Beiträge von Fruggel

    Für die Verteidigung in einer Räumungsklage sollte man einen Rechtsanwalt an seiner Seite haben. Das ist sehr zu empfehlen, denn man geht sonst oftmals bei Gericht sprichwörtlich baden. Das bedeutet, du suchst dir schon vor der Abwesenheit einen Anwalt, der dich dann vertreten möchte.

    Sollte der Freund dann einen Brief vom Gericht im Briefkasten finden, bringt er diesen unverzüglich zum dem Anwalt und dieser kümmert sich dann um die Einhaltung der Fristen und Formalitäten.

    Muss er nicht die gesamte Wohnfläche angeben und danach berechnen?

    Ja, es ist immer die Gesamtfläche anzugeben, inklusive Leerstände und Eigennutzung.

    Darf er einfach den Verteilerschlüssel so wechseln

    Nur wenn der Vermieter beispielsweise für das Wasser Zähler hat einbauen lassen und dann nicht mehr nach Fläche sondern nach Verbrauch rechnet. Ansonsten braucht dr Vermieter einen guten Grund, warum er den Verteilerschlüssel ändern will, den er auch nennen muss.

    kann er die gesamte Grundsteuer nur auf mich umlegen obwohl er selber auch im Haus wohnt?

    Das ergibt sich schon durch die erste Frage.

    Ist es rechtens den Baumschnitt auf uns umzulegen?

    Ich denke ja. Denn es ist keine Gartenpflege im Vertrag vereinbart. Also hätte der Vermieter die Arbeiten schon immer an eine Firma beauftragen können und die Kosten mit euch abrechnen. Ihr habt insofern schon gespart. Und zweitens gehört der Baumschnitt im Allgemeinen nicht zu den Aufgaben eines Mieters und es ist Vermietersache. Deshalb kann man wohl nichts dagegen sagen. Wenn der Baumschnitt erst dieses Jahr war, betrifft es euch natürlich nicht mehr.

    Der Vermieter hat auf dem Haus eine Solaranlage installiert.

    Da kannt du den Spieß herum drehen zur Argumentation. Da es sich um ein Einfamilienhaus handelt, habt ihr genau genommen buchstäblich das ganze Haus gemietet, somit also die Solaranlage auch dazu. Das bedeutet, es würden euch nun Einkünfte daraus zustehen. Wenn du dem Vermieter vorschlägst, dass im Gegenzug etwas von den Einnahmen euch angerechnet wird, hat sich das Thema sicher schnell erledigt.

    Ich denke, ihr werdet etwas zahlen müssen für den Schaden. Denn es ist da offenbar Wasser ausgelaufen durch irgend eine Unachtsamkeit. Aber das Material für 2 Zimmer zu zahlen halte ich dann doch zu viel. Darüber kann man verhandeln aus dem Argument, dass man nur für die Stelle aufkommen muss, die man beschädigt hat, denn ein Vermieter soll nicht besser gestellt werden als ohne dem Schaden. Und zweitens ist der Boden möglicherweise gerade deshalb aufgequollen, weil er sich verzogen hat und dadurch die Panelen nicht mehr korrekt abgeschlossen haben und so ein Spalt entstand. Biete dem Vermieter also einen Betrag an, der für dich angemessen erscheint, und dann mal sehen, was er dazu sagt.

    Der Handwerker könnte durchaus recht haben, dass es mit dem Lüften zu tun hat. Allerdings ist das dann nicht falsches Lüftungsverhalten. Denn man muss ja unter anderem auch deswegen lüften, um die Luftfeuchtigkeit aus den Räumen zu bekommen. Und diese Feuchtigkeit kann Ablagerungen welcher Art auch immer begünstigen.

    Und es kann durchaus auch Fogging sein (Danke AJ1900 für den Hinweis). Daran hat aber keiner eine Schuld, sondern das kann halt entstehen wodurch auch immer.

    Diese Bereiche sind Gemeinschaftseigentum, das ist richtig. Es wäre daher durchaus Sache der Eigentümergemeinschaft. Und ich kann mir denken, dass andere Wohnungen in dem Haus genauso betroffen sind und dann wäre es ja im Interesse mehrer Eigentümer, dass eine Lösung gefunden wird. Vielleicht möchtest du dich mal umschauen am Haus und mit den Eigentümern sprechen.

    Ja, auf alle Mieter darf der Vermieter die Kosten nicht verteilen. Aber davon ist im Eingangsbeitrag auch keine Rede. Denn da steht, dass die Kosten dem einen Mieter belastet werden, der die Arbeiten nicht erledigt. Und das ist in Ordnung.

