Beiträge von Fruggel

    Hallo,

    ein Vermieter hat per Gesetz 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitrausms Zeit, die Abrechnung dem Mieter zuzustellen. Nach Ablauf dieser Zeit können Korrekturen nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen vorgenommen werden. Der Grund muss aber erklärt werden. Es scheint bei dir kein Grund vorzuliegen. Somit muss man die Nachzahlung nicht mehr leisten. Das hat der Vermieter verwirkt,

    Die Abrechnung für 2018 solltest du überprüfen lassen. Es kommt sehr häufig vor, dass in Abrechnungen Fehler enthalten sind.

    Die Frage die mir unter den Nägeln brennt, ist ob die Umwandlung wirklich erst mit Grundbuch Eintrag in Kraft tritt

    Wie ich dir erklärt habe, kann der neue Eigentümer erst dann die Kündigung erklären, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Und dadurch ergibt es sich automatisch, dass auch die Umwaldung in die Eigentumswohnung im Grundbuch stehen muss. Denn das ist ja Voraussetzung, dass jemand Eigentümer der neu gebildeten Eigentumswohnung werden kann. Vorher ist es ja noch keine Eigentumswohnung sondern ein Mietshaus.

    könnte weder er noch ein potentieller neuer Eigentümer eine Kündigung aussprechen.

    Du hast im ersten Satz geschrieben, dass der "werdende" Eigentümer gar nicht kündigen möchte. Mit anderen Worten, er hat keinen Eigenbedarf für die Wohnung. Somit hat er auch keinen Grund um Wirksam zu kündigen. Nur allein die Verkaufsabsicht ist kein legitimer Grund zur Kündigung. Von daher gibt es aktuell doch gar nichts, was dir Sorgen bereiten muss. Es muss erst mal ein Käufer gefunden sein. Und dieser sucht vielleicht eine Wohnung nur zur Kapitalanlage, will also gar nicht einziehen. Du wirt deine Fragen erst endgültig beantworten können, wenn ein neuer Eigentümer gefunden ist und der im Grundbuch steht.

    Wann ist eine Teilung in Wohneigentum wirksam und gültig ?

    Über diese Sache musst du dir bezüglich der Künigung wegen Eigenbedarfs erst mal keine Gedanken machen. Denn der neue Eigentümer kann, völlig unabgängig davon ob es eine Umwandlung in Eigentumswohnungen gab oder nicht, ohnehin erst dann die Kündigung erklären, wenn er im Grundbruch als Eigentümer eingetragen ist. Vorher hat er keine Rechtsbefugnis dazu, denn vorher ist er nicht rechtskräftig Eigentümer.


    Wenn der neue Eigentümer dann eingetragen ist und die Kündigung gegeben hat, dann erst kommt es zur Frage, ab wann die Teilung in Eigentum im Grunduch eingetragen ist, und ab diesem Zeitpunkt läuft dann die Sperrfrist.

    Okay, gerne schreibe ich dir meine Anmerkungen dazu, was mir bei der Kurzkontrolle aufgefallen ist.

    Die Quadratmeterangabe 80qm ist falsch.

    Das zu beanstanden bringt dich selber in einen Nachteil, denn dann werden die Kosten teurer. Denn du sagst es sind 4 Wohnungen à 77,26m². Demnach würde somit auch die Gesamtfläche von 532,18m² nicht stimmen. Wenn du das richtig umrechnest, würdest du auf einen höheren Anteil an Kosten kommen.

    Es wurden 2018 Wärmemengenzähler eingebaut. Wir haben keine Informationen darüber erhalten, daß diese montiert werden.

    Dass die Zähler montiert werden, darüber muss der Vermieter nicht informieren. Aber wenn der Vermieter die Zählermiete künftig auf die Mieter umlegen will, dann muss er das vorab ankündigen. Und wenn die Mehrheit der Mieter dem widersprechen würde, dürfte er die Kosten nicht umlegen. So steht es im Gesetz.

    Zählerstände Kaltwasser wurden von mir im August19 fotografiert. 183268qm. Angabe hier zum Ende 2018 185000qm.

    Sprichst du jetzt von Kaltwasser oder Warmwasser? Im Text schreibst du Foto vom Kaltwasser. Aber der genannte Stand ist Warmwasser in der Abrechnung.

    Die Heizungspumpe ist seit 2017 defekt. Lagerschaden. Er hatte mich mal darum gebeten diese Auszutauschen. Ist bis heute nicht passiert. Anscheinend sind auch deswegen die Heizstromkosten so hoch.

    Der Betriebsstrom Heizung ist pauschal mit 5% der Brennstoffkosten berechnet, was korrekt und üblich ist. Um die Kosten des Allgemeinstroms zu prüfen musst du die Rechnung beim Vermieter anschauen in einem Termin zur Belegeinsicht.

    Er hat uns allein schon 70€ für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung berechnet.

