wenn er plötzlich doch mit Handwerkern vor der Tür steht und hier eine Baustelle draus macht.
Modernisierungsmaßnahmen muss man als Mieter dulden, keine Frage. Aber das bedeutet keineswegs, dass wenn der Vermieter bzw. die Handwerker mal eben so "plötzlich" vor der Tür stehen, man diese dann herein lassen muss. Den Privatbereich deiner Wohnung hat auch ein Vermieter zu respektieren, indem man dir eine Ankündigung gibt und Termine abspricht.
Sollte also wirklich jemand unverhofft und unangekündigt vor der Tür stehen, kannst du den Zutritt vereigern und darauf verweisen, dass Termine mit dir abgesprochen werden müssen. Das gilt nicht nur für Modernisierungsmaßnahmen, sondern auch bei einfachen Reparaturen.
Darkshadow hat oben bereits auf §555d Abs.2 BGB aufmerksam gemacht. Aber aufgrund deiner Antwort (die etwas verzweifelt klingt) möchte ich nochmal tiefer darauf eingehen. Hiernach gibt der Gesetzgeber einem Mieter die Möglichkeit, die Umbauten zumindest zu verzögern, wenn diese eine besondere Härte bedeuten würden und die Baumaßnahmen auch so umfangreich sind, dass sie eine echte Beeinträchtigung darstellen. Und wenn man sich aktuell kurz vor der Prüfungsphase befindet, wo eine solche Störung das bestehen der Prüfung gefährden könnte, kann dies je nach den Umständen durchaus als Härtefall gelten.
Genau genommen kannst du etwas entspannter sein und brauchst erst mal nichts machen. Es liegt zuerst am Vermieter, entsprechende Informationen zu geben bzw. Termine abzusprechen. Dann reicht es immer noch, dir zu überlegen, wie du drauf reagierst.