Beiträge von Fruggel

    Hallo,

    schauen wir uns zusammen mal das Gesetz für die Staffelvereinbarung an:

    (1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).

    An dem fett Markierten erkennst du, dass die Angabe der 2% überhaupt keine Rolle spielen. Es kommt auf den Geldbetrag an, der im Vertrag genannt ist. Und dieser gilt dann auch. Wenn der Vermieter sich da verschrieben hat, ist das sein Fehler, er hat den Vertrag ja so unterschrieben. Genau genommen brauchst du also wirklich nur den Betrag zahlen, der da steht. Ob du das tatsächlich so machen willst, musst du für dich selber entscheiden. Das hängt davon ab, wie gut das Verhältnis zum Vermieter ansonsten ist. Man will ja keine Unstimmung provozieren.

    wie sähe denn eine Mieterhöhung 2024 aus? Auf welche Miete würde da Bezug genommen?

    Wenn in der Staffelvereinbarung nichts weiter steht, was nach 2022 passiert, dann endet die Staffelvereinbarung mit der letzten Staffel in 2022. Der Vermieter kann dann Mieterhöhungen auf die ortsübliche Höhe verlangen nach den Regeln des §558 ff BGB.

    Hallo tobi und willkommen im Forum,

    mietrechtlich gesehen muss man sich erst ml anschauen, wer die Pflicht zu den Schönheitsrenovierungen hat. Das ist in der Regel der Vermieter, die Pflicht kann aber ja bekanntlich auf den Mieter übertragen werden, sofern dem Mieter dadurch keine Nachteile entstehen. Diesbezüglich solltest du also in deinen Vertrag schauen. Ist es deine Pflicht, ist es klar denke ich.

    Aber auch wenn der Vermieter in der Pflicht ist, dann hängt es immer von Zustand der Abnutzung ab, wann gestrichen werden muss. Und dafür reicht es nicht aus, dass sich Farbunterschiede ergeben haben. Es kommt auf den Zustand insgesamt an, ob man die Wände als stark renovierungsbedürftig ansehen kann.

    Im Zweifel darfst du also vermutlich selber streichen, wenn dich der Farbunterschied allzu sehr stört.

    Hallo,

    das ist ein etwas komplizierteres Thema. Denn in aller Regel kann man den Vermieter nicht zwingen, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Es kommt auch sehr viele Faktoren an. Unter anderem würde es auch eine Rolle spielen, ob der Diebstahl deines Fahhrades ein Einzelfall war oder ob es schon häufiger zum Diebstahl gekommen ist bei anderen Bewohnern. Du könntest mal bei der Beratungsstelle der Kriminalpolizei nachfragen. Die beraten kostenlos und kommen auch ins Haus um sich die Sitaution anzuschauen. Deren Bewertung kann vielleicht ein höheren Gewicht haben.

    Weiterhin wäre wichtig, dass du selber alles unternommen hast, um Diebstahl vorzubeugen. Beispielsweise kannst du innerhalb des Kellers an den Holzlatten Pappe oder ein ein Geflecht anbringen, sodass man nicht mehr rein schauen kann. Oder es kommt einfach nichts mehr Wertvolles in den Keller.

    Wenn du den Vermieter erneut auf das Problem ansprichst, dann sage nichts von der Kellertür, die du dir wünscht, sondern bitte einfach nur um eine Lösung des Problems. Sag, du fühlst dich einfach nicht sicher, da es jederzeit zum Einbruch kommen kann. Und ob er nicht eine Idee hätte. Vielleicht kann er etwas anderes anbieten.

    Ein Vermieter kann niemals verlangen, dass die Wohnung bei der Rückgabe frisch gestrichen werden muss. So etwas ist unwirksam, da eine wirksame Klausel immer den Zustand berücksichtigen muss. Wenn du dir unsicher bist, ob die Vereinbarung wirksam ist, dann lasse sie am besten von einem Anwalt prüfen.

