Ja, die Messgeräte wurden vor ca. 2 Jahren getauscht, was aber doch wohl kaum als Begründung für eine Versiebenfachung des Verbrauchs herhalten kann!?
Faktor 7 ist in der Tat nicht realistisch. Wenn die Heizkörper so groß wären, dann müsste man es 2 Messgeräte anbringen, da der Verbrauch mit einem ansonsten verfälscht wäre. Fordere zunächst den Nachweis der technischen Bewertung des Heizkörpers an. Dies müsste die Hausverwaltung im Streitfall bei Gericht eh auch vorlegen.
Im Übrigen sollte die Abrechnung insgesamt überprüft werden. Vielleicht gibt es noch mehr Ungereimtheiten als dir aufgefallen sind.