeufer. Wenn Sie vorher ausziehen reduziert sich der Zeitanspruch um mind. 3 Monate. -
Hallo schischi,
eine Rechtsberatung darf ich nicht machen.
Ein paar Infos zu der Betriebskostenabrechnung kann ich Ihnen mitteilen.Eine Betriebskostenabrechnung muss vier Mindestanforderung erfuellen
> komplette Zusammenstellung der gesamten umlegbaren Betriebskosten
> Angaben und Erlaeuterung der Verteilerschluessels
> Mieter Anteilsberechnung
> Mieter Vorauszahlungen muessen in Abzug gebracht werdenWenn diese Mindestvoraussetzungen nicht erfuellt werden, dann liegt in der Regel ein formeller Fehler vor.
Der Vermieter kann an der Abrechnung mit formelle Fehler innerhalb der Abrechnungsfrist in der Regel ohne weiteres eine Korrektur durchfuehren.
Und solange keine Unsicherheit oder Streit zwischen den Parteien erfolgt ist, ist die vorbehaltlose Zahlung des Ausgleich ohne weitere Bedeutung. Das kann bedeuten das der Mieter zu viel gezahlte Betraege zurueck fordern kann.Da Betriebskostenabrechnungen in vielen Faellen in einen Streit enden koennen, sollte ueber ein fachkundigen Rechtsanwalt, Mieterschutzbund oder ueber ein Gespraech mit den Vermieter nachgedacht werden.
-
Hallo böder,
ohne Stellungsnahme zu Ihren "Problem" ein kleiner Tipp.
Bsp. richtet sich an einen WohnmietvertragZUM: steht vor ein Datum, wenn der Vertrag zu diesem Datum beendet werden soll. Vorausgesetzung dafuer ist die "fruehzeitige" Kuendigung
Bsp.: Kuendigung ZUM 30.04.2012. Vertrag endet 30.04.2012 wenn drei Monate vorher gekuendigt wurde.AM: steht vor ein Datum, wann der Vertrag gekuendigt wurde.
Bsp. AM 25.01.2012 ( Ist normaler Weise das Datum an dem die Kuendigung geschrieben wurde ) -
Hallo sonnenschein112002,
es ist nicht entscheidend was Ihr Vermieter gerne haette, sondern es kommt jetzt vielmehr auf den Inhalt der schriftlichen Kuendigung an. Es besteht die Moeglichkeit fuer den Vermieter auf Eigenbedarf zu kuendigen. Aber dazu sind Besonderheiten beim Kuendigungsinhalt zu beachten. Bsp. der Kuendigungsgrund muss klar und deutlich erwaehnt werden. "Eigenbedarf" alleine wuerde hier in der Regel nicht ausreichen.
Der Kuendigungsgrund muss deutlich und nachvollziehbar sein.Gemaess Ihre Beschreibung auf den Gesundheitszustand koennte die sog. Sozialklausel Paragraf 574 BGB zur Geltung kommen. Ab hier faengt dann aber die Rechtsberatung an, wo es zu empfehlen ist, sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden.
Tipp: Sollten Sie vor den Kosten eines Rechtsanwalt zurueck schrecken, koennen Sie event. bei Amtgericht in Bezug auf Antwaltkostenhilfe nachfragen oder den Mieterschutzbund aufsuchen. Hier koennten dann in der Regel etwas anderer Mitgliedbeitraege bei Neumitgliedschaft anfallen. Am besten vorab informieren
Fazit: Sobald Sie die schriftliche Kuendigung erhalten an die oben genannten Moeglichkeiten wenden. -
Hallo Fam.Kröner,
ein paar Infos zum Thema Kuendigung von Seiten des Vermieters.
Der Vermieter kann nicht so ohne weiteres den Mieter kuendigen. Er benoetigt unter der Beachtung von Ausnahmen ein berechtigtes Interesse daran das Mietverhaeltnis mit den Mieter zu beenden.
Zu den berechtigten Interessen gehoert z.B.
