Wenn kein Datum eingetragen ist, wie lang der Kündigungsausschluss gehen soll, dann ist auch kein Kündigungsausschluss vereinbart worden. Ohne Datum ist der Satz bedeutungslos.
Beiträge von Fruggel
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Es ist nicht die einzige Möglichkeit, das verpfändete Kautionskonto freizugeben. Der Vermieter kann auch das Geld bei der Bank anfordern, komplett. Das muss er bei der Bank nicht begründen.
Du solltest mit dem Vermieter nochmal über die Sache sprechen. Denn wie gesagt ist es sein Problem, woher er das Geld nimmt für die Rückzahlung. Wenn er das Geld nicht hat, dann ist es sein Nachteil. Genauso kann er auch nicht auf einen früheren Mitbewohner verweisen. Und ebensowenig kann er verlangen, dass die Kaution nochmal neu geleistet wird. Da macht es sich der Vermieter etwas zu leicht. Seinen Fehler kann er nun nicht abwälzen.
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bei über 20 %, allerdings würde Diese erst ab dem 01.06.2021 gelten
Maßgeblich für die Kappungsgrenze innerhalb von 3 Jahren ist der Zeitpunkt, ab dem die Mieterhöhung wirksam werden soll. Das Mieterhöhungsverlangen kann also vorher schon kommen.
Für meine Stadt wird gesagt
Bitte erkundige dich selbst im Internet oder in der Stadtverwaltung, ob für deine Stadt die reduzierte Kappungsgrenze gilt.
Oder kann ich die 3te. Mieterhöhung anfechten?
Nein. Eine Mieterhöhung kann man nicht anfechten. Denn es handelt sich dabei um ein Verlangen des Vermieters, das man unterschrieben muss, wenn man es als in Ordnung erachtet. Entspricht es nicht den gesetzlichen Vorschriften, muss man es auch nicht unterschreiben.
Als Grund wird immer der durschnittliche Mietspiegel erwähnt
Du solltest die Bedenkzeit nutzen, um die Begründung und die Eingruppierung in den Mietspiegel zu prüfen. Wenn du dir unsicher bist, wende dich an einen Rechtsanwalt oder Mieterverein.
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Normalerweise wurde es so gehandhabt,
das der Nachmieter dem Vormieter des Zimmers die Kaution gibt, damit der Gesamtbetrag ( ca. 2000 € ) immer beim Vermieter bleibt.
Man muss unterscheiden, ob es ein gemeinschaftlicher Mietvertrag ist oder Einzelverträge. Bei Einzelverträgen hat jeder einen Anspruch, die Kaution nach Ende seiner Mietzeit vom Vermieter zu bekommen. Bei einem Gemeinschaftsvertrag ist der Vermieter erst zur Rückzahlung nach Auflösung der kompletten WG verpflichtet. Den jeweiligen Anteil regeln die Bewohner unter sich selbst.
die Kaution nicht zurückzahlen, weil er anscheinend damals Mist gebaut hat
Normalerweise kann es dir egal sein, woher der Vermieter das Geld nimmt für die Kautionsrückzahlung, denn dazu ist er nun mal verpflichtet nach Ende des Mietverhältnisses. Aber das Problem ist hierbei, dass du keinen Nachweis hast, eine Kaution gezahlt zu haben. Der Vermieter könnte theoretisch behaupten, er hätte keine Kaution bekommen, und dann wäre es an dir, die Zahlung nachzuweisen. Leider wird das Thema bei Wohngemeinschaften manchmal etwas zu sorglos gesehen.
Vor ca. 2 Wochen wurden endlich einige Mängel behoben
und für die Kosten möchte der Vermieter nun einen Betrag vom Kautionskonto benutzen.
Das wäre erst mal zu prüfen, ob er die Kaution dafür verwenden darf. Bei einem Mietmangel im Sinne des Gesetzes hat der Vermieter zu zahlen und darf sich nicht aus der Kaution bedienen.
Davon abgesehen frage ich mich, wie der Vermieter an das Geld heran kommen will, wenn das Konto auf einen ehemaligen Mitbewohner läuft. Die Bank dürfte ihm nichts geben, außer das Konto ist zugundesten des Vermieters verpfändet worden. Aber dann kann der Vermieter nur den gesamten Betrag beanspruchen und nicht einen Teil. Das ist unklar geblieben in deinen Informationen.
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aber in meinem Fall wurde ja zum 31.10.2019 bereits um 20% erhöht
Die Kappungsgrenze gilt für jeweils 3 Jahre, aber das hast du ja selber schon geschrieben. Das Datum kannst du dir sicherlich selber ausrechnen.
