Beiträge von Fruggel
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Mir wurde mit der Jahresabrechnung für den Zeitraum 09.06.2022-30.05.2023 die Preisbremsenentlastung für den Zeitraum vom 01.01.23 bis 30.05.23 mit 187,87 € gutgeschrieben.
Somit ist alles in Ordnung, da du die Entlastung erhalten hast, sogar mehr als du selbst ausgerechnet hast, ist doch prima.
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Man muss grundsätzlich nur für Betriebskosten aufkommen, die man selbst verursacht hat, nicht solche, auf die man keinen Einfluss hatte. Rechne also aus, was der korrekte Betrag nach der von euch abgelesenen Zählerstände ist, und überweise diesen. Das muss man dem Vermieter natürlich auch schreiben in einer Monierung gegen die Abrechnung.
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Ja, der Vermieter auch mit einem Kostenvoranschlag abrechnen. Hierbei kann er aber nur den Nettowert ansetzen, also ohne Mehrwertsteuer.
Falls eine Reparatur nicht möglich war und ein Teil des Bodens ausgetauscht wurde, ist zu beachten, dass ein Abzug für das Alter des Bodens vorgenommen werden muss. Der Vermieter kann nur den Zeitwert verlangen, nicht den Neuwert. Man muss sich die Rechnung also genauer anschauen, was konkret da eingerechnet wurde.
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Siehe dazu diese Seite, dort ist die Formel und ein Online Rechner vorhanden:
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Schließlich war die Nutzung von Anfang an Bestandteil des Mietverhältnisses
Das ist sie auch immer noch. Denn laut Rechtsprechung gehört der Bereich einer Terrasse, zu dem man direkten Zugang von der Wohnung aus hat, immer zur Mietsache, da ein anderer Mieter keinen Nutzen davon hat.
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Die Entlastung hat der Energielieferant zu emitteln. Man sieht den Betrag in der Rechnung. Als Mieter kann man also die Belege beim Vermieter einsehen, ob der Betrag lauf Abrechnung stimmt.
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Geld von mir zu verlangen, nachdem mehr als 6 Monate vergangen sind
Nach den 6 Monaten kann kein Geld mehr zusätzlich für Beschädigungen verlangt werden. Mit der Kaution kann aber noch aufgerechnet werden.
zu sehen, wie viel ich jeden Monat verbraucht habe?
Eine korrekte Heizkostenabrechnung muss mindestens zu 50% nach dem Verbrauch gerechnet werden. Diese Messwerte müssen auch in der Abrechnung zu sehen sein. Zunächst muss die Abrechnung genauer geprüft werden, ob sie inhaltlich und formell so in Ordnung ist.
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geht hinter die Rigipsverschalung und trifft auf die dahinterstehende Ziegelwand, welche wesentlich kälter ist
Das ist soweit schon richtig. Aber genau das ist der Grund, warum man bei ungedämmten Wänden keine Rigipsplatten anbringen darf. Darin liegt der Fehler. Der Taupunkt verschiebt sich in die Wand. Die feuchte Luft hinter den Platten kann nicht weg zirkulieren und kondensiert am kalten Mauerwerk.
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das ich als Mieter die Abrechnungen nachträglich fordern könnte (unter der 3Jahrigen Verjährungsfrist)
ohne eine Nachzahlung zu befürchten
am Ende der Betrag um15% gemindert werden kann
Das ist alles korrekt so.
aus der eine nachzahlung von 400€ hervor geht
Sofern die Abrechnung korrekt ist, was zu prüfen wäre.
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bei dem wir einen Mietvertrag für einen Stellplatz unterschreiben sollen und ab sofort eine monatliche Gebühr zahlen
Das ist lediglich ein Angebot des Vermieters, das man annehmen kann wenn man will, muss man aber nicht.
darf mir doch rechtlich nichts vorgeworfen werden, dass irgendwelche Mängel hier durch mich verursacht wurden, oder?
Vorwerfen darf der Vermieter einem alles mögliche. Aber wenn man durch den Schriftverkehr oder anderer Belege nachweisen kann, dass die Mängel schon beim Einzug bestanden, kommt der Vermieter mit dem Vorwurf nicht weiter. Ein Übergabeprotokoll ist nicht unbedingt nötig, wenn man den Zustand beim Einzug anderweitig belegen kann.
Bei Einzug in diese Wohnung wurde weder eine Festhaltung der Mängel vom Vermieter dokumentiert, noch ein Übergabeprotokoll gemacht
Man darf sich als Mieter auch selber auf die Wohnungsübergabe vorbereiten, indem man Papier mitnimmt und ggf. selbst die Sachen aufschreibt (wenn es der Vermieter nicht macht) und den Vermieter bittet, das zu unterscheiben. Ein Protokoll zu erstellen ist nicht die Aufgabe oder Pflicht des Vermieters. Denn daran hat man als Mieter ja ein Interesse.
