Beiträge von Fruggel

    Ich habe in diesem Artikel hier im Forum bereits eine Antwort von darkshadow gelesen, welche drei Optionen aufzeigt, mit diesem Thema umzugehen

    Damit ist deine Frage im Prinzip bereits beantwortet. Du hast im Endeffekt nur die Möglichkeit, auf Zustimmung zu klagen, wenn du keine Kündigung riskieren willst.

    Meine Frage zielt darauf, wie kreativ der Vermieter mit der Möglichkeit von "Scheinargumenten" einen gerichtlichen Verlauf provozieren kann

    Das geht nicht. Die Gründe müssen konkret und sachbezogen sein. Eine "Angst" oder "Sorge" vor Problemen reicht nicht aus, das ist nicht konkret. Es muss bereits schon mal Vorfälle gegeben haben.

    meist nur Amtsgerichte mit der Thematik betraut werden und deren Rechtssprechung, abhängig von richterlichen Auslegung, keine wirklich genaue Prognose zulassen

    Das betrifft nur den Fall, wenn ein Vermieter sachbezogene Gründe vorgebracht hat und dann kann man sich streiten, wessen Interesse höher wiegt. Aber bei einer pauschalen Absage ohne Begründung ist es in er Rechtsprechung in klarer Fall.

    Kontaktiere den Vermieter doch mal direkt und frage ihn, sofern die Möglichkeit besteht. Wenn du sagst, dass du gern eine einvernehmliche Lösung anstreben möchtest ohne einen Richter zu bemühen, wird er vielleicht gesprächsbereit sein.

    Heißt dies, der Hauptmieter ist seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen?

    Nein, das heißt es nicht. Auch wenn die Möblierung durch den Vermieter vertraglich verinbart ist, muss der Mieter davon ja nicht unbedingt Gebrauch machen. Er könnte trotz der Vereinbarung sagen, er will seine eigenen Möbel bringen. Der Mieter könnte aber dann aufgrund der Vereinbarung später jederzeit Möbel vom Vermieter anfordern. Und genau das reicht im Sinne des Gesetzes aus, dass die verkürzte Kündigungsfrist gilt, vorausgesetzt der Vermieter wohnt auch in der gleichen Wohnung.

    Einen Anwalt kann ich mir im Moment nicht leisten, ich bin arbeitslos geworden

    Dann geh zum nächst gelegenen Amtsgericht und hole dir dort einen Beratungsschein. Wenn du Sozialleistungen beziehst oder ein gringes Einkommen hast, bekommst du den problemlos. Damit wird dich ein Anwalt beraten, ohne dass es dich etwas kostet.

    Meine frage ist halt nur, ist das Rechtens was der Vermieter macht?

    Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Es gibt sehr viele Aspekte zu deinem Thema, die man sich genauer anschauen müsste. Wenn der Vermieter wirksam fristlos gekündigt hat, dann ist fraglich, warum er dann nicht Räumungsklage einreicht. Möglicherweise weiß er, dass seine Kündigung nicht wirksam ist. Oder sie war wirksam, aber durch die Zahlung ist sie geheilt. Nächste Frage ist, ob der Vermieter auch hilfsweise ordentlich gekündigt hat und ob diese Kündigung wirksam ist. Vielleicht hat sich auch das Mietverhältnis nach §545 BGB stillschweigend fortgesetzt.

    Du siehst, es gibt viele Dinge zu klären, und die Liste ist noch gar nicht vollständig. Das können wir hier nicht klären. Daher wende dich bitte an einen Anwalt (mit Beratungsschein wie oben gesagt) oder an einen Mieterverein.

    Der § 549 BGB besagt dahingehend eindeutig, dass die verkürzte Kündigungsfrist nur greift, wenn der Vermieter die Wohnung/das Zimmer mit Möbeln ausgestattet hat

    Das stimmt so nicht. Der Paragraph ist so gestaltet, dass es nur darauf ankommt, ob sich der Vermieter (vertraglich) verpflichtet hat, den Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten. Ob er das tatsächlich getan hat, darauf kommt es nicht an. Lies genau, da steht "den der Vermieter überwiegend ... auszustatten hat" und nicht "den der Vermieter überwiegend ... ausgestattet hat".

    Hallo,

    ich habe deine neue Frage in dieses Thema verschoben, weil sie hier schon diskutiert wurde. Bitte bei Nachfragen zu einem bestehenden Thema dort fragen.

    Du sieht oben bereits einige Antworten und Erläuterungen. Was genau ist aus diesen noch nicht klar geworden?

