Ja, die Liste hängt an dem Vertrag. Aber das Gesetz schließt solche Kosten aus. Die Kosten, die der Vermieter für die Verwaltung seines Mietobjekts hat, muss er selbr aufbringen. Es ist darin auch von Schadenersatz die Rede. Das ist absurd, dem Mieter die Schuld für einen Schaden in der Form zu geben. Es ist die Entscheidung des Eigentümers, vermieten zu wollen, also muss er auch für seine Verwaltungskosten aufkommen.
Aber genau genommen bezahlst du als Mieter diese Kosten ja so oder so, nämlich indem diese in der Grundmiete bereits enthalten sind. So muss man es betrachten.
Oder noch ein anderer Ansatz, wie ich es dir erklären kann. Durch den Vertrag hat der Vermieter eine Verpflichtung, nämlich dir die Wohnung zu überlassen. Das ist in §535 BGB geregelt. Der Vermieter kann also nicht eine Vergütung für etwas verlangen, was zu seiner Pflicht gehört.
Warum willst du für etwas Geld bezahlen, wofür es keine Rechtsgrundlage gibt?