Nur die Etage ist in einem Mietvertrag als Erdgeschoss und in dem anderen als 1.Geschoss angegeben.
Und somit ist doch eine Trennung im Mietvertrag vorhanden. Dass Bad und Küche bei 2 Verträgen gemeinsam genutzt werden sollen, darf man voraussetzen, denn sonst funktioniert das Ganze ja nicht. Nur die Herausgabe der anderen Räume der einen Etage kann verlangt werden.
Allerdings frage ich mich, was der Vermieter in dieser Geschichte denn eigentlich erreichen will. Die frei werdenden Räume in der einen Etage lassen sich in der Konstellation nicht an jemand anderen vermieten. Der Vermieter wird also in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr Mieteinnahmen haben. Somit stellt sich die Frage, was ihm der Rauswurf bringt.
Wir können in einem Forum die Frage nicht endgültig klären, sondern nur Möglichkeiten besprechen. Und so könnte es theoretisch auch sein, dass ein Anwalt oder Richter bei der Prüfung der beiden Verträge im Rahmen der Vertragsauslegung (133 BGB) feststellt, dass es in Wirklichkeit die Absicht war, dass das Paar gemeinsam alle Räume nutzen soll, also beide Verträge zusammen wie ein gemeinschaftlicher angeschaut werden müssen, auch wenn auf den Papier etwas anderes steht. Das hätte zur Folge, dass der Vermieter die Schulden von anderen Partner verlangen kann, und zweitens, dass beiden gekündigt werden könnte.
Egal ob die Frage aus Sicht des Paares oder des Vermieters gestellt ist, beide würden gut daran tun, die Verträge von einem Anwalt anschauen zu lassen.