mit der Begründung Eigenbedarf und meine Söhne möchten einziehen
Du hast recht, dass die Umstände näher begründet werden müssen. Aber die Anforderung dafür ist nicht allzu hoch. Einen eigenen Hausstand gründen zu wollen ist nachvollziehbar. Ungewöhnlich dafür aber durchaus, dass die Söhne gemeinsam in eine Wohnung ziehen wollen. Was hierfür deren Vorteil ist, sollte erklärt werden. Es kommt nicht allein drauf an, was in der Kündigung steht. Es kann auch mit einbezogen werden, was du über die Familie bereits weißt. Ich kann daher nicht beantworten, ob die Kündigung wirksam ist.
das die Wohnung nicht von den Söhnen die gerade mal 18 Jahre alt sind , bezogen wird, sondern die VM dies nur vorschiebt um Ihren Lebenspartner unterzubringen
Dein "Gefühl" hierfür reicht nicht aus. Du musst schon ein paar objektive Fakten liefern können, um die Behauptung zu belegen.
Wie kann ich eine Kündigung so verfassen, dass ich ggf. meine VM später schadensersatzpflichtig machen kann. Sollte ich in meine Kündigung einfügen, dass ich ausschließlich wegen dem gewünschten Eigenbedarf kündige,
Da hast du etwas falsch verstanden. Ein Vermieter hat je nach Mietdauer längere Kündigungsfristen, nehmen wir an 6 Monate. Nun hat der Mieter aber schnell was Neues gefunden, dann will er nicht die 6 Monate warten, sondern nur 3. In dem Fall kündigt er, um den Vertrag früher zu beenden. Oder man beendet den Vertrag einvernehmlich.
Wenn deine Vermieterin als mit 3 Monaten gekündigt hat, dann macht deine eigene Kündigung zusätzlich keinen Sinn. Die Kündigigungsfrist deiner Kündigung würde ja erst nach Vertragsende liegen.
kann Sie ja behaupten , die Söhne hätten sich es anders überlegt und nun braucht sie einfach einen neuen Mieter. Wie beweise ich so etwas
Indem du später nach deinem Auszug nochmal zu der Wohnung gehst und aufgrund des Namens nachschaust, ob tatsächlich die Söhne eingezogen sind.
Es kann möglich sein, dass der Kündigungsgrund während der Kündigungsfrist entfällt. Aber das muss die Vermieterin dann mitteilen. Versäumt sie das, wird die Künidgung nachträchlich rechtsmißbräuchlich.
Ja ich will ausziehen und wenn ich was finde , bin ich natürlich weg
Ja dann mach das doch einfach, wo ist das Problem. Um darzulegen, dass die Kündigung rechtsmißbräuchlich war, musst du wie oben schon gesagt Fakten vorlegen. Und die zu haben ist nicht immer so einfach. Versteife dich nicht auf dein Gefühl, dass es so ist, das reicht nicht.
Wird in einer evtl. Gerichtsverhandlung nicht die gesamte Sachlage angeschaut? Falsche NBK und Mieterhöhung danach Eigenbedarfskündigung
Nein, das alles interessiert nicht. Das Gericht schaut einzig und allein darauf, ob die Kündigung formell rechtswirksam ist. Trotz anderer Probleme mit dem Mietverhältnis kann der Grund der Kündigung der Wahrheit entsprechen. Es kann tatsächlich die Absicht gegeben haben zum Zeitpunkt des Mietverhältnisses, dass die Söhne einziehen sollen. Wenn du dann Gegenteiliges behauptest, müsstest du das glaubhaft belegen.