    Davon ist in der Abrechnung nichts zu sehen.

    Auch sämtliche Gartengeräte, Rasenmäher(Anschaffung mit Afa) wurden berechnet.

    Das ist in der Abrechnung nicht zu erkennen. Material wie Dünger oder Pflanzen, die ersetzt werden müssen, sind umlagefähig. Du kannst dir den Beleg zeigen lassen. Die Anschaffung des Rasenmähers ist nicht umlagefähig.

    Die Miete der Rauchwarnmelder ist nicht umlagefähig. Das muss gestrichen werden.

    Das benötigte Heizöl halte ich für eine plausible Größenordnung angemessen der Wohnungszahl.

    Das wird davon abhängen, ob der vermeintlich neue Vertrag unabhängig von dessen Titel, den er trägt, wirklich als Neuvertrag eingestuft werden muss, oder ob er in Wirklichkeit eher als Vertragsänderung anzusehen ist. Diese Frage vermag ich nicht zu beurteilen. Es wäre daher besser, wenn du zu einem Anwalt gehst, beide Verträge mitnimmst, und die Sache für deinen konkreten Fall prüfen lässt. Es lässt sich nicht allgemein beantworten ohne Vertragsprüfung.

    Hallo,

    nein, es gibt keinen Anspruch, dass man bei der Messung dabei sein kann.

    Aber das ist erst mal kein größeres Problem. Denn wenn der Vermieter tricksen sollte, dann fällt das im Folgejahr auf. Es würde sich dann in der Fortschreibung des Bestands irgend wann ergeben, dass im Tank mehr sein soll als hinein passen kann, was ja dann nicht mehr plausibel ist. Und das ist dann Grund genug, die Abrechnung zu monieren.

    Man sollte also zunächst mal die angegebenen Werte auf Pausibilität hin anschauen.

    Hallo,

    ich habe deinen Beitrag in ein neues Thema verschoben. Es ist nicht sinnvoll, in einem alten Thema sein eigenes Anliegen zu beschreiben. Bitte immer ein neues Thema beginnen!

    Was ist nun deine Frage?

    Wenn die Wohnungsgesellschaft aktuell keine Wohnung frei hat, kann sie auch keine Wohnung anbieten. Man muss dann zwangsläufig warten, bis wieder eine Wohnung frei wird. Daher sollte man parallel bei anderen Vermietern nach freien Wohnungen schauen.

    Hallo,

    du solltest dich beim Vermieter erkundigen, ob dieser eine Parkplatz dem Nachbarn fest zugeordnet wurde, oder ob alle 8 Parkplätze zur freien gemeinschaftlichen Benutzung vorgesehen sind. Nur weil in eurem Vertrag keine Zuweisung eines Parkplatzes steht, muss das nicht bedeuten dass das für alle Mieter gilt. Der Vermieter könnte mit anderen Mietern entsprechende Vereinbarungen getroffen haben.

    Sollte der Vermieter sagen, dass es keine Zusweisung gibt und alle Parkplätze frei nutzbar sind, dass berichte dem Vermieter doch von dem Vorfall mit dem Nachbarn und bitte den Vermieter darum, dem Nachbarn zu erklären, dass er keinen Anspruch des Parkplatzes für sich allein hat.

    Die Polizei kann er natürlich rufen. Aber die kann nichts unternehmen, denn die Polizei hat keine Möglichkeit der Prüfung, wer einen Anspruch auf den Parkplatz hat und wer nicht. Die Polizei würde auf eine zivilrechtliche Klärung verweisen.

    Hallo Oliver,

    ich habe den Text, mit dem du negativ über den Vermieter spricht und diesen dabei auch namentlich nennst, entfernt. So etwas soll nicht Zweck dieses Forums sein, sondern ausschließlich um über Probleme rund um das Mietverhältnis sachlich reden zu können. Bitte um Beachtung!

    Bei Beschädigungen, die man als Mieter zu verantworten hat, hat der Vermieter einen Anspruch darauf, dass dies fachgerecht erledigt wird. Sollten noch Spuren des Schadens sichtbar sein, muss das der Vermieter nicht akzeptieren.

    Wenn eine fachgerechte Reparatur nicht möglich ist, dann kommt bleibt nur der Austausch. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass du als Mieter immer nur einen angemessenen Zeitwert zu bezahlen hast, niemals den vollen Preis der Ersatzbeschaffung. Denn der Vermieter soll nicht besser gestellt sein als ohne dem Schaden.

    Aus Sicht des Vermieter wäre es immer besser, eine Reparatur durchzuführen sofern möglich. Denn diese Kosten kann er voll ersetzt verlangen, beim Ersatz wie gesagt nur einen Zeitwert.

