Beiträge von Fruggel

    Generell kann man als Mieter die Sanierungsmaßnahmen zu dulden. Man hat aufgrund von Erfahrungen mit bestimmten Mitarbeitern einer Firma aber durchaus die Möglichkeit, zumindest Bedingungen für die Durchführung zu stellen oder auch den Zugang zu verwehren, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt. Die Wohnung ist immer noch die Privatsphäre des Mieters, und da kann man ein entsprechendes sorgsames Verhalten erwarten. Und wenn es zu Beschädigungen kommt, wäre es eine Selbstverständlichkeit, dass die Firma das von selbst sagt und ihrer Versicherung meldet.

    Wie Köbes aber schon gesagt hat, können wir deine konkrete Situation nicht einschätzen. Du sagst, es gibt Absprachen. Es käme darauf an, welche das sind und wie verbindlich diese vereinbart wurden. Ich vermisse in deiner Beschreibung auch, dass du mal direkt zur Verwaltung hin bist und hast versucht, persönlich darüber zu sprechen. Da kann man auch so einiges erfahren oder regeln. Alles in allem können wir leider nicht einschätzen, wie es sich in deiner Situation verhält. Wenn du eine zweite Meinung möchtest, dann wirst du einen Anwalt fragen müssen, der die bisherigen Unterlagen anschaut.

    Das wird vermutlich davon abhängen, ob dein aktueller Vertrag, den du für einen neuen Vertrag ansiehst, wirklich als neuer Vertrag gewertet werden kann. Eventuell ist er als Vertragsänderung zu bewerten, auch wenn das für dich nicht so erkenntlich ist. In diesem Fall könnte man dich durchaus noch für die Schäden verantwortlich machen.

    Du müßtest im Zweifel die Verträge bei einem Anwalt oder Mieterverein zur Überprüfung vorlegen, denn das können wir hier nicht leisten.

    Ich stehe sowohl im Haupt, als auch im Untermietvertrag.

    Diese Konstellation ergibt keinen Sinn. Durch den Hauptvertrag steht man ja bereits in der Pflicht als Mieter, z.b. zur Mietzahlung. Genau genommen hast du dich nun verpflichtet, doppelt Miete zu zahlen, einmal an den Eigentümer, und einmal an den anderen Hauptmieter. Soweit es sich aus deiner Darstellung ergibt halte ich diesen Untermietvertrag für überflüssig enn nicht sogar schädlich.

    Im Untermietvertrag jedoch gibt es bezüglich Haustieren keine Regelungen.

    Nach aktuellster Rechtsprechnung durch den Bundesgerichtshof ist eine Erlaubnis durch den Vermieter immer erforderlich. Wenn nichts im Vertrag steht, dann bedeutet das nicht, dass man keine Erlaubnis braucht. Daher sollte die Erlaubnis vom Eigentümer erbeten werden. Wenn dieser ablehnt, sollte er sachbezogene konkrete Gründe nennen, denn ein pauschales Verbot wäre eine unangemessene Benachteiligung.

    Aber wenn die Verordnung so ist...

    Ja. Mach dir keine Sorgen über die Regelung der Verordnung. Die darin aufgestellten Prinzipien wurden von einer Gruppe von Fachleuten aufgestellt, die sehr darauf achten, dass die Sache gerecht für alle ist.

    Dann muesste es ja Wohnungen geben mit negativem Verbrauch?

    Das passt jetzt mathematisch nicht was du rechnest. Du kannst nicht die Grundkosten auf 100% hochrechnen und dann mit dem Betrag laut Verbrauch vergleichen. Du kannst nicht Äpfel und Birnen vergleichen.

    Es kommt kein negativer Verbrauch raus. Jede Wohnung hat ihre Verbrauchseinheiten. Und so werden die 70% der Gesamtkosten durch die Gesamtstriche des ganzen Hauses dividiert, und das dann mit dem Ablesewert deiner Wohnung mulitipliziert. So wird das per Dreisatz ins Verhältnis gesetzt, um deinen Anteil der Kosten zu ermitteln.

    Bleibt nur die Frage übrig, ob dein Ablesewert korrekt ist. Und dafür solltest du beim Besuch des Ableseservice einen Beleg bekommen haben, um später die Zahl in der Abrechnung zu überprüfen.

