Beiträge von Fruggel

    Nur die Etage ist in einem Mietvertrag als Erdgeschoss und in dem anderen als 1.Geschoss angegeben.

    Und somit ist doch eine Trennung im Mietvertrag vorhanden. Dass Bad und Küche bei 2 Verträgen gemeinsam genutzt werden sollen, darf man voraussetzen, denn sonst funktioniert das Ganze ja nicht. Nur die Herausgabe der anderen Räume der einen Etage kann verlangt werden.

    Allerdings frage ich mich, was der Vermieter in dieser Geschichte denn eigentlich erreichen will. Die frei werdenden Räume in der einen Etage lassen sich in der Konstellation nicht an jemand anderen vermieten. Der Vermieter wird also in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr Mieteinnahmen haben. Somit stellt sich die Frage, was ihm der Rauswurf bringt.

    Wir können in einem Forum die Frage nicht endgültig klären, sondern nur Möglichkeiten besprechen. Und so könnte es theoretisch auch sein, dass ein Anwalt oder Richter bei der Prüfung der beiden Verträge im Rahmen der Vertragsauslegung (133 BGB) feststellt, dass es in Wirklichkeit die Absicht war, dass das Paar gemeinsam alle Räume nutzen soll, also beide Verträge zusammen wie ein gemeinschaftlicher angeschaut werden müssen, auch wenn auf den Papier etwas anderes steht. Das hätte zur Folge, dass der Vermieter die Schulden von anderen Partner verlangen kann, und zweitens, dass beiden gekündigt werden könnte.

    Egal ob die Frage aus Sicht des Paares oder des Vermieters gestellt ist, beide würden gut daran tun, die Verträge von einem Anwalt anschauen zu lassen.

    Wie gesagt, gegen die Angehörige kann nichts gemacht werden. Der Vermieter müsste sich an den Mieter wenden. Man sollte weiter versuchen, durch Gespräche die Situation zu lösen. Die Nachbarin muss irgend einen Grund haben, warum sie falsche Anschuldigungen bringt. Den gilt es heraus zu finden.

    Ein Vermieter kann einen Mitbewohner nicht raus schmeißen. Das geht nicht, es gibt kein Gesetz, welches ihm das erlaubt.

    Wenn überhaupt könnte er nur den ganzen Vertrag kündigen. Das aber nur mit vorheriger Abmahnung.

    Man sollte bei solchen Problemen aber mit dem Vermieter sprechen um das zu klären, vor allem wenn die Anschuldigungen falsch sind. Wahrscheinlich macht jemand anderes im Haus Krach, und da kann man doch helfen aufzuklären, wer das in Wirklichkeit ist.

    Die Mieterhöhung kann man nicht mit dem Argument der Stromkosten verweigern. Das sind zwei unterschiedliche Themen, die sich nicht vermischen lassen.

    Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass du wegen der Stromkosten was tun kannst. Denn der Vermieter hat ein Wirtschaftlicheitsgebot zu beachten. Aber das lässt sich nicht allgemein beantworten, sondern hängt von einigen Details ab, wie es konkret in deinem Fall zu der Veränderung gekommen ist. Deshalb kann dir dabei nur ein Anwalt helfen, der den ganzen Vorgang bewertet.

    Die Angestellte von meinem Vermieter hat dann gemeint, dass es ja ne Wartung gewesen wäre

    Eine Wartung wird routinemäßig durchgeführt, während die Heizanlage ganz normal funktioniert. Wenn man aber eine Firma wegen eines Defekts ruft, dann ist das eine Instandsetzung und keine Wartung.

    Es kann vielleicht möglich sein, dass die Firma die turnusmäßigen Wartungsarbeiten bei der Gelegenheit gleich mit gemacht hat. In dem Fall müsste man aber vom Rechnungsbetrag den Anteil der Kosten für die Instandsetzung abziehen, weil diese der Vermieter zu tragen hat.

    bleibt mir demnach quasi nur der Weg zum Anwalt?

    Ja. Oder man setzt die Minderung so niedrig an, dass man sicher sein kann, dass es nicht zu viel ist. 20% hört sich etwas viel an, aber das kann letztlich nur ein Anwalt zuverlässig klären, und dieser haftet dann auch für seine Einschätzung.

    unter Vorbehalt zahlen und schaue, ob sich etwas damit bewegen lässt

    Das ist eher nicht zu erwarten, wenn man es realitätsnah betrachten will. Solange der Vermieter sein Geld auf dem Konto hat, ist es kein Druckmittel, was man mit der Minderung ja eigentlich erreichen will.

    Ob ich wohl in diesem Fall mal den Vermieter informieren darf, dass der Hausverwalter sich bei mir nicht meldet?

    Ja, unbedingt, mach das.

    Die Hausverwaltung ist nur der Dienstleister des Vermieters und dafür bekommt die Hausverwaltung Geld. Der Vermieter denkt also, es wäre alles in Ordnung, denn dafür hat er ja seinen Dienstleister. Es wird ihn ganz sicher interessieren, wenn er jemand fürs Nichtstun bezahlt.