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hat uns nicht schriftlich, nur mündlich die Kündigung ausgesprochen
Das genügt nicht. Nach dem Gesetz muss eine Kündigung schriftlich erfolgen.
dass wir unseren Keller ausräumen sollen, so dass er Wärmepumpen installieren kann
Eine Teilkündigung, also für die Kellerräume, ist nach dem Gesetz nur für den Fall vorgesehen, wenn dafür neuer Wohnraum geschaffen werden soll, nicht aber wegen technischer Anlagen.
von einer Sperrfrist von drei Jahren in Bezug auf Eigentumswohnungen gehört habe
Die Sperrfrist gilt nur, wenn das Haus während der Mietzeit von einem Mietshaus in eine Eigentümergemeinschaft umgewandelt wurde.
ich Existenzängste habe dadurch, auch durch wöchentliche Besuche vom Vermieter
Inwiefern gefährden Besuche des Vermieters die Existenz? Droht er mit Mord oder ähnlichem?
Sprechen muss man mit dem Vermieter nicht laufend. Wenn er wirklich etwas fordern will, muss er das schriftlich erklären, sodass man diese Forderung rechtlich prüfen lassen kann. Bis jetzt hat er nach der Beschreibung nur heiße Luft um nichts gemacht.
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Nichts machen ist nicht gut. Denn dann tanzen dir die Mieter auf der Nase herum, weil sie wissen, du nicht auf die Dinge bestehst.
Dass du andererseits aber auch ein gutes Verhältnis aufrecht erhalten möchtest, ist nachvollziehbar und lobenswert. Und im Prinzip hast du es hier schon erklärt, wie du mit ihnen reden kannst, um für Verständnis zu werben. Die Qualmentwicklung durch brennende Möbel ist schon schlimm genug. Aber wenn der Durchgang eingeengt ist, ist es nochmal schlimmer. Das geht gar nicht.
Im Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht. Die Mieter können sich nicht auf eine Absprache von vor 20 Jahren berufen. Für den Bereich im Flur haben die Mieter keinen Anspruch, denn die Mietsache beginnt hinter deren Tür.
Natürlich haben die Mieter jetzt ein Problem, weil sie nicht wissen, wohin mit dem Sachen. Dafür kannst du Verständnis zeigen. Gib ihnen ausreichend Zeit. Oder vielleicht gibt es im Keller eine gute Möglicheit, wo du ihnen anbieten kannst, einen Schrank aufzustellen.
Und nein, einen Rauchabzug musst du nicht installieren. Dafür gibt es im Privathaus keine Vorschriften. Das ist nur ein Versuch der Ablenkung von den Mietern. Lass dich da auf keine Diskussion ein.
Jetzt wollen sie einen Sachverständigen aus dem Bekanntenkreis kommen lassen.
Spricht ja nichts dagegen. Es steht jedem frei, sich Informationen einzuholen oder von Fachleuten beraten zu lassen. Davon musst du dich nicht verunsichern lassen.
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Setze dem Vermieter eine neue Frist und kündige ihm dabei an, dann einen Kammerjäger zu beauftragen und die Kosten zu verlangen bzw. mit der Miete aufzurechnen.
Auf jeden Fall muss es irgend wo etwas geben, was die Mäuse anlockt, also irgend eine Futterquelle für die Mäuse. Wenn nicht bei dir, dann bei einem Nachbarn. Ohne dass das gefunden wird, ist das Aufstellen von Fallen eher zwecklos, weil immer wieder Mäuse kommen werden.
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Bitte um Verständnis, dass ich keine Spekulationen anstellen kann, wie es sich mit dem Brief genau verhält. Aber falls tatsächlich keine Anschrift zu erkennen war, frage ich mich, wie du auf die Idee kommst, dem Nachbarn Verletzung des Briefgeheimnisses vorzuverwerfen. Und vor allem auch, was willst du damit erreichen. Lass es doch einfach auf sich bewenden. Es gibt Schlimmeres.
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Das ist zulässig. Allerding muss der Vermieter dann aber wenigstens einen Kostenvoranschlag vorlegen, um den Betrag zu belegen. Und dieser Betrag steht ihm dann nur in Netto zu, also ohne Mehrwertsteuer. Einfach die ganze Kaution dafür einbehalten geht nicht.
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Grundsätzlich möchte ich das Ganze einvernehmlich regeln
Dann wäre die Frage, warum die Gegenstände denn wirklich weg sollen. Das mit dem Brandschutz hört sich so an, als wäre das nur ein vorgeschobener Grund, um den Mietern etwas Sachliches zu sagen. Wenn man es einvernehmlich regeln will, muss man aber einen Grund haben, für den die Mieter Verständnis haben können.
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Bei mir ist der Verbrauchsanteil ca. 100 Euro und der über die Wohnfläche abgerechnete Anteil ca. 900 Euro!
Das hört sich danach an, dass die Abrechnung nicht ordnungsgemäß erstellt wurde. Denn der Anteil nach Wohnfläche darf nicht mehr als 50% der Kosten sein. Die Abrechnung sollte daher mal genauer geprüft werden.
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Wenn der Vermieter im Protokoll bestätigt hat, dass es keine Mängel gibt, kann er nachträglich nur noch arglistig verschwiegene beanstanden. Davon abgesehen sollte sich das nicht um eine Beschädigung handeln, sondern eine Verschlechterung durch normalen Gebrauch, die zulasten des Vermieters geht.
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