> Schuldhafte und nachweisbare Vertragsverletzungen durch den Mieter
> Eigenbedarf des Vermieters an der Wohnung des Mieters
> das Verhindern der wirtschaftlichen Aufwertung der Wohnung durch den Mieter
Dabei besteht aber auch noch die Kuendigung durch ausserordentliche Gruende ( Tod des Mieters ) und durch Gruende wie unpuenkliche und unvollstaendige Zahlung der vereinbarten Miete. ( Fristlose Kuendigung )Tipp. Unabhaengig davon ob die Kuendigung durch Ihren Vermieter rechtens ist, besteht gemaess Ihrer Darstellung der Koeperbehinderung der Bezug auf die Sozial- und Haerteklausel. Paragraf 574 BGB Sozial- und Haerteklausel. Diese ist aber nur bei unbefristete Mietvertraegen gueltig.
>
-
Hallo Forschtner,
der Vermieter darf meinens Wissens nach eine Mieterhoehung mit der Begruendung von Vergleichswohnungen durchfuehren.Dazu sollten folgende Angaben vorhanden sein
> die Adresse der Vergleichswohnungen sollte vorhanden sein
> Information ueber die Lage, die Art, Beschaffenheit und der Ausstattung sollten aufgelistet sein
> event. die Lage im ( gleichen ) Wohnhaus
> der qm Mietpreis
> Angaben ob es sich um eine Brutto-, Teilbrutto oder Nettomiete handeltZur Begruendung einer Mieterhoehung sind mind. 3 Vergleichswohnung notwendig.
-
Hallo Carri75,
ohne Bezug auf Ihren Mietvertrag mit Ihrer ehm. Partnerin zu nehmen ( eine "richtige" Kuendigungsbestaetigung von Seiten des Vermieters liegt durch die Betriebskostenabrechnung nicht eindeutig vor ).
Ob Ihre neue Partnerin als Mieterin im Vertrag aufgenommen wird, ist eine Entscheidung vom Vermieter. Es ist nichts Anderes als eine zusaetzlicher Sicherheit fuer den Fall das die Mietzahlung ausfaellt usw. Die Schufa Auskunft richtet sich an Ihre Partnerin, da Sie auch in Mietverhaeltnis mit den Vermieter eingeht.
Sie muessen sich mit einer Kuendigung nicht drohen lassen, da es fuer den Vermieter nicht so einfach ist einen Mieter zu kuendigen. Siehe Paragraf 573 BGB.Wenn Sie weiterhin alleiniger Hauptmieter bleiben moechten, besteht die Moeglichkeit das Ihre Partner Untermieterin wird. Eine Untervermietung muessen Sie den Vermieter mitteilen. Und der Vermieter kann die Untervermietung nur aus einen wichtigen Grund verweigern. 553 BGB
Wenn Ihr Vermieter trotzt Ankuendigung einer Untermiete ohne Widerspruch duldet, kann er damit auch die Zustimmung erteilen, da es sich dann hierbei um ein schluessiges Verhalten des Vermieters handelt.Und eine Wohngemeinschaft waere auch mit Zustimmung des Vermieters moeglich. Hierbei kann dann mit jeden einzelnen Mieter ein separater Mietvertrag abgeschlossen werden. In der Regel werden dann die Mietvertraege unter "Mietvertrag fuer eine Wohngemeinschaft" abgeschlossen. Ob es zum Nachteil fuer Sie wird, sollten Sie vorher genau abwaegen. Ihr Vermieter hat nicht unbedingt dadurch einen Nachteil.
-
Hallo Yima,
ohne Bezug auf Ihren Mietvertrag zu nehmen, ist per Heiskostenverordnung geregelt das die Heizkosten wie "Berny" schon dagestellt hat, abzurechnen.
Der Paragraf 8 Ihres Mietvertrag halte ich fuer merkwurdig. Aus der Heizkostenverordnung ist mir nicht bekannt, das es ein Paragraf fuer die "Begleichung der Heizkosten" gibt. Es kann sowohl unter eine individual Vereinbarung zwischen Ihnen und den Vermieter zaehlen. Ob dies dann rechtens ist, sollte besser ein fachkundiger Rechtsanwalt beantworten.Tipp: Sind sind nicht automatisch aus der Haftung eines Antrag fuer das Arbeitsamt befreit, da Sie ja Kenntnis darueber haben. Falls dies dem Amt auffaellt kann event. eine Rueckzahlung incl. sonstige Kosten fuer Sie anfallen.