Mag sein, dass es für deine Stadt 15% sind. Es ist in jeder Region anders. Daher kann ich das nicht allgemeingültig sagen. Du hast ja schon Infos für deine Stadt gefunden.
Kann ich das Geld wieder einfordern?
Nein. Eine Mieterhöhung ist wie eine Vertragsänderung zu sehen, denn du musst dafür ja unterschreiben. Das Gesetz lässt einem ausreichend Bedenkzeit, um die Forderung des Vermieters zu prüfen.
Würde auch gerne die Stadt nennen, aber die wurde in meinem ursprünglichen Beitrag rauseditiert.
Die Stadt ist nicht wichtig für die Antwort. Wir können hier nur allgemeine Infos geben, aber bekanntlich keine Rechtsberatung.
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Das ist in dem Fall dann nicht korrekt, wenn der Vermieter dem Zählerstand hochrechnet. Wenn der Versorger den Zählerstand anfordert, dann hat man diesen auch so zu übermitteln. Ich habe auch keine Idee, zu welchem Zweck der Vermieter das macht.
Doch bevor du lange mit dem Vermieter um die Sache diskutierst, mache ihm doch den Vorschlag, dass ihr euch direkt beim Wasserversorger anmeldet und die Kosten dorthin begleicht, und der Vermieter hat dann keine Arbeit oder Mühe mehr damit. Bei einem Einfamilienhaus ist das überhaupt kein Problem, so zu machen.
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Der Sachverhalt ist ein wenig unklar.
Handelt es sich um ein Einfamlilienhaus, wo es keine weiteren Parteien gibt, zwischen denen die Kosten aufgeteilt werden müssen? Wenn ja, dann sprichst du von dem Hauptwasserzähler den Wasserversorgers?
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Ist es denn nicht so dass umsetzwohnungen nicht mehr kosten dürfen ?
Das ist korrekt. Der Vermieter hat einen Vertrag zu erfüllen, auch wenn er sanieren möchte. Dies kann er mit Stellung einer Ersatzwohnung tun.
ABER: Du schreibst, dass du einen neuen Vertrag für die Ersatzwohnung abgeschlossen hast. Das wäre ein Fehler gewesen, wenn das so sein sollte, hättest du nicht tun müssen. Denn der neue Vertrag gilt dann.
Nun bekomme ich eine Betriebskostenerhöhung
Also doppelt? Einmal in einem neuen Vertrag und dann nochmal zusätzlich? Beides zusammen widerspricht sich, denn für eine Erhöhung der Betriebskosten gibt es bestimmte gesetzliche Regeln, das geht nicht einfach so willkürlich.
Man muss unterscheiden, ob eine Pauchale vereinbart ist oder eine Vorauszahlung. Bei einer Vorauszahlung musst du jährlich eine Abrechnung bekommen. Und be einem entsprechenden Guthaben bekommst du dann was zurück. Bei einer Pausschale wäre das nicht so, aber man muss dazu wissen, dass die Heizkosten nicht als Pauschale gerechnet werden dürfen (außer in einem Ausnahmefall, der hier wahrscheinlich nicht vorliegt).
Du solltest also nochmal den Vertrag lesen.
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Solange alles noch funktioniert, ist der Vermieter nicht zur Erneuerung verpflichtet. Es gibt auch kein Gesetz für eine Wartung bei solchen Dingen. Einzig bleibt vielleicht die Beleuchtung, die wegen der Verkehrssicherungspflicht ausreichend sein muss, um Gefahr des Stolperns o.ä. zu verhinden.
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Hallo Tacky
Zunächst mal bitte ich dich sachlich zu bleiben. Wir können hier sachlich über die Themen diskutieren, aber es ist keine Plattform, um über irgend wen sich negativ zu äußern. Bitte um Beachtung! Davon abgesehen hilft dir das ja doch gar nicht weiter.
und jetzt noch einen Anwalt mit Geldverschwendung beglücken?
Die Frage ist eher, ob es nicht besser ist, direkt zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Nichts gegen Mietervereine, die beraten sehr gut. Aber für manche Angelegenheiten sind sie überfordert von ihren Möglichkeiten und ihrer Kompetenz. Eventuell hast du zu viel vom Meterverein erwartet,
Frage mich aber dennoch wozu es überhaupt Mietminderungen gibt.
Eine Mietminderung muss nicht zurück gezahlt werden, denn wenn ein Mangel vorliegt, dann ist die Miete kraft Gesetz gemindert. Dagegen kann sich ein Vermieter nicht wehren. Jedoch muss man den Sachverhalt sehr genau prüfen, erstens ob es sich wirklich um einen Mangel handelt, und ob die Höhe der Minderung korrekt berechnet wurde. Im Streitfall hat darüber leider ein Richter zu entscheiden, was nicht selten vorkommt.