    Ich glaub dir das was du schreibst. Und vielleicht wird es auch ein Gericht so sehen. Denn es macht auch in meinen Augen keinen Sinn, wenn der vereinbarte Kündigungsschutz sich nur auf den vorherigen Vermieter beziehen soll. Wir können das aber hier nicht klären und eine wirkliche Antwort darauf geben, denn dazu müssen viele Dinge im Einzelfall geprüft werden. Ein Gericht wird es aber hinterfragen, das wollte ich dir nur erklären.

    Die 3 Monate Kündigungsfrist, die der Gesetzgeber für den Mieter vorgesehen hat, haben din Hintergrund, dass der Vermieter die Möglichkeit haben soll, sich auf das bevorstehende Ende des Mietverhältnisses vorzubereiten und nach Möglichkeit rechtzeitig einen neuen Mieter gefunden zu haben, um eine lückenlose Vermietung zu erreichen. Bei allem Mieterschutz, den die Gesetze bieten, verstehst du sicher, dass auch der Vermieter etwas geschützt sein muss und planen können soll.

    Das Gesetz sieht aus diesem Grund keine Option vor, dass der Mieter regulär vorzeitig kündigen kann. Eine fristlose Kündigung wegen einer Pflichtverletzung durch den Vermieter ist an dieser Stelle nicht das Thema. Um einen solchen Grund geht es ja bei dir nicht. So einen Fall von Härtefall, wie du ihn beschreibst, kennt das Gesetz nicht.

    Das Problem der doppelten Mietzahlung haben fast alle Mieter. Du bist damit nicht allein. Den wenigsten gelingt es, einen fließenden Übergang hin zu bekommen. Denn wenn man eine neue Wohnung bekommen kann, hat man fast keine andere Wahl, als sich kurzfristig zu entscheiden, denn sonst bekommt die Wohnung jemand anderes.

    Dir bleibt also nur die eine Möglichkeit, mit dem Vermieter zu sprechen und ihn zu bitten, dass du vorzeitig aus dem Vertrag entlassen weren kannst, sobald ein neuer Mieter gefunden werden konnte. Sicherlich kannst du ihm auch anbieten, bei der Suche zu helfen. Aber ein Anspruch besteht nicht.

    Ich denke, bei dieser Frage geht es weniger um die Tatsache, dass das Mietverhältnis aufgrund von §566 mit dem neuen Eigentümer fortgeführt wird. Das scheint klar zu sein. Es scheint eher darum zu gehen, ob die Klausel sich wirklich nur auf den namentlich genannten verherigen Vermieter beziehen soll.

    Das kann meiner Ansicht nach nicht so allgemein beantwortet werden. Man wird wohl im Streitfall im Rahmen der nachträglichen Vertragsauslegung (§133 BGB) prüfen müssen, was die Absicht war. Sollte die Klausel sich wirklich nur auf die Person beziehen, oder wurde der Name mehr symbolisch eingefügt, aber es war generell "der Vermieter" damit gemeint. Es ist beides möglich.

    Darf man rechtlich 30% der Heizkosten einfach über die Wohnfläche umrechnen?

    Ja. Das muss man sogar so machen, da es in der Heizkostenverordnung so vorgeschrieben ist. Hintergrund dessen ist folgendes Problem. Die Wohnungen an der kalten Außenwand des Gebäude müssen viel heizen, während andere Wohnungen im Gebäude davon profitieren, dass sie Wärme von anderen Wohnungen durch die Wände abbekommen. Es wäre ungerecht, wenn jemand weniger zahlen muss, aber es trotzdem warm hat durch andere. Die Aufteilung 70/30 schafft einen gerechten Ausgleich.

    wird mir ein Verbrauch von 174 Eur angerechnet, obwohl ich die Heizung noch nie in Betrieb hatte

    Ja, auch das ist normal. Diese Röhrchen verdunsten immer etwas, selbst bei normaler Zimmertemperatur. Deshalb sind neue Röhrchen auch immer etwas überfüllt. Und wenn durch irgend welche anderen Faktoren noch mehr Wärme entsteht, dann verdunstet in den Röhrchen auch mehr. Also wenn du beispielsweise deinen Server nahe an der Heizung stehen hast, dann sorgt dieser ungewollt für einen extra Verbrauch. Außerdem sollte man bei den Verdunsterröhrchen darauf achten, dass man keine Handtücher oder ähnliches direkt drüber hängen hat, da sich dort dann die Wärme staut und mehr verdunstet.

