Hallo,
es ist generell schon richtig, dass man als Mieter jede Beschädigung an den Vermieter zu melden hat. Falsch ist aber, dass man bei Nichtbeachtung des Schaden zu zahlen hat. Sondern es ist laut §536c BGB so, dass man nur den Schaden zu zahlen hat, der sich sich die unterlassene Meldung ergeben hat, also den Anteil, weil der Schaden größer geworden ist als er eh schon war.
Mal von der Kleinreparaturklausel abgesehen gehen Verschlechterungen, die durch die ganz normale übliche Benutzung entstehen immer zulasten des Vermieters. Nur Beschädigungen, die man schuldhaft verursacht hat, muss man tragen.
Bei der Kleinraparaturklausel geht es nur um Teile, die man buchstäblich anfasst. Die Jalousie fasst man nicht an, die gehört nicht dazu, sondern lediglich das Zugband oder Rollogurt, was man anfasst.
Bei jedem einzelnen Schaden, der der Vermieter moniert, muss man also überlegen, wie der entstanden ist, ist es durch normale Abnutzung bzw. normalen Gebrauch, oder ist man selber Schuld, dass etwas kaputt gegangen ist.
Kann etwas nicht repariert werden und muss ganz ausgetauscht werden, ist zu beachten, dass man als Mieter nur den Zeitwert zu ersetzen hat, nicht das neue Teil.