In deinem Fall scheint aber eher das Problem der Beweisbarkeit zu bestehen, da das Problem nicht ständig auftritt, sondern nur gelegentlich. Hier muss man sich dann überlegen, wie man das beweisbar macht. Zeugenaussagen können dafür helfen. Auch ein Protokoll, wann und wie lang genau die Störungen auftreten, kann helfen. Über ein geeignetes Vorgehen wird dich ein Rechtsanwalt beraten können.
Alleine von dem ganzen Psychoterror bekam ich gesundheitliche Beschwerden.
Wenn du es so schlimm empfindest, dann könnte vielleicht nur ein Umzug wirklich Abhilfe schaffen. Durch die mietrechtlichen Möglichkeiten kann man einiges erreichen, aber manchmal gibt es Verhältnisse in einem Mietshaus, bei denen ein Vorfall nach dem anderen auftritt und es eine unendliche Geschichte wird.
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Wie soll ich mich denn dazu verhalten?
Da gibt es doch nichts zu überlegen. Es ist erfreulich, dass die Vermieterin das Problem erkannt hat und bereit ist, es zu beheben, ohne dass ein größerer Disput nötig ist. Somit wird es dir sicher gelingen, dir eine Vorgehensweise zu überlegen, die dir angenehm ist und die du der Vermieterin vorschlagen kannst.
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(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
1....
2.die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten). -
Ist es nicht so, dass er nur alle 3 Jahre 20% erhöhen darf?
Das ist korrekt. Hat aber mit der Aussage über die 15 Monate nichts zu tun. Der Vermieter könnte beispielsweise um 5% erhöhen, und 15 Monate später wieder um 5% (sofern er es korret begründen kann), und dann wäre er weiterhin unter der Kappungsgrenze.
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Besser einen Fachanwalt für Mietrecht oder Versicherungsrecht einschalten?
Das sollte beides ein Anwalt ohne besondere Spezialisierung beherrschen. Und man sollte auch nur einen beauftragen, der sich um beides zusammen kümmert, nicht trennen.
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Müssen wir ab dem Moment der Belehrung noch Miete zahlen!?
Das können wir hier nicht klären, weil dafür deine konkrete Situation bewertet werden muss. Bitte wende dich an einen Rechtsanwalt um das weitere Vorgehen abzustimmen.
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Ich brauch eine 24 Stunden Lösung für den kompletten Treppenumbau.....
Na dann viel Erfolg bei der Suche...
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wir müssten uns erst mal keine Sorgen machen, falls wir eine Kündigung im Briefkasten finden
Wenn ihr doch eine Kündigung bekommen solltet, dann geht damit bitte zu einem Rechtsanwalt und lasst sie prüfen. Es hängt dann von der genauen Begründung ab, ob sie wirksam ist. Wie gesagt, seine Rechte aus §536 BGB wahrzunehmen ist ken Kündigungsgrund, aber es kommt darauf an, was der Vermieter schreibt. Das können wir hier dann ncht klären.
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Ein Vermieter kann nicht willkürlich kündigen sondern braucht ein berechtigtes Interesse im Sinne von §573 BGB. Mängelansprüchen zu entgehen ist dort nicht mit aufgeführt.
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dass wohl teilweise nur eine Erhöhung von 15%, nicht 20% in Bayern erlaubt gewesen wäre
Die Kappungsgrenze gilt nicht für das ganze Bundesland, sondern ist für bestimmte Regionen mit angespannter Wohnsituation beschränkt.
Das kommt mir doch etwas viel vor in der kurzen Zeit.
Laut Gesetz muss die Miete mindestens 15 Monate bestehen, bevor eine neue Erhöhung wegen Anpassung an die ortsübliche Höhe erneut erfolgen kann.
die Erhöhung wird damit begründet, dass die aktuelle Miete nicht der Vergleichsmiete entspricht
Das muss ein Vermieter schon etwas genauer begründen. Beispielsweise mit der Nennung der Einstufung der Wohnung in den qualifizierten Mietspiegel, oder durch Nennung von drei vergleichbaren Wohnungen.
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Reparaturen sind generell niemals umlagefähige Kosten. Das ist im Gesetz ausgeschlossen.
Du bezahlst Reparaturen indirekt ja bereits, nämlich über die Netto Grundmiete, oder Kaltmiete genannt. Diese ist nur zum Teil dafür gedacht, dass der Vermieter Gewinn machen kann, zum größeren Teil aber, um damit Rücklagen zu bilden und Reparaturen zahlen zu können.
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