Ich muss aber noch die Eingruppierung von dem Mietspiegel für 2020 beantragen.
Deine Aussagen im Thema widersprechen sich. Im Eingangsbeitrag ist du gesagt:
Beim 3. Mieterhöhungsverlangen, wurde die Eingruppierung (lt. Mietspiegel) geändert auf mittlerer Wohnlage die 1990-2004 bezugsfertig wurde.
Der Sachverhalt rund um dein Mieterhöhungsverlangen ist daher völlig unklar. Du kannst deshalb hier keine hilfreichen Antworten erwarten. Somit kann man dir nur empfehlen, zu einem Anwalt zu gehen und das Mieterhöhungsverlangen dort konkret prüfen zu lassen. Alles andere wäre ein reines Rätselraten, das am Weingsten dir etwas bringt.