    Letztlich hat aber der Vermieter die Pflichten zu erfüllen, denn mit ihm hast du einen Vertrag, nicht mit der Hausverwaltung.

    Wenn der Vermieter dann auch nichts tut, muss man weiter sehen. Aber man sollte nicht den zweiten Schritt vor dem ersten gehen.

    Vermieter angerufen, die haben dann alles an die Heizungsfirma weitergegeben

    Und warum bekommst du denn überhaupt eine Rechnung, obwohl der Vermieter den Auftrag erteilt hat? Wie hat die Firma dir das erklärt?

    Auch wenn es eine Wartung wäre, müsste diese trotzdem erst mal der Vermieter zahlen. Denn es gilt, wer den Auftrag erteilt der zahlt auch. Ob der Vermieter Kosten von dir zurück verlangen kann, ist dann ein anderes Thema. Aber wenn du die Firma nicht beauftragt hast, dann gibt es für die Heizungsfirma keine Rechtsgrundlage, von dir Geld zu verlangen.

    Meine Frage ist wie soll ich mich jetzt verhalten?

    Das musst du für dich selbst entscheiden. Aber allgemein gesagt kann man eine unberechtigte Forderung zurückweisen und man muss diese schlicht nicht leisten. Das kann man dem Vermieter auch freundlich sagen.

    Der Vermieter erkennt die Vereinbarung im Mietvertrag nicht mehr an

    Da hat er nur keine Wahl. Er hat ja selber dafür unterschrieben.

    Ich kann dir aus eigener Erfahrung als Vermieter sagen, dass es fast schon normal ist, wenn Bewerber wieder absagen oder einfach nicht erscheinen ohne Bescheid zu geben. Es wird also vermutlich gar nicht so schlimm wie du es dir gerade ausmalst. Und die andere Sache ist, die, dass es für dich vielleicht sogar angenehmer sein könnte, wenn die Besichtigungen innerhalb von ein paar Stunden erledigt sind anstatt dass du alle paar Tage bereit stehen sollst. Man sollte es immer von allen Seiten betrachten, und in jeder Sache gibt es auch einen positiven Aspekt.

    weil der Vermieter eine "weite" Anreise hat (rund 250 km)

    Das ist ja dann sehr gut nachvollziehbar, dass er mehrere Termine zusammen legen will.

    Du hast aber auch während des Termins Rechte. Du kannst beispielsweise vorgeben, dass immer nur 2 Interessenten gleichzeitig in der Wohnung sein sollen und die anderen in der Zwischenzeit draußen warten sollen. Insoweit mus dann der Vermieter wiederum Rücksicht nehmen. Wenn du ihm das als Kompromiss vorchlägst, ist er sicherlich zufrieden, weil du damit ja auch Verständnis für seine Situation gezeigt hast.

    Kommt auf die größe des Lochs an. Manchmal kann man mit Holzpaste etwas reparieren. Ansonsten muss meistens der ganze Boden ausgetauscht werden, da man Ersatz Panele gar nicht mehr her bekommt. Hierbei müsstet ihr dann nur für einen Anteil aufkommen, der der Größe des beschädigten Bereichs entspricht, natürlich nicht für den ganzen Boden.

    Ich scheue die Kosten für Anwalt/Anwältin für so eine kleine Sache

    Das wäre erst noch zu klären ob es eine kleine Sache ist. Denn wenn der Vermieter die Abrechnung trotz Fristsetzung schuldig bleibt, kann man die ganzen Vorauszahlungen für einige Monate zurück verlangen. Und das ist dann doch einiges.

    Ein Anwalt lohnt sich also vielleicht doch, zumal manchmal schon allein ein Brief eines Anwalts seine Wirkung zeigen kann und der Vermieter tätig wird. Der Anwalt sollte die Kaution aber dann auch gleich mit einfordern, dass alles zusammen passiert.

    Also auch nix den "alten" Zustand wiederherstellen. Ist das richtig?

    Nein, das stimmt so pauschal nicht. Nur weil der Boden seine übliche Nutzungsdauer erreicht hat und abgeschrieben ist, heißt das ja nicht, dass er nicht noch ein paar Jahre verwendet werden könnte. Man muss da dann trotzdem noch was zahlen. Falls eine Reparatur der Stellen möglich ist, dann diese Summe komplett. Den Abzug für das Alter gibt es nur bei Austausch.

    man sieht das braun je nach Licht und farbintensität durchschimmern und es ist auch schon einiges am Lack abgeplatzt dadurch dass die Zargen vorher nicht abgeschliffen wurden

    Sie sind bei Einzug bereits so verfärbt gewesen wie jetzt

    In dem Fall wäre es gut, wenn ihr den Zustand beim Einzug irgend wie nachweisen könnt, z.b. mit dem Übergabeprotokoll oder Zeugen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!