    Die Mängel bestehen ja nun schon ziemlich lange und du scheinst unsicher zu sein, die richtigen Schritte zu gehen. Warum wendest du dich nun nicht an einen Anwalt, der deine Interessen vertreten kann?

    es besteht keine Verpflichtung die Nebenkostenabrechnung zu korrigieren

    Das stimmt sogar. Ein Vermieter ist nur verpflichtet, eine Abrechnung zu erstellen. Und wenn sich daraus unter Einbeziehung beanstandeter Fehler der richtige Betrag ermitteln lässt, dann ist es erledigt.

    mit welchen zusätzlichen kosten muss ich rechnen?

    Lässt sich nicht genau sagen, ich schätze mal irgend was um 30-40€.

    das es sich im nächsten Jahr wieder ausgleicht wenn die Heizungen abgelesen werden

    Das ist beim Wasser oftmals der Fall. Aber bei den Heizkörpern eher nicht. Denn hier wird kein fortlaufender Wert abgelesen, sondern ein Stichtagswert, Nach dem Stichtag, also z.b. ab 1.1. fängt der Zähler wieder bei Null an, bis im Folgejahr der nächste Stichtagswert abgelesen wird. Diesen Stichtagswert könntest du also selber auch das ganze Jahr über ablesen.

    Das ist eben nicht der Fall, der Titel liegt über den korrigierten Geldbetrag vor.

    Okay. Das habe ich dann falsch verstanden. Der Betrag steht also somit fest, unabhängig davon, ob in der Abrechnung weitere Fehler sind.

    Jetzt noch bezahlen oder die Vollstreckung abwarten?

    Das musst du für dich allein entscheiden. Aber wenn du jetzt bezahlen würdest, hätte der Vermieter die Möglichkeit, den Auftrag an den Gerichtsvollzieher zurück zu rufen und dann würden auch die Kosten dafür nicht entstehen.

    Falls sich ein Vermieter nicht an die Regelungen hält, dann ist es sein Problem, wenn er nochmal was ändern muss. In §9a der Heizkostenverordnung sind drei mögliche Methoden zur Wahl gestellt und man müsste prüfen, ob eine davon angewendet wurde.

    Der Vermieter weigert sich aber mir eine korrigierte Nebenkostenabrechnung zuzusenden.

    Mit welcher Begründung? Es macht keinen Sinn, denn wenn er sie nicht zuschicken wollte, dann hätte er die Abrechnung auch nicht korrigieren müssen.

    Es war nicht klug, wie du vorgegangen bist. Denn dein Problem ist, dass ein Titel über den ursprünglichen Betrag vorliegt. Und somit kann der Vermieter auch diesen Betrag vollstrecken lassen. Es zählt nur der Titel. Gibt sich der Vermieter mit weniger zufrieden, dann ist das Kulanz. Du solltest daher den Betrag nun überweisen um keine weiteren Kosten zu produzieren. Die Sache ist ungünstig gelaufen, und es macht keinen Sinn, jetzt noch weiter Katz und Maus zu spielen. Schließe damit ab und mach es nächtes Mal besser.

    Diese Frage macht für sich allein stehend überhaupt keinen Sinn. Denn für eine Vollstreckung müsste der Vermieter dann erstmal einen gerichtlichen Titel haben. Die Kosten dafür kämen auch noch dazu. Aber bei einem beantragten Mahnbescheid kannst du Widerspruch eingelegen, wenn die Forderung nicht berechtigt ist. Und ohne der Möglichkeit der Belegeinsicht ist sie oftmals nicht berechtigt.

    Die Verbrauchswerte sind überhaupt nicht nachvollziehbar. Wenn du die Zahlen zusammen addierst, kommt man weder auf die 6009 noch auf die 5829 Einheiten. Das ist also erklärungsbedürftig. Normalerweise sollten die Zählerstände beim Einzug abgelesen worden sein. Das wird üblicherweise auf das Übergabeprotokoll geschrieben.

    Der K Wert bei den Zählerständen ergibt so überhaupt keinen Sinn. Der K Wert ist eine Zahl, die mit der Leistung des Heizkörpers multipliziert wird um auf der Umrechnungsfaktor zu kommen. So kann das nicht stimmen. Frage den Vermieter nach der Heizkörperbewertung.

    Die Trinkwasseranalyse wurde doppelt abgerechnet. Der gleiche Betrag von 347,54 steht bei den Hausnebenkosten nochmal drauf.

    Die Position Hausnebenkostenabrechnung mit 232,60 ist nicht umlagefähig, ist aber obendrein gar nicht nachvollziehbar, für was diese sein soll. Für die Erstellung der Heizkostenabrechnung kann es nicht sein, denn das steht weiter oben schon drauf.

    Eine Nutzerwechsegebühr ist nicht umlagefähig.

