Beiträge von Fruggel

    So langsam kann man sich aus verschiedenen Quellen des Sachverhalt zusammen puzzeln. In dem Fall jetzt aus Gültigkeit eines Mietvertrags - Jura de.

    Das Komplizierte dabei ist, dass man aufgrund der mündlichen Absprachen nicht eindeutig feststellen kann, ob nun eine Vertragänderung stattgefunden hat oder du ein Untermietverhältnis mit dem Ex hast. Das zu klären wäre aber des Rätsels Lösung, ohne der wird man auf kein Ergebnis kommen. Davon hängt alles Weitere ab.

    Ich denke, dass du zu einem Anwalt gehen solltest, um es prüfen zu lassen. Es lässt sich nicht allgemeingültig beantworten ohne Prüfung sämtlicher Einzelheiten inkl. deines Vertrags.

    Dass der Vermieter das Geld genommen hat ohne es zu versteuern, hilft für die Betrachtung des Mietverhältnisses nicht weiter, es ist davon unabhängig.

    Die Überlegungsfrist geht bis zum Ablauf des übernächsten Monats nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens, nächster Monat ist als August, übernächster Ende September. Danach wäre dann die Mieterhöhung wirksam sofern du zustimmst oder der Vermieter in eine Klage gewinnt.

    mein Ex verlobter das so übernehmen kann und der mündliche Vertrag gilt

    Ja, mündliche Verträge sind auch gültig. Aber wenn du das jetzt nicht beweisen kannst, dann beibt das Problem wirklich an dir hängen, leider.

    Im Zweifel bleibt dir also nichts anderes übrig, als den (schriftlichen) Vertrag nun zu kündigen. Dann sollte sich das Problem gelöst haben. Dein Ex muss dann raus, oder er macht mit dem Vermieter einen neuen Vertrag. Aber das betrifft dich dann nicht mehr.

    Ex und Vermieter haben das miteinander besprochen, das er die Halle weiter führt

    Das hört sich doch gleich ganz anders an. Jetzt käme es dann nur noch drauf an, ob du das im Streitfall beweisen könntest.

    Was ist denn jetzt eigentlich genau das aktuelle Problem? Fordert der Vermieter irgend etwas von dir? Oder verlangt dein Ex was?
    Ich meine, wenn du davon ausgehst, dass der Vertrag mit dem Ex weiter geführt wird, dann müsste es dich doch nicht kümmern, oder?

    Der Sachverhalt ist nach wie vor unklar, deine Informationen lückenhaft und ungenau. Leider kommen auch keine Antworten auf die Nachfragen, z.b. wurde oben gefragt, was du mit "verhackstückelt" meinst. Jetzt erwähnst du eine Halle, obwohl wir dachten, es ginge um eine Wohnung.

    Bitte habe Verständnis, dass wir nur dann gute Tipps geben können, wenn wir auch die Informationen verstehen können.

    Aber wäre es denn nicht auch nach § 550 bgb auch so

    Nein. Dieser Paragraph hilft hier nicht weiter. Dieser besagt lediglich das Schriftformerfordernis bei Zeitmietverträgen. Von einer Vertragsübernahme ist dort nicht die Rede.

    Das Mietrecht kennt eine Vertragsübernahme nur im Todesfall und bei Eheleuten gibt es Besonderheiten. Aber ansonsten muss ein Vertrag geändert werden, sofern der Vermieter damit einverstanden ist. Sollte dergleichen also nichts passiert sein, ist nach wie vor der Vertrag mit dir gültig. Offen ist nur, wer dein Vermieter ist. Das können wir hier wahrscheinlich nicht klären.

    ber in der Küche der Hauptwasserzähler dreht sich ganz schnell.

    Das ist in der Tat komisch. Wenn du den Wasserhahn nur ganz auf Warm stehen hast (also nicht in Mittelstellung), und wenn das Wasser vom Vermieter kommt, dann dürfte sich dein Kaltwasser Hauptzähler nicht drehen.

    Konfrontiere den Vermieter damit und bitte ihn um Aufklärung, wie das möglich ist, dass sich dennoch dein Zähler dreht.

    Hallo Amarzia,

    deine Frage ist ein wenig komplizerter, weshalb eine Antwort nicht so allgemein möglich ist. Man muss aufgrund des Mietvertrags erst mal prüfen, wer genau nun dein Vermieter ist bzw. war. Und dann muss man schauen, wer der Rechtsnachfolger der Firma ist. Das ist nicht so trivial.

    Korrigiere mich, wenn ich falsch liege, aber ich nehme aufgrund deiner Info an, dass dein Ex die Miete an den Vermieter gezahlt hat, nicht an dich. Das würde bedeuten, dass kein Untermietverhältnis vorliegen dürfte, sondern vielmehr hat dein Ex die Miete nur an deiner Stelle gezahlt.

    Es sieht also so aus, als ist das Mietverhältnis nicht auf deinen Ex über gegangen, sondern weil es ja nie eine Kündigung oder Vertragsänderung gab (zumindest hast du dergleichen nichts geschrieben), läuft das Mietverhältnis nach wie vor auf dich.

    Es kann sein, dass alles falsch ist, was ich bis jetzt geschrieben habe, das weiß man erst, wenn weitere Details geprüft sind. Aber wenn es stimmen sollte, dann kann dein Ex einfach ausziehen, und der Vertrag läuft dann aber mit dir weiter bis er gekündigt wird.

    Vielleicht hat @darkshadow oder AJ1900 oder jemand anderes einen Tipp, wer theoretisch Rechtsnachfolger deines Vertrags für die erloschene Firma sein könnte. Damit kenne ich mich nicht so gut aus.