    Bezüglich dem Schimmel dürfte es gut aussehen, denn wenn keine Verhaltensregeln im Vertrag stehen, und dazu auch noch Mängel bekannt sind (auch dem Vermieter), welche die Schimmelbildung fördern könnten, dann halte ich es für fast unmöglich, dass man euch ein Verschulden vorwerfen kann. Jedenfalls müsste das der Vermieter erst mal genauer begründen, dafür ist er am Zug.

    dass die Rechtschutzversicherung dem Anwalt schriftlich deckungszusage erteilt hat

    Daher ja meine Anregung, dass du erst mal mit der Versicherung sprichst. Für mich wäre das das Allererste, was ich machen würde. Nicht um etwas zu fordern, sondern da du dich erkundigen möchtest, ob es korrekt ist und was du machen sollst. Denn die Versicherung steht ja auch in der Pflicht zahlen zu müssen. Daher wird sie auch dabei helfen, Forderungen abzuwenden, die nicht berechtigt sind. Frage die Versicherung, warum du was zuzahlen sollst, obwohl die Versicherung die deckungszusage gegeben hat. Frage, ob die zusätzliche Forderung auch übernommen wird.

    Ich habe deine neue Frage in dieses bestehende Thema verschoben, da es vermutlich um die gleichen NK Abrechnungen geht, wegen denen du Streit hast. Ebenfalls hast du hier auch bereits gefragt wegen zusätzlicher Forderungen des Anwalts wegen Mehraufwand. Das Thema kann also fortgeführt werden, da es um die gleiche Sache geht.

    Hallo,

    bei dieser Thematik muss man erst mal prüfen, ob ihr denn überhaupt zur Durchführung der Schönheitsrenovierungen verpflichtet seid. Dazu musst du in den Vertrag schauen. Wichtig dabei ist, dass keine starren Fristen enthalten sein dürfen, keine konkrete Farbvorgabe, und die Wohnung muss zum Einzug renoviert übergeben worden sein oder man hat einen finanziellen Ausgleich vom Vermieter für die unrenovierte Wohnung bekommen.

    Stellt man fest, dass die Pricht zur Renovierung besteht, dann kann der Vermieter nur dann einen Schadenersatz verlangen, wenn er eine Frist zur Nachbesserung gegeben hat. Andernfalls hat er sich den Schadenersatz verwirkt.

    Die Beseitigung von Schimmel ist aber keine Schönheitsrenovierung mehr, sondern eine Instandsetzung. Das ist dann Vermietersache.

    Es kann aber möglich sein, dass der Vermieter für die Schimmelbeseitigung Schadenersatz verlangen kann. Denn in vielen Mietverträgen sind bestimmte Verhaltensregeln vorgeschrieben, und eine davon ist, dass man gerade an Außenwänden einen Abstand zwischen Möbel und Wand lassen muss, dass die Luft zirkulieren kann. Wenn ihr das hättet wissen müssen, dass kann man euch eine Fahrlässigkeit vorwerfen, was zum Schadenersatz berechtigt.

    Du siehst, es ist doch ein wenig komplizierter als du dachtest. Wenn du nicht weiter kommst, dann geh zu einem Anwalt zur Beratung, dass dieser den Vertrag und Sachverhalt genauer anschaut.

    Würdet Ihr die Abrechung so akzeptieren (ausgenommen der Nutzerwechselgebühr)?

    Darauf lässt sich keine seriöse Antwort geben, ohne die Abrechnung eingehend geprüft zu haben. Wie sollen wir denn hier wissen, wie stark der Betrag zu deinen Ungunsten ausfällt.

    Gehen wir mal nur von den Wasserzählerständen aus. Vielleicht gibt es noch weitere Ungereimtheiten in der Abrechnung, aber du erwähnst nur die Zähler. Überschlage mal ungefähr, welche Zählerstände nach den dir bekannten Fakten eher realistisch wären. Und dann rechnest du die Abrechnung durch mit den Zählerwerten, die du ansetzen würdest. Abhängig von der Differenz kannst du dann überlegen, ob du der Sache genauer nachgehst, bei 10€ würde es sich sicherlich nicht wirklich lohnen.

    Und bedenke auch folgendes. Wenn du zu einem Anwalt gehst, dann prüft dieser, ob eine Schätzung denn überhaupt zulässig war im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen. Kommt er zum Ergebnis, dass keine Schätzung erlaubt ist, hat das zur Folge, dass nach dem Verhältnis der Wohnfläche abgerechnet werden muss. Und dabei könnte es durchaus sein, dass du trotz Abzug von 15% der Kosten gemäß §12 HeizKV trotzdem schlechter weg kommst als jetzt. Es kann also auch nach hinten los gehen, wenn du etwas unternimmst. Daher überlege gut, ob es vielleicht klüger ist, die Sache nun für erledigt zu erklären.