-
Hallo Zombus,
gemaess der Betriebskostenpunkte gibt es zwei "Punkte" fuer die "Antennengebuehr".
> Kosten fuer den Betrieb der Gemeinschaftsantennenanlage
> Kosten fuer den Betrieb einer privaten Verteileranlage fuer das Breitbandkabelnetz.
In Ihren Fall kommt wohl mehr die Gemeinschaftsantennenanlage in Betracht, da ja keine Kabelanschluesse vorliegen.Ihr Vermieter bzw. auch der Mietvertrag sollten genaue Auskunft darueber erteilen koennen, um was fuer ein Betriebskostenpunkt "Antenne" es sich handelt.
Es sind in der Regel auch nur die Betriebskosten zu bezahlen die ( schriftlich ) im Mietvertrag vereinbart wurden. Dabei reicht schon der Hinweis auf Paragraf 1 BetrKV oder Paragraf 2 BetrkV oder ( alt ) Anlage 3 zu Paragraf 27 II. BV.Tipp. Kontrollieren Sie Ihren Mietvertrag noch einmal genau. Sollten sich kein Hinweis wie oben erwaehnt vorfinden, dann koennte es fuer den Vermieter schwer werden diesen Beko Punkt zu rechtfertigen.
Eine schriftliche Anfrage mit Nachweis beim Vermieter auf den Beko Punkt "Antenne" und zur Sicherheit auch den Beko "Punkt" Sonstiges kann fuer mehr Sicherheit sorgen.
Wenn dieser Beko Punkt rechtens ist, bleibt Ihnen noch die Moeglichkeit schriftlich mit Nachweis sich von diesen Beko Punkt befreien zu lassen, wenn Sie der Meinung sind das es kein Nutzen fuer Sie hat. Kann aber in der Regel schwer werden, da die laufenden Kosten ja dann vom Vermieter bezahlt werden muessten. ( Regelmaessige Pruefung der Betriebsbereitschaft, Einstellung durch einer Fachkraft usw. ) -
Hallo armyshop,
die Berechung bezieht sich auf 1670 Anteile bzw. dieser Wert ist fuer die Berechung der veraenderten Wohnung angesetzt worden.
Wenn Sie mit 1690 Anteile rechnen moechten, so brauchen Sie nur den Anteil mit 1670 tauschen.Anmerkung: Es ist ein "Spiel mit den Feuer" wenn Sie von sich aus die gaenderten Anteile so uebernehmen. Denn das ist eine Veraenderung sowohl eine einzelner Wohnung sowie der Gesamtanlange ueber deren Zustimmung aller Eigentuemer informiert werden sollte. Viel Glueck !
-
Hallo Cola,
"Berny" hat soweit auf Ihre Anfrage geantwortet. Zur Verdeutlichung moechte ich kurz darstellen wie es mit der Betriebskosten Abrechnung eigentlich sein soll.
> Der Vermieter sollte in der Regel die Fragen die sich aus der Beko Abrechnung ergeben auch beantworten koennen.
> Es gibt 4 Mindestanforderungen an den Beko Abrechnungen
1. Zusammenstellung der Gesamtkosten
2. Angabe und Erlaeuterung des zugrunde gelegten Verteilerschluessels
3. Berechnung des Anteils des Mieters
4. Abzug der VorauszahlungenTipp: Vergleichen Sie die aktuelle Abrechnung mit den vorherigen Abrechnungen. Und Vergleiche mit den Nachbarn sind nur schwer moeglich, da oft Differenzen in der Personenzahl, in der Wohnungsgroesse, im Verbrauch etc. vorhanden sind.
-
Hallo alperarda,
Ihnen eine Antwort auf Ihre Darstellung zu geben, kann einer Rechtsberatung gleichkommen.
Aus Erfahrung kann ist Ihnen mitteilen, das es vor ganz ganz ganz langer Zeit Mietvertraege mit einer Kuendigungfrist von einen Monat gegeben haben muss. Bzw. liegt es wohl mehr daran, dass man Ihnen nur eine Antwort mitteilen wollte.
