Vielen lieben Dank. Das hilft mir schonmal sehr weiter.
Es handelte sich um Erstbezug. Um in dem Fall überhaupt eine Änderung nachweisen zu können, müsste man Verbrauch mit Kalkulation der Vermieters vergleichen. Sofern das rechtlich möglich ist.
Außerdem habe ich noch einen Tipp bekommen. Ist scheint sehr wohl auch der Tatbestand von Wucher erfüllt zu sein. Es gibt dazu ein Urteil bei dem der Mieter nur anhand einer geringeren Differenz (40%) gescheitert ist.
Landgericht Berlin, Hinweisbeschluss vom 10.11.2015 - 67 S 369/15 -