    Hallo morphi,

    verweigern kann die Vermieterin die Rücknahme schon. Aber das gibt ihr kein Recht eine Miete oder Nutzungsausfallentschädigung weiterhin zu verlangen. Und das Mietverhältnis verlängert sich dadurch auch nicht. Eine Mietzahlung kann nur dann verlangt werden, wenn du deinerseits nicht zur Übergange bereit gewesen wärst.

    Eventuell kann die Vermieterin einen Schadenersatz verlangen, wenn sie beispielsweise gehindert ist, die Wohnung einem neuen Mieter zu übergeben. Aber der Schaden muss erst mal nachgewiesen werden. Vielleicht gibt es ja noch gar keinen neuen Mieter.

    Hallo,

    der Vermieter kann zwar die Übergabe verweigern, aber dann befindet er sich im Annahmeverzug Das bedeutet, er kann keine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Eine Wohnung kann man auch zurück geben, wenn noch Pflichten zu erfüllen sind. Das ist unabhängig.

    Bitte ihn um einen neuen Termin, um deine Bereitschaft zu signalisieren, dass du die Wohnung pünktlich zurück geben möchtest. Für den Sperrmüll kannst du dem Vermieter ja einen Termin nennen, wann dieser geholt wird.

    Dass der Schuppen nicht im Vertrag steht, ist unerheblich. Denn solange er sich auf dem angemieteten Grundstück befindet, gehört er trotzdem zur Mietsache dazu. Der Müll muss jedenfalls entfernt werden.

    Hallo Malte,

    die Forderung hättest du nicht ohne einem Nachweis begleichen müssen. Der Geschädigte muss die Höhe des Schadens durchaus nachweisen.

    Wahrscheinlich hättest du aber unabhängig von einem Nachweis gar nicht die volle Summe zahlen müssen. Denn auch bei einem Türschloß gilt das Prinzip "alt für neu", was bedeutet, dass dem Geschädigten nur ein angemessener Zeitwert zusteht. Es würde dir also auch die Versicherung gar nicht alles ersetzen.

    Es kann also sein, dass du gemäß §812 BGB zumindest einen Teilbetrag zurück fordern kann. Wenn du dort noch wohnst, kann man ein Zurückbehaltungsrecht mit der Miete nutzen. Aber wahrscheinlich ist es besser, wenn du dich an einen Anwalt wendest, der sich das genauer anschaut und dann deine Rechte durchsetzt, sofern die Vermieterin nicht kooperiert. Vielleicht kann es auch helfen, wenn du mal bei ihr anrufst oder hin gehst um direkt danach zu fragen, warum sie den Beleg nicht zeigt.

    Hallo Domau133,

    der Hinweis auf §573c BGB ist gut und richtig, aber wird dir wahrscheinlich nicht so sehr helfen, weil du willst die Situation ja schnell bereinigen und nicht erst in 6 Monaten.

    Das Gesetz erlaubt dir sogar eine fristlose Kündigung. Das ist in §543 Abs. 2 Nr. 2 ausdrücklich vorgesehen. Wichtig dabei nur, dass man dem Mieter vorher eine Abmahnung gegeben hat, sodass dieser die Möglichkeit hat, sein Fehlverhalten zu ändern.

    Die Aussage, dass die Person nur zu Besuch da ist, kann ja objektiv nicht stimmen, da die Person keine andere Wohnung hat.

    Übrigens, so einen Zylinder kannst Du auch selber tauschen

    Ja, dann hat man aber für die Wohnung einen separaten Schlüssel zusätzlich zum Schlüssel für die Haustüre. Das muss ein Vermieter nicht hinnehmen, denn vorher gab es ja ein Schließsystem, bei dem man einen Schlüssel hat, der für Wohnung und gleichzeitig Haustür passt, kann den Zustand auch der Vermieter ersetzt verlangen.

    Und für einen einzelnen Schließzylinder auch der Schließanlage ist der Preis normal. Habe selber erst kürzlich einen solchen Kostenvoranschlag wegen eines Mieters einholen müssen.

