Beiträge von Fruggel

    Ja, die Miete ist gemindert, da es eindeutig ein Mietmangel ist. Über die Höhe müsstest du aber mit einem Anwalt oder Mieterverein sprechen. Dazu treffen wir hier keine Aussagen, weil das muss genau ermittelt werden, sodass im Streitfall dann auch ein Gericht der Höhe zustimmt.

    Rückwirkend ist die Minderung nur in Ausnahmefällen möglich, normalerweise nicht.

    Außerdem bietet das Gesetz noch die Möglichkeit der Ersatzvornahme. Das bedeutet, dass du selbst die Reperatur beauftragst und die Kosten vom Vermieter zurück verlangst. Wenn du das dem Vermieter ankündigst, davon Gebrauch zu machen, wird sich vielleicht schneller etwas tun.

    Ja, das ist schon möglich, dass Wasser durch dringt. Die Fugen sind nicht wasserdicht und es bilden sich auch immer mal kleine Risse im Laufe der Zeit.

    Offenbar konnte der Vermieter durch den Handwerker nachweisen, dass der Schaden nicht in seiner Verantwortung liegt. Gleichzeitig kann man es tatsächlich als fahrlässiges Verhalten bewerten, wenn du keinen Schutz vor dem Wasser benutzt in Form eines Vorhangs oder ähnlichem.

    Wenn du also nicht nachweisen kannst, Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor dem Wasserschaden getroffen zu haben, wirst du den Schaden vermutlich zahlen müssen.

    welche Schwierigkeiten, gerichtliche Konsequenzen, kann sie denn bei solch einer Handlung bekommen?

    Wenn durch die Verweigerung der Besichtigungen die Wohnung nicht nahtlos weiter vermietet werden kann, entsteht dem Vermieter ein Schaden, da er erst mal keine Miete mehr bekommt. Dafür kann Schadenersatz verlangt werden. Das nur als Beispiel, eventuell gibt es weiteren Schaden. Es kann also teuer werden.

    weiterhin auf nicht erhalten der Kündigung beharrt, bleibt Epi90 weiter erstmal schön Mieterin, zahlt schön brav weiter Miete

    Auch das ist eine falsche Schlussfolgerung. Ein Mieter, der gekündigt hat, wird nach Ende der Kündigungsfrist keine Miete mehr bezahlen. Warum sollte er auch! Es ist also der Vermieter, der auf Zahlung klagen müsste, wenn er anderer Meinung ist. Doch wenn man belegen kann, dass die Kündigung beim Vermieter eingegangen sein muss, wird der Vermieter diese Klage verlieren. Da hat ein Mieter also kein Risiko.

    Bei einem Mietshaus gehört das Haus im Ganzen einem Eigentümer. Auch im Grundbuch ist es dann auch so eingetragen, dass das Haus demjenigen gehört. Hingegen bei Eigentumswohnungen ist das alles komplett getrennt. Da ist im Grundbuch nicht das ganze Haus, sondern jede Wohnung separat aufgeführt mit dem dazu gehörenden Eigentümer.

    Die Tatsache, dass die Wohnungen im Haus unterschiedliche Eigentümer haben, zeigt schon, dass es eine Eigentümergemeinchaft ist. Denn das ginge bei einem Mietshaus nicht, da würde es für alle Wohnungen nur einen Eigentümer geben. (Wobei dieser Eigentümer auch aus mehreren Personen bestehen kann, aber nicht für jede Wohnung separat). Das macht juristisch einen nicht unwesentlichen Unterschied.

    Nein. Da gibt es niemanden, den man hinzuziehen kann. Das ist eine reine mietrechtliche Angelegenheit.

    Du könntest höchstens deinen Anwalt mal fragen, ob man vom Vermieter verlangen kann, dass er dir einmal im Monat die Möglichkeit geben muss, den Wasserzähler deiner Wohnung abzulesen. Es gab da mal ein Urteil (habe es leider nicht gespeichert), wo für den Stromzähler dem Mieter das Recht zugestanden wurde. Für den Wasserzähler lässt sich vermutlich genauso argumentieren.

    Auch sollten für mein Rechtsempfinden die wkB. von der Garage ausgelöst werden und alleine zu Lasten des Vermieters gehen

    Leider funktioniert die Rechtsprechung aber nicht nach dem Rechtsempfinden, sondern auf Grundlage von Gesetzen. Und danach ist eine Garage und Stellplätze nun mal eine Nutzfläche und keine Wohnfläche. Es geht in der hier dargestellten Situation also einzig und allein um die Terrasse, die gemäß Wohnflächenberechnungsverordnung mit einem Anteil zwischen 25 und 50% je nach Ausstattung noch zusätzlich berücksichtigt werden muss. Mehr kann man auch über ein Gericht nicht verlangen.

    ... Und zum Thema Mieterschutz

    Schweinchenfan meinte im Beitrag nicht den Mieterschutz eines Mietervereins, sondern den Mieterschutz, der einem allein durch das Gesetz gegeben ist. Dieser ist eingeschränkt, wenn der Vermieter ohne Angabe von Gründen kündigen kann.

    @Kurt23

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    Du musst dich nicht rechtfertigen. Es ist okay, wie du es halten möchtest. Ich beantworte hier nur, wie es aus rechtlicher Sicht betrachtet werden sollte. Jedenfalls ist die Kündigung wegen dem Satz nicht ungültig. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Ich will halt einen Cut unter die Ganze Sache setzen

    Verstehe ich. Aber das Mietverhältnis ist nicht mit dem Ende der Mietzeit abgewickelt, sondern erst mit der NK Abrechnung und der Kautionsabrechnung. Du kannst auch sagen, dass die NK Abrechnung per E-Mail zugestellt werden solle. Das genügt auch, es ist nicht per Post Pflicht.

    Es ist nicht besonders sinnvoll, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, wie der Vermieter die Mieterhöhung vielleicht begründen könnte. Denn darüber wird sich der Vermieter den Kopf zerbrechen müssen, wenn er die Mieterhöhung notfalls auch gerichtlich durchsetzen will. Wenn du eine Mieterhöhung in Händen hast, dann prüfe lieber, ob diese korrekt ist.

    Falls es einen Mietspiegel gibt, wird der Vermieter diesen benutzen. Du hast zu einem Mietspiegel nichts erwähnt. Unter Umständen kann auch der Mietspiegel eine Nachbarortes relevant sein. Spekulationen, was der Vermieter tun wird, helfen wir nicht weiter. Und eine Vergleichswohnung genügt nicht, es müssen mindestens drei sein.

    Eine Sache noch zur Ergänzung. Ich weiß nicht ob es dich interessiert. Man ist durchaus verpflichtet, eine neue Anschrift zu nennen. Das ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis, das man zu erfüllen hat, und auch dem Vermieter die Möglichkeit geben muss, seine Pflichten zu erfüllen. Im Übrigen kann der Vermieter ja auch die neue Adresse vom Einwohnermeldeamt erfahren, und diese Gebühren hättest du dann auch zu ersetzen.

    Meine Frage ist nun: hat jemand eine Idee, wie man den mutmaßlichen Betrügereien beikommen kann, wie man den Vermieter überführen kann?

    Dazu müsste man zunächt die Abrechnung über die Nebenkosten abwarten und diese dann genauestens prüfen, ob alles korrekt und plausibel ist. Wenn etwas nicht in Ordnung ist, sollte man dies erkennen, da man ja auch das Recht hat, sich die ganzen Belege vom Vermieter zeigen zu lassen.

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