Gesamtverbrauch minus Einzelverbräuche der Einheiten mit Wasserzähler. Und der übrige Verbrauch wird nach qm auf die Wohnungen aufgeteilt, die keine Zähler haben.
Das würde einer Überprüfung vor Gericht nicht standhalten. Gemäß der Rechtsprechung kann nur dann nach Verbrauch abgerechnet werden, wenn in allen Wohnungen Zähler vorhanden sind. Andernfalls muss komplett nach der Wohnfläche gerechnet werden, denn so ist es im Gesetz festgelegt, außer es ist im Vertrag ein anderer Maßtab vereinbart.
da es ja aus technischen Gründen schon eine Differenz zwischen Hauptwasserzähler und Einzelzähler gibt?
Genau das ist der Grund. Eine solche Vermischung kann nur falsch werden.