    Hallo,

    Als Mieter hat man natürlich nur die Zeit zu zahlen, in der man die Wohnung genutzt hat. Deshalb gibt es in den Abrechnungen neben dem Abrechnungszeitraum aus den Nutzungszeitraum. Falls dir der Vermieter also wirklich die Abrechnung für das ganze Jahr gegeben hat, wäre das falsch. Ich nehme an, zum Einzug wurden die Zählerstände notiert, und mit diesen kann man die Abrechnung auf den Zeitraum abgrenzen. Sollte der Vermieter nicht wissen, wie man das macht, kann er die Abrechnungsfirma darum bitten.

    Hallo,

    es ist generell schon richtig, dass man als Mieter jede Beschädigung an den Vermieter zu melden hat. Falsch ist aber, dass man bei Nichtbeachtung des Schaden zu zahlen hat. Sondern es ist laut §536c BGB so, dass man nur den Schaden zu zahlen hat, der sich sich die unterlassene Meldung ergeben hat, also den Anteil, weil der Schaden größer geworden ist als er eh schon war.

    Mal von der Kleinreparaturklausel abgesehen gehen Verschlechterungen, die durch die ganz normale übliche Benutzung entstehen immer zulasten des Vermieters. Nur Beschädigungen, die man schuldhaft verursacht hat, muss man tragen.

    Bei der Kleinraparaturklausel geht es nur um Teile, die man buchstäblich anfasst. Die Jalousie fasst man nicht an, die gehört nicht dazu, sondern lediglich das Zugband oder Rollogurt, was man anfasst.

    Bei jedem einzelnen Schaden, der der Vermieter moniert, muss man also überlegen, wie der entstanden ist, ist es durch normale Abnutzung bzw. normalen Gebrauch, oder ist man selber Schuld, dass etwas kaputt gegangen ist.

    Kann etwas nicht repariert werden und muss ganz ausgetauscht werden, ist zu beachten, dass man als Mieter nur den Zeitwert zu ersetzen hat, nicht das neue Teil.

    Hallo,

    Gleichberechtigung gibt es bei dem Thema nicht. Denn die Erlaubnis für Hunde oder Katzen muss für jedes Mietverhältnis separat entschieden werden. Man kann nicht sagen, der Nachbar hat eine Katze, also muss ich auch eine bekommen dürfen.

    Allerdings ist es laut aktueller Rechtsprechung des BGH so, dass ein Vermieter nicht nach Lust und Laune entscheiden kann, sondern ist muss das nach sachlichen Kriterien abwägen und dabei die Interessen aller berücksichtigen, also auch deine und die anderer Nachbarn.

    Deshalb muss der Vermieter bei Verweigerung der Erlaubnis einen sachbezogenen Grund nennen. Hat er keinen solchen Grund, bleibt ihm keine Wahl, als die Erlaubnis zu geben. Du könntest dann also die Genehmigung durch ein Gericht erwirken.

    Hallo,

    wenn die Kaution von vorne herein auf (etwas) weniger als zwei Monatskaltmieten im Mietvertrag festgelegt war

    Ja richtig, dann ist eine fristlose Kündigung nicht möglich. Es bleibt aber dann noch die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung wegen Pflichtverletzung. Doch hierbei kommt es immer auf die genaueren Umstände an, weshalb nicht allgemein beantwortet werden kann, ob diese wirksam wäre.

    Hallo,

    ich musste die Bilder löschen, da diese nicht ausreichend anonymisiert sind. Es waren noch Namen und E-Mail Adresse sichtbar.

    Die Gradtagzahlenmethode ist angewendet worden, richtig. Aber das ist völlig korrekt, da dadurch der kurze Abrechnungszeitraum berücksichtigt wird.

    Ich vermute, die Messgeräte sind keine elektronischen, sondern Verdunsterröhrchen. Damit ist eine Ablsung von nur einem halben Monat unmöglich und es muss zwingend so gemacht werden.

    Die hohe Nachzahlung erscheint hoch, aber das täuscht. Denn die Vorauszahlung leistet man das gesamte Jahr über, also auch in den Monaten, wo keine Heizung benötigt wird. Es entsteht also ein Durchschnitt über das Jahr hinweg. Wenn der Nutzungszeitraum nun nur im Winter ist, wo geheizt wird, fehlt die ganze Vorauszahlung, welche im Sommer gutgeschrieben wird. Die Situation war also jetzt nur beim Einzug unglücklich, im Folgejahr ist es dann besser.

    Der Vermieter muss den Techniker unterstützen, so wie es auch erforderlich ist, ganz klar. Das kannst du auch einfordern und wenn nötig Mietminderung geltend machen. Aber in der Hauptverantwortung ist der Internetanbieter, denn das Gesetz meint die TAE Dose.

    Vielleicht wäre es besser, wenn du zu einem Anwalt bei dir vor Ort gehst, sodass dieser in der konkreten Situation schauen kann, ob der Vermieter nicht ausreichend seiner Mitwirkungspflicht nachkommt oder sich der Internetanbieter herauszureden versucht.

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