Es ist viel interessanter zu ueberpruefen ob die oben genannte Kuendigungs - Klausel "von Hand" geschrieben wurde oder ob es sich um "Allgemein gueltigen Mietvertrag" handelt, den man ueberall kaufen kann.
Wurde dies "Hand" aus in den Mietvertrag geschrieben ist es eine sog. individual Klausel. Das bedeutet eine besondere Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter.
Ist es ein Mietvertrag den man ueberall kaufen kann, halte ich die Ein Monats Frist fuer sehr fragwuerdig.Tipp: Ist der Mietvertrag vom Vermieter selbst gestaltet worden, macht es dann die ganze Sache ein wenig schwieriger.
Am besten einen fachkundigen Rechtsanwalt fragen, wie diese Problematik zu behandeln ist.
Versuchen Sie immer alles schriftlich vom Vermieter zu bekommen, den ein Telefonanruf laesst sich nur schwer nachweisen. -
Hallo ckdavinci,
wenn Ihr Nachbar eine Mietminderung geltend machen moechte, dann sollte es das beim Vermieter machen. Hat er Erfolg, ist das gut fuer Ihn. Aber Sie duerfen weiterhin in Ihrer Wohnung herumlaufen. Sie selbst werden es schwer haben mit diesen Grund ( Fussboden ) eine Mietminderung durchsetzen zu koennen, da Sie das schon seit mehrere Jahre in der Wohnung wohnen und es geduldet haben. Wenn sich aber der Zustand extrem verschlechtert hat, kann das eventuell ein Versuch wert sein.Sie muessen keinen Teppich usw. auf Anweisung vom Nachbarn oder Vermieter in der Wohnung verlegen.
Tipp: Ihr Vermieter kennt das Problem und ist auch die Person die das Problem loesen sollten bzw. muss. -
Hallo Forschtner,
es ist davon abhaengig ob die Mietminderung ordnungsgemaess durchgefuehrt wurde und BERECHTIGT war. Der Grundsatz lautet: 100% Wohnung = 100% Miete
Ist die Mietminderung berechtigt ( schriftliche Beweise ) dann kann der Vermieter in der Regel nicht die Miete fuer Bsp. 80% Wohnung = 100% Miete nachtraeglich verlangen.
Wenn Ihre Bekannte die Mieter nach der Mangelbehebung vollstaendigt und puenklich zahlt und sich sonst nichts "zu Schulden" kommen laesst ist eine ordentlich Kuendigung von Seiten des Vermieters nicht so einfach. Folgende Bsp. koennen der Grund einer ordentlichen Kuendigung von Seiten des Vermieters sein.
> bei schuldhafter nicht unerhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter
> Eigenbedarf
> Verhinderung an der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Wohnung durch den MieterUnd in Ihren Fall kann ich keinen Grund fuer eine ordentliche Kuendigung von Seiten des Vermieters erkennen. ( Wenn alles ordnungsgemaess abgelaufen ist ! )
Tipp: Sich nicht einschuechtern lassen. Miete vollstaendig und puenktlich zahlen und sich nichts "zu Schulden" kommen lassen. Keine muendliche Zusagen erteilen und alles schriftlich mit Zeugen dokumentieren fuer den Fall das sich dieses Problem noch verschlimmert. Ihrer Bekannte kann in der Regel nicht so leicht gekuendigt werden.
-
Hallo armyshop,
wenn eine bauliche Aenderung innerhalb einer WEGemeinschaft vollzogen wird und die WEGemeinschaft keine Parifizierung durchfuehren moechte, sollten Sie sich das schriftlich geben lassen. Das kann in Zukunft eine Menge Aerger ersparen. Denn was machen Sie, wenn ein neuer Eigentuemer in die Gemeinschaft eintritt und diesen Parifierungsvorgang nicht akzeptiert, da er das auch nicht braucht. Denn es ist ja weder mit einer Beschlussfassung beschlossen noch in Teilungserklaerung geaendert worden !!!
Desweiteren halte ich es noch fuer fragwuerdigt ob man mit den neuen nicht niedergeschriebenen und festgelegten Maßen eine ordnungsgemaesse Beko Abrechnung erstellen kann, so das der betroffene Mieter das fuer seinen Vorteil nicht akzeptiert.Um die Miteigentumsanteile ( siehe Gruwo ) neu zu berechnen, koennen Sie folgende Berechnung anwenden.
