Danke für die Antwort darkshadow![]()
Die Betriebskosten habe ich nach Wohnfläche umgelegt und auch dementsprechend auf die Tage gerechnet die er hier gewohnt hat. Hab auch daran gedacht nur die "normalen" Betriebskosten anzurechnen daher kann er sie ruhig prüfen, ich habe ja nicht vor jemanden über den Tisch zu ziehen.
Also kann man abschließend eigentlich schon sagen dass es mein gutes Recht ist das nachzufordern auch wenn im Mietvertrag nicht explizit eine Vorauszahlung vereinbart hat? Oder meint ihr ich sollte das vorab lieber von einem Anwalt prüfen lassen?![]()