    Hallo,

    ich habe diese neue Frage in ein früheres Thema von dir verschoben, da es hier bereits um die Hellhörigkeit ging. Es ist vom Thema das selbe.

    Allerdings befürchte ich, dass man dir deine Frage nicht allgemein beantworten kann, da es auf die Gegebenheiten bei dir vor Ort ankommt. Es gibt dabei zahlreiche Faktoren. Gerade bei Geräuschen von außen kann es shr oft vorkommen, dass diese von einem anderen Haus gegenüber reflektiert werden, dabei auch verstärkt werden oder man täuscht sich, aus welcher Richtung die Geräusche kommen.

    Hallo,

    ich habe deine neue Frage, in dieses bestehende Thema verschoben, da es hier bereits um die Gründe für eine Mieterhöhung ging und das Thema daher forgesetzt werden kann.

    Du hattest oben in deinem Eingangsbeitrag selber 3 Dinge genannt, wie der Vermieter laut gesetz die Mieterhöhung begründen und nachweisen kann. Diese Punkte sind auch korrekt. Fehlt die Begründung durch die genannten Punkte, ist die Mieterhöhung nicht ausreichend.

    Das war jetzt die Zusammenfassung aus den obigen Antworten. Was ist dir dabei noch unklar?

    Bauchschmerzen hinsichtlich des Wasserschadens

    Wie oben schon erklärt sind die Folgeschäden eines Wasserschadens Angelegenheit des Vermieters. So etwas hat nichts mit den Schönheitsrenovierungen zu tun. Ich kann dir das leider nur so allgemen sagen, leider kann ich nicht sagen, was du am Ende tatsächlich an Pflichten hast. Da wäre dann ein Anwalt gefragt, wenn du trotz der Infos weiter unsicher bist.

    Farbige Wände hell zu streichen und Motivtapeten zu entfernen kann verlangt werden, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

    Hallo,

    wenn in der Rechnung des Stromversorgers der Haushaltsstrom mit enthalten ist, dann kann diese Summe natürlich nicht abgerechnet werden. Du musst nicht den Strom des Vermieters bezahlen. Wenn möglich, muss man eine Schätzung machen. Ist dies nicht möglich warum auch immer, dann muss der Vermieter die Kosten der Allgemeinbeleuchtung selber tragen.

    Der Betriebsstrom wäre natürlich abzuziehen. Doch für die Bildung einer Schätzung tut das weniger zur Sache, denn dabei überlegt man sich, wieviel Allgemeinstrom das Haus brauchen könnte.

    Moniere die Abrechnung einfach für den Posten des Allgemeinstroms. Es liegt am Vermieter, die Kosten plausibel nachzuweisen. Er ist in der Nachweispflicht, dass die Abrechnung stimmt, nicht umgekehrt.

    Und sei vorsichtig mit dem Vorwurf des Betrugs, denn du weißt ja nicht genau, ob es Absicht vom Vermieter ist, es könnte auch Ahnungslosigkeit sein.

    Hallo schaunii,

    es wäre erst mal zu prüfen, ob in deinem Vertrag wirksam vereinbart ist, dass du für die Schönheitsrenovierungen verantwortlich bist. Ist nichts vereinbart oder ist die Klausel unwirksam, haben sich deine Fragen zum Teil erledigt, dann dann brauchst du nicht streichen.

    Die Motivtapete zu entfernen kann von euch verlangt werden, sofern ihr diese angebracht habt. Denn man muss eine Wohnung in dem Zustand zurück geben, in dem man sie angemietet hat.

    Die Böhrlöcher zuzuspachteln würde zu den Schönheitsreparaturen dazu gehören, und da gilt das im ersten Absatz erklärte.

    Streichen der Holzfensterrahmen gehört zu den Schönheitsrenovierungen dazu, sofern vertraglich wirksam vereinbart. Wenn die Fenster aber so kaputt sind, dass sie auszutauschen wären, ist es eine Instandhaltung und wiederum Vermietersache. Es kommt auf den Zustand an.

    Spannungsrisse sind ganz normal, die kommen häufiger vor. Die lassen sich mit der Renovierung beseitigen.

    Beim Wasserschaden muss man schauen, wodurch dieser verursacht wurde und ob da aktuell noch frische Feuchtigkeit nachkommt, dann wäre es eine Instandsetzung.

    Auch bezüglich der Kosten kommt es erst mal auf die vertragliche Vereinbarung an.

    Hallo Nani,

    ergänzend zur Antwort von Leipziger82 noch folgendes. Trotz dass du nicht in der Pflicht bist, bist du doch in einer gewissen Zwickmühle, weil du die Arbeit übernommen hast und dich quasi selber dazu verpflichtet hast. Und genau dadurch hättest du nun genau genommen auch das Versprechen einzuhalten. Daher meine Empfehlung, erledige die Arbeit noch um des Friedens Willen, und wenn nächstes mal so eine Situation entsteht, sagst du von vornherein, dass du es nicht machst. Dann kanns auch keine Diskussion geben.

    Die Silikon Reste bekommt man schon weg, nur braucht es dafür ein paar einfache Hausmittel. Zunächst mal etwas einweichen mit Spülmittel und/oder verdünnter Essigessenz. Und dann sollte es verhältnismäßig einfach sein, mit einem Ceranfeld Schaber die Rückstände zu beseitigen. Eventuell nochmal einweichen, wenn es beim ersten mal noch nicht vollständig ging.

    Du kannst dir auch einen Silikon Entferner vom Baumarkt holen, falls es mit den Hausmitteln nicht geht. Dieser ist aber meistens nicht nötig, da die diversen anderen Tricks gut funktionieren.

    Im Internet findest du auch zahlreiche Ratschäge, z.b. dieser hier für Ratschläge und Tipps zum Silikon Entfernen.

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