Hallo Thinkle,
bevor ich auf deine Fragen eingehe die Bitte an dich, auf eine etwas neutralere Ausdrucksweise zu achten. Bei allem Verständnis, dass du verärgert bist, hier können wir nur sachlich darüber reden, um auf Lösungen hinzuweisen.
Habe ich jetzt nachträglich noch eine Handhabe, gegen die viel zu Hohe Miete anzugehen?
Wahrscheinlich eher nicht oder sehr schwierig. Es gibt im Gesetz einen "Mietwucher", was auch Bestandteil des Strafgesetzbuchs ist. Hieran sind aber sehr hohe Anforderungen geknüpft. Man muss sich in einer Notlage befunden haben, die ausgenutzt wurde. Und das ist oftmals nicht der Fall.
Dann git es die Gesetze der Mietpreisbremse. Hierfür muss die Wohnung aber ein einem bestimmten Gebiet mit angespannter Wohnungslage sein. Das ist überwiegend nur in Großstädten der Fall.
habe ich eine Perspektive, dafür nochmal Geld zu sehen? Aus freiwilliger Kulanz von Ihr auf gar keinen Fall, dafür müsste ich vor Gericht ziehen, aber das würde ich auch sofort tun.
Es gibt zwar ein Gesetz, das es einem Mieter ermöglicht, Geld für Sanierungen vom Vermieter zu bekommen. Doch das Problem dabei ist, dass erstens die gesetzlichen Anforderungen sehr hoch dafür sind, und dass zweitens die Gesetze §536 bis §536d BGB (Mängel an der Mietsache) Vorrang haben. Es bleiben auf diese Weise nur ganz wenige Dinge, für die man nachträglich etwas vom Vermieter verlangen kann.
Mit anderen Worten, du hättest lieber zuerst auf deine Rechts aus §536 ff BGB bestehen sollen.
weil sie uns eine vierjährige Vertragslaufzeit aufs Auge gedrückt hat
Das wäre erst mal zu überprüfen, ob diese Klausel einer gerichlichen Bewertung standhalten würde. Und wenn die Dauer 4 Jahre sind, dann machen Vermieter oftmals den Fehler, dass die Zeit (4 Jahre erlaubtes Maximum) ab Vertrgsunterzeichnung bemessen werden muss und nicht ab Mietbeginn.
Andererseits hat sie mir letztens nahe gelegt, auszuziehen, weil wir keine Freunde mehr werden würden
In dem Fall kann man einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag machen.
und ärgere mich maßlos über ihre unverfrorene Frechheit
Wozu? Was erreichst du damit? Ändert sich in dir etwas, wenn du dich ärgerst?
Nein! Es bleibt wie es ist. Es ist so gelaufen wie es gelaufen ist mit allen Fehlern die gemacht wurden. Es lässt sich nichts ungeschehen machen. Das Gefühl von Ärger schlägt einem gewaltig auf die Psyche, gelöst ist damit aber nichts. Lass stattdessen das Vergangene gefühlsmäßig hinter dir und überlege dir lieber, was du von nun an tun möchtest. Treffe eine Entscheidung, wie es weiter gehen soll. Möchtest du umziehen, sind die Möglichkeiten einer Kündigung trotz der 4 Jahre zu überlegen. Oder möchtest du bleiben, dann entscheide dich, ob du weiterhin Geld rein stecken willst oder auf deine Rechte zur Mangelbeseitigung bestehst.