    Ja, allgemein gesagt könnten unter Umständen auch Möbel als Schadenersatz geltend gemacht werden. Aber das ist nicht zwingend so, es kommt auf den genauen Sachverhalt an.

    Aber warum fragst du hier als Mieter, obwohl du vermutlich der Vermieter bist? Zumindest ergibt sich das aus einer anderen Stelle im Internet. Als Vermieter möchte man die Schadenersatzforderungen abwehren, das ist ja eine völlig andere Lage.

    Vielen Dank für deine Rückmeldung. Das finde ich klasse, dass du uns auf dem Laufenden hälst, denn es ist doch interessant. Und die meisten Fragesteller schreiben später leider nicht mehr.

    Hast du denn nun auch erfahren, warum der Vermieter rückwirkend die Unterlagen wollte? Hat er Schwierigkieten mit den Behörden bekommen, da er sich nicht strikt an die Regeln gehalten hat?

    bindet mich dieser Vertrag, der noch nicht mal ein vollständig ausgearbeiteter Mietvertrag ist, drei Jahre an diese Wohnung?

    Ja. Ein Mietvertrag ist unabhängig von der Situation, die du beschreibst, gültig. Selbst ein mündlicher Vertrag wäre gültig. Und unter er Voraussetzung, dass der Kündigungsverzicht von 3 Jahren korrekt formuliert ist, gilt auch dieser. Der Vertrag könnte in dem Fall nicht gekündigt werden, aber durchaus einvernehmlich mit dem Vermieter aufgelöst werden. Da der Vermieter ein Freund ist, lässt sich vielleicht darüber reden.

    Aber das soll nicht heißen, dass es für euch keine Möglichkeiten gibt. In eurer Wohnung scheint die Nutzbarkeit nicht voll gegeben zu sein, da Teile noch renoviert werden sollen bzw. müssen. Das bedeutet, es besteht die Möglichkeit, die Miete zu mindern. Die Höhe der Minderung kann aber nicht pauschal festgelegt werden, sondern man muss sich das im Einzelfall anschauen. Daher können wir da nicht besprechen, das darf nur ein Anwalt.

    Unter Umständen besteht sogar auch die Möglichkeit, dass der Vertrag fristlos gekündigt werden kann. Das ergibt sich aus §543 Abs.2 Nr.1 BGB. Aber auch das sollte mit einem Anwalt abgesprochen werden, weil dafür ein bisschen was geprüft werden muss.

    was sagt man dazu? kein gerechtes Mietgesetz...

    Das kannst du so nicht sagen. Denn bei Mängeln in der Wohnung hat der Mieter wiederum gewisse Rechte. Man muss es nur gezielt und korrekt angehen. Wahrscheinlich solltest du doch irgend wen um Hilfe bitten, dass du bei Gericht einen Beratungsschein holen kannst. Dann kann ein Anwalt das für dich angehen.

    Man kann auch versuchen, mit dem Vermieter zu verhandeln. Man kann sagen, die Mieterhöhung wäre nicht gerechtfertigt, aber ich stimme trotzdem zu, wenn der Vermieter dafür gewisse Zugeständnisse macht, Dinge zu erneuern. Verhandeln um eine Vertragsänderung ist immer möglich und erlaubt.

    ihm dann nächsten monat mal sagen, da ja mieterhäung gem. vergleichswhg, die baulich und ausstattungstechn. mit meiner identishc sein muss - und nicht nur 1 ident. vergleichswhg

    Das würde ich nicht tun. Der Vermieter belächelt das vielleicht nur und denkt sich möglicherweise, dass du ja nicht hättest zustimmen müssen.

    bitten dann auch das bad zu modernisieren wie auch die bodenbeläge

    Deswegen kannst du durchaus mal freundlich anfragen, ob die Möglichkeit besteht. Aber du kannst es nicht erwarten. Sei nicht enttäuscht, wenn der Vermieter nichts dergleichen tun wird.

    Wenn ein Vermieter feststellt, dass er in seinem Mieterhöhungsverlangen einen Fehler gemacht hat, dann darf er ein komplett neues Mieterhöhungsverlangen schreiben. Aber dann beginnt auch deine Überlegungsfrist neu (die 2 Monate).

    Aber er kann jetzt nicht nachträglich das erste Schreiben ändern. Er muss es sich vorher überlegen. Entweder Vergleichsmieten oder Mietspiegel. Beides vermischt geht nicht.

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