    Hallo pruseliese,

    ja, du solltest mit deinem Vermieter darüber sprechen und ihm die Situation schildern, sowie ihn freundlich bitten, eine Lösung bzw. Verbesserung der Situation herbeizuführen. Der Vermieter ist dein Vertragspartner und daher nun mal Ansprechpartner, auch wenn es in sehr vielen Fällen durchaus sinnvoll sein kann, zuerst mit den Nachbarn direkt etwas zu verbessern.

    Und nein, Kinder dürfen nicht toben und Türen knallen über Stunden hinweg ohne jegliche Rücksichtnahme. Das ist ein Irrglaube und einfach nur eine Ausrede von manchen Eltern. Laut der Rechtsprechung dürfen Kinder nur das, was nach deren Alter und den Stand der Entwicklung normal ist. Dazu gehört aber auch, dass Kinder ab einem gewissen Alter lernen können (wenn die Eltern es ihnen vermitteln), dass die Zeit des Tobens begrenzt ist und man auch auf andere Rücksicht nehmen kann. Ich meine damit auch, dass Spielsachen nicht in allen Ecken verstreut bleiben müssen sondern aufgeräumt werden können. Gerade hierbei haben die Eltern genau genommen die Hauptverantwortung hinsichtlich ihres Mietverhältnisses. Die Nutzung des Gemeinschaftsgartens ist klar, aber das Treppenhaus ist kein Spielplatz, sondern einfach nur ein Weg, um zu den Wohnungen zu kommen, mehr nicht.

    sollte ich noch eine an die Eltern schicken die ja die Hausbesitzer sind ?

    Wer Eigentümer ist, ist nicht wichtig. Eine Kündigung schickt man an den, der laut Vertrag dein Vermieter ist, oder an dessen Vertretung (z.b. Hausverwaltung wenn vorhanden)

    aber eine Wohnungsübergabe hätte ich trotzdem gern

    Natürlich, diese ist ja erforderlich, um die Schlüssel zurück zu geben. Wenn du Zweifel hast, ob man dir vielleicht irgend welche Schäden anlasten könnte, dann nimm jemanden als Zeugen mit, der im Streitfall erklären kann, wie der Zustand der Wohnung war.

    auch eine baldige Kautionsrückzahlung wäre gut

    Das wird darauf ankommen, ob es irgend welche Schäden gibt, die der Vermieter regeln möchte und ob noch eine Nebenkostenabrechnung aussteht.

    gehe ich davon aus das die zarten Farben die an den Wänden sind so auch okay sind, oder ?

    Es kommt erst mal darauf an, ob die Klausel im Vertrag wirksam ist. Wenn nicht, brauchst du ohnehin nichts machen. Wenn sie wirksam ist, kann nicht weiß als Farbe gefordert werden, sondern nur allgemein helle neutrale Farben.

    Hallo,

    das fällt grundsätzlich in die Pflicht des Vermieters. Denn seine Pflicht ist es, eine ordnungsgemäße Nutzung der Wohnanlage zu gewährleisten. Und die Müllbeseitigung gehört zum Wohnen nun mal dazu. Ein Vermieter kann die Pflicht zur Reinigung auch per vertraglich beschlossener Hausordnung auf die Mieter übertragen, was auch wirksam ist, solange kein Mieter dabei benachteiligt wird. In der Pflicht sich zu kümmern ist der Vermieter also generell schon.

    Ein Raum für die Mülltonnen wird naturgemäß immer etwas riechen und auch nicht so ganz sauber sein, deshalb stellt man die Mülltonnen möglichst an einen Ort, wo es keine Belästigung für Bewohner ist. Aber wo die Schmerzgrenze ist, kann man nicht so allgemein sagen, kommt auf den Zustand an.

    Es kann aber auch sein, dass der Müllensorger für die Reinigung bzw. den Austausch verschmutzter Tonnen verantwortlich ist. In dem Fall hätte der Vermieter gar nicht so viel damit zu tun. Das ist allerdings in jeder Stadt etwas anders, kommt auf den Müllentsorger und den Vertrag mit diesem an. Dort einmal nachfragen bringt vielleicht Hinweise.

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