Hallo,
schauen wir uns zusammen mal das Gesetz für die Staffelvereinbarung an:
(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).
An dem fett Markierten erkennst du, dass die Angabe der 2% überhaupt keine Rolle spielen. Es kommt auf den Geldbetrag an, der im Vertrag genannt ist. Und dieser gilt dann auch. Wenn der Vermieter sich da verschrieben hat, ist das sein Fehler, er hat den Vertrag ja so unterschrieben. Genau genommen brauchst du also wirklich nur den Betrag zahlen, der da steht. Ob du das tatsächlich so machen willst, musst du für dich selber entscheiden. Das hängt davon ab, wie gut das Verhältnis zum Vermieter ansonsten ist. Man will ja keine Unstimmung provozieren.
wie sähe denn eine Mieterhöhung 2024 aus? Auf welche Miete würde da Bezug genommen?
Wenn in der Staffelvereinbarung nichts weiter steht, was nach 2022 passiert, dann endet die Staffelvereinbarung mit der letzten Staffel in 2022. Der Vermieter kann dann Mieterhöhungen auf die ortsübliche Höhe verlangen nach den Regeln des §558 ff BGB.