1670 Anteile > ?
182 Anteile > 84,15 m2
Rechnung I
1670 x 84,15 / 182 = 772,15 m2 ( Ist die Gesamt m2 Flaeche )1670 Anteile > 772,15 m2
182 Anteile > 84,14 m2
Rechnung II
1670 / 772,15 x 93,42 m2 ( neuer m2 Wert ) = 202,05 Anteile
Antwort
Der neue Mieigentumsanteil betraegt 202,05 AnteileTipp: Es stellt sich die Frage vor welchen Kosten der Parifizierung sich die Eigentuemergemeinschaft fernhalten moechte. Denn die Wohnnutzflaeche hat sich gerade mal um ca. 1,2% geaendert. Und nach meinen Wissen ist eine Parifizierung unter anderen erst ab 3% notwendig.
Eine Beschlussfassung ist in der Regel guenstiger ( und fuer Sie sicherer ) -
Hallo BecksPink,
leider ist Ihre Schilderung nicht ganz gut nachzuvollziehen. Ein paar Infos ueber Heizkostenabrechnung
> Wenn Sie die Heizkostenabrechnung nicht verstehen, sollte Sie Ihren Vermieter fragen denn er muss Ihnen das erklaeren koennen.
> In der Regel wird der Verbrauch auch ueber Erfassungsgeraete, die an der Heizung befestigt sind erfasst. Und der Stromzaehler in Ihren Fall kann ich nicht nachvollziehen !
> Ein Vergleich mit der vormaligen Abrechnung kann zumindestens aufzeigen wo den der Preis gestiegen ist. Entweder beim Verbrauch oder bei Einkauf von Gas.Und Ihre vorletzten Fragen sind besser an den Vermieter zurichten.
-
Hallo Mattner,
wenn beide Mieter den Vertrag unterschrieben haben, so sollten beide auch die Wohnung kuendigen. Am besten schriftlich mit Nachweis. Kuendigt nur ein Mieter, dann wird damit das Mietverhaeltnis nicht beendet und der ausziehende Mieter kann in der Regel auch fuer spaetere z.B. Mietzahlungen verpflichtet werden.
( Gesamtschuldnerische Haftung ).
Die Kaution wird in der Regel erst ca. 6 Monate nach Beendigung eines Mietverhaeltnis vollstaendigt ausgezahlt unter der Beruecksichtigung das keine berechtigten "Ansprueche" von Seiten des Vermieters bestehen.Tipp: Wenn Sie die Wohnung behalten moechten, versuchen Sie das im Vorfeld zu klaeren bevor Ihr Mitmieter kuendigt. Damit haben Sie einen eventuellen Zeitgewinn, falls der Vermieter nicht "mit spielt".
Wenn ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wird, denken Sie auch an das Uerbernahme Protokoll. Es muss nicht unbedingt zum Nachteil sein, wenn Sie kein Neues erhalten. Denn wenn bei der Wohnungsrueckgabe der Vermieter Probleme macht, kann dann der ehm. Mitmieter als Zeuge auftreten. Oder im wenn es ganz problematisch wird, ist dieses Protokoll garnicht mehr gueltig, da das ( alte ) Mietverhaeltnis ja gekuendigt wurde. -
Hallo Michael55,
es gibt den Paragraf 574 BGB. "Eine Haerte liegt auch vor, wenn angemessener Wohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann". Ob das in Ihren Fall anwendbar ist, kann am besten ein Rechtsanwalt beantworten.
Wenn alles ordnungsgemaess "ablaeuft" mit der Kuendigung, -grund, -frist usw. bleibt in der Regel der direkte Kontakt zu den Vermieter. Wenn ein Vermieter von der Aenderung profitieren kann, ist es nicht unbedingt zum Nachteil fuer Sie bei den oben genannten Kosten die Sie haben.Tipp: Eine Eigenbedarf Kuendigung ist nicht so leicht und
selbstverstaendlich fuer einen Vermieter. Am besten hier noch einmal den ganzen Ablauf auf seine Richtigkeit ueberpruefen. Sollte es nicht ordnungsgemaess sein, dann kann das gut fuer Sie sein.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!