Beiträge von Zoppotrop

    Hallo miteinander,

    Mieter A bekommt eine Rechnung über 80€ für die "Wiedermontage von demontierten Rauchwarnmeldern".

    Mieter A war vorort, als bei zwei Rauchmeldern die Plastikplomben wieder eingesteckt werden mussten.

    Mieter A selbst habe die Melder nie abgenommen.

    Einzug in die Wohnung war 04/18.

    Darf die Rechnung hier vom Vermieter einfach weitergeleitet werden? Für die Sicherstellung der Funktion ist ja der Mieter A zuständig, richtig? Aber auch, wenn es um einen Schaden geht der nicht von diesem verursacht wurde?

    Der Handwerker hat den Mieter am Termin nicht aufgeklärt, dass seine Reparatur kostenpflichtig ist.

    Ich hoffe, hier die ersuchte Hilfe zu bekommen! :)

    mit freundlichen Grüßen

    Zoppotrop

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