Beiträge von Barbara1
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Eine Nachfrage:
Muss es für eine Räumungsklage eine 2. Nachfrist zum Auszug seitens des Vermieters geben?
Mit der fristlosen Kündigung wurde eine 1. Frist gesetzt und wenn diese verstrichen ist, MUSS der Vermieter eine 2. Nachfrist auch als Grundlage für eine Räumungsklage setzen?
Oder die 1. Frist mit der fristlosen Kündigung ist auch für eine Räumungsklage genug? -
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Die fristlose Kündigung wegen Zahlungsrückständen kann man dadurch heilen und unwirksam machen, indem man umgehend die gesamten Schulden vollständig bezahlt. Das gelingt aber nur, wenn man von dieser Möglichkeit innerhalb der letzten 2 Jahre nicht schon einmmal Gebrauch gemacht hat.
Dankeschön .
Doppel-Zitat entfernt
Grace
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Es gibt zahlreiche Konstellationen, die eine fristlose Kündigung begründen können. Mietrückstand, Pflichtverletzungen, Beschädigungen ect.
Welche Gründe sind denn in der Kündigung genannt?Guter Überblick findest du hier: Außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages § 543 BGB und § 569 BGB 569 BGB
Dankeschön.
Bei mir steht der Zahlungsrückstand. Ich habe
Mietrückstände.Also: es werden ab 21.01. keine Leute in meiner Wohnung
sein, wie es Fruggel schreibt. Das macht mir Angst, dass fremde Leute in die
Wohnung kommen oder die Sachen auf die Straße geworfen werden.Link-Korrektur
Grace
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Hallo Guten Tag:
Ich bin einwenig verzweifelt. Ich habe eine Kündigung eine
fristlose Kündigung erhalten, darin steht, dass ich am 21.01.2019 ausziehen
muss, die Kündigung ist zu diesem Datum.Jetzt habe ich heute vom Vermieter E-Mail bekommen und sie
verlangen von mir eine Uhrzeit am 21.01. für die Abnahme der Wohnung.Ich kann noch nicht aus der Wohnung ausziehen.
Was mir Angst macht, können der Vermieter und seine
Mitarbeiter an diesem Tag oder ab diesen Tag in meine Wohnung reinkommen? Können
und dürfen Sie das tun? Das macht mir große Angst.Vielen Dank.
Barbara
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