    Das mit dem Garten und dem Hof ist eine Einzelfallsache, je nachdem wie die örtlichen Gegebenheiten sind und was genau laut Vertrag die Pflicht des Mieters umfasst. Dazu kann man allgemeingültig nichts sagen.

    Man müsste erst mal schauen, ob die Kündigung jemals wirksam war. Hierfür kommt es auf die genaueren Umstände an. Ein einmaliger Vorfall einer Zahlungsschwierigkeit reicht da meistens nicht aus, sondern der Mieter muss schon öfter auffällig geworden sein durch verspätete oder ausgebliebene Zahlungen.

    Die Kündigung heilen durch Zahlung der Schulden kann man nur bei einer fristlosen Kündigung. Diese Kündigung war aber offenbar nicht fristlos, denn das wäre dann per sofort gewesen und nicht einen Monat später.

    Nein. Der Vermieter kann nach vorheriger Abmahnung so oder so die Kosten vom Mieter verlangen, wenn dieser seiner Pflicht nicht nachkommt. Das ist dann ein Schadenersatzanspruch, der entstanden ist, da der Vermieter in der Pflicht ist, dass die Arbeiten erledigt werden.

    Denkst du, dass es keine Konsequenzen haben darf, wenn der Mieter seiner Pflicht nicht nachkommt, oder was ist der Hintergrund der Frage?

    nachvollziehbar ableitbar sein und zwar für einen Nutzungszeitraum vom 01.01. bis 31.03.2022

    Der Vermieter muss nicht das verbrauchte Öl für diesen Zeitraum berechnen. Sondern er berechnet die Kosten für das gesamte Abrechnungsjahr. Diese Kosten werden dann auf den Nutzungszeitraum herunter gerechnet. Dabei werden die Grundkosten nach den Gradtagszahlen gerechnet, und die Verbrauchskosten nach den abgelesenen Zählerwerten.

    Es wäre besser, wenn deine Abrechnung konkret überprüft wird anstatt dass wir uns im Kreis drehen. Wenn du magst, sende deine Abrechnung über Nebenkosten-Berechnen.de ein zwecks Überprüfung.

    Z.b. kann der Untermieter Ende Juni sein Vertrag kündigen, und dann am 30.09 weg ziehen?

    Ja, der Mieter kann immer mit 3 Monaten Frist kündigen. Danach braucht er keine Miete mehr zahlen.

    Oder soll es per Brief geschickt sein?

    Schriftlich ja, aber du kannst auch persönlich übergeben. Doch da sollte ein Zeuge dabei sein als Nachweis, oder der Mieter gibt dir eine Bestätigung für den Erhalt.

    Es wäre noch interessant, zu welchem Zweck so lang gekocht wird. Wenn es zum Privatvernügen ist, ist es schwierig, denn Kochen gehört zur Nutzung einer Wohnung dazu und das ohne zeitliche Einschränkung. Wenn die Leute allerdings für eine Gaststätte oder Imbiss kochen, also zu gewerblichen Zwecken, dann sieht es schon anders aus.

    Vorrangig sollte der Vermieter kontaktiert werden und ihn um eine Lösung bitten.

    Der Preis für den Restbestand bildet sich aus dem Preis, für den das Öl gekauft wurde. Also die 3462€ plus 3885 Ltr (Rest zu den 8000L) x dem Liter-Preis von der Lieferung zuvor. Der Wert der 8000 Ltr. zum Restbestand am 31.12.2022 hat demnach natürlich einen höheren Betrag aufgrund der höheren Einkaufspreise in 2022.

    Der Satz im Vertrag allein sagt nichts aus, wie der Zustand des Zimmers war. Denn wenn dieser Satz nicht der Wahrheit entspricht, hat man als Mieter die Möglichkeit, dies nachzuweisen. Nur ist das sehr schwer wenn es auch kein Protokoll zum Einzug gibt.

    Die Zimmerübergabe erfolgt von Mieter zu Mieter mit Statusbericht an den Vermieter

    Man mag vielleicht denken, dass es Aufgabe des vorherigen Mieters ist, den Statusbericht an den Vermieter zu geben. Das kann (und sollte) man als neuer Mieter aber ebenfalls tun. Das hat deine Freundin leider versäumt. Wenn sie den Zustand beim Einzug nicht anderweitig nachweisen kann, werdet ihr wohl streichen müssen.

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