Hallo Suska,
zunächst mal war es von der Vermieterin ganz falsch, da irgend was einzusprühen. Denn Wespen stehen unter Artenschutz. Da darf man nicht selbst heran, ein Fachmann würde das Wespennest umsiedeln.
Das Problem bei dir ist aber, dass das Wespennest ja gar nicht gefunden wurde, wenn ich deine Info richtig verstehe. Das wäre aber wichtig für die rechtlichen Überlegungen. Denn es ist so, dass Insekten zur Natur gehören, es ist also völlig natürlich, dass sich welche bei dir verirren können. Dazu muss es noch nicht mal ein Wespennest geben.
Und selbst wenn es ein Wespennest gibt, kommt es darauf an, wo genau sich dieses befindet. Laut der Rechtsprechung muss sich dieses in unmittelbarer Nähe eines Zugangs in die Wohnung befinden, beispielsweise am Rollokasten. Nur dann ist es ein Mietmangel im Sinne der Gesetzgebung, der ein umgehendes Handeln erforderlich macht.
Deine Frage kann insofern nicht beantwortet werden. Genauso wenig wie die Frage nach der Mietminderung. Es wird auf die genaueren Umstände ankommen. Dies sollte sich wenn nötig ein Anwalt vor Ort anschauen.
Du solltest nun erst mal die Vermieterin schriftlich auffordern, einen Fachmann anzufordern, der vielleicht direkt Maßnahmen ergreifen kann. Du selber kannst aber auch etwas tun, indem du an den Fenstern Fliegengitter anbringst. Als Alergiker sollte man das so oder so tun.