    Die Position Rauchmelder ist in der Form formell unwirksam, da man nicht erkennen kann, für was genau die Kosten sind. Die Wartung wäre umlagefähig, nicht aber eine eventuelle Miete.

    Does she really has all this protection

    Hat sie wirklich diesen Schutz

    Usually not. The law is intended to stengthen the right of the renter. But that does not help very much if you have not enough evidence about the spoken words. Thats your problem and your misstake not to write down and sign the agreement. The risk of loosing at the court is increased.

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    Normalerweise nicht. Das Gesetz ist so gemacht, dass es die Rechte des Mieters stärkt. Aber das hilft nicht viel weiter, wenn man keine ausrechenden Beweise zu mündlichen Vereinbarungen hat. Das ist das Problem und dein Fehler, dass nichts schriftlich festgelegt wurde. Das Risiko, bei Gericht zu verlieren, ist höher.

    And then how am I going to know the person isn't going to change her mind one more time

    Und woher kann ich wissen, dass die Person nicht nochmal die Meinung ändert und mehr verlangt

    I can just give the advice that you make a written termination agreement and sign it both. Clearify everything and define the points as completed. So there is no room for later requests.

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    Ich kann dir nur den Rat geben, einen schriftlichen Aufhebungsvertrag von beiden Seiten zu unterschreiben. Kläre darin alles und definiert die vereinbarten Punkte als vollständig. Dann kann es später keine Einwände mehr geben.

    you are just looking in a defensive perspective of what could happen, right?

    Du schaust nach einer sicheren Betrachtung was vielleicht passieren könnte, richtig?

    Right, i am not a lawyer but i feel responsible for the members needing help not to run in a lawsuit where the chance to obtain is probably not very good. It happens daily that a renter is totally right but judge does see it from another perspective.

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    Richtig, ich bin keine Anwalt, aber ich fühle mich verantwortlich für die hilfesuchenden Benutzer, sie nicht in einen Rechtsstreit laufen zu lassen, bei dem die Chance zu gewinnen nicht gut ist. Es passiert täglich, dass ein Mieter im Recht ist, aber der Richter den Sachverhalt anders sieht.

    I hope this forum accepts submission in English

    Ich hoffe, das Forum akzeptiert auch Fragen in Englisch

    Usually not but we can make an exception.

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    Normalerweise nicht, aber wir machen eine Ausnahme.

    Specially considering most of the agreements weren't made officially

    Besonders wenn man berücksichtigt, dass die Vereinbarungen nicht schriftlich gemacht wurden

    That's a real problem if there are no written agreements. While spoken agreements are legally valid too it might be difficult to bring up evidences about spoken words. In doubt a court would adjudicate by law. Whatsapp messages might be valid as evidence but must not necessarily.

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    Das ist ein großes Problem, wenn es keine schriftlichen Vereinbarungen gibt. Obwohl mündliche Vereinbarungen auch wirksam sind, ist es schwierig, Beweise dafür vorzubringen. Ein Gericht würde im Zweifel nach dem Gesetz entscheiden. Whatsapp kann ein Beweis sein, muss es aber nicht.

    and he told her that we still had to pay for the 2 weeks notice, implying she would take legal measures if we don't pay

    Er sagte ihr, wir hätten noch für 2 Wochen Kündigungsfrist zu zahlen, andernfalls würden rechtliche Schritte eingeleitet

    According to law that is a good solution you probably want to accept. The notice period is usually 3 month, not two weeks. There is a law which implies 2 weeks, but that refers to if the lessor lives in the same flat too which is not the case here.

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    Was das Gesetz betrifft ist das eine gute Lösung, die du vielleicht akzeptieren möchtest. Die Kündigungsfrist ist üblicherweise 3 Monate. nicht 2 Wochen. Es gibt zwar ein Ein Gesetz, das eine Kündigungsfrist von 2 Wochen vorsieht, aber das bezieht sich nur auf den Fall, wenn der Vermieter in der gleichen Wohnung wohnt, was hier nicht der Fall ist.

    I would want back either the heating costs we didn't use

    Ich möchte die unverbrauchten Heizkoten zurück bekommen

    That is an open question if you would get back money. After making the deduction it might end up that you have to pay more depending on the result.

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    Diese Frage ist offen, ob du wirklich Geld zurück bekommen würdest. Wenn eine Heizkostenabrechnung erstellt wird, kann sich dabei vielleicht eine Nachzahlung ergeben.

    Wären wir Ihm nur Oktober/November schuldig aber nicht den September korrekt?

    Ja, wie gesagt, nur ab 1.10. gerechnet.

    Aber es ist unklar, warum der Vermieter 3 Monate verlangt, obwohl er doch auf unbestimmte Zeit bis zur Kündigung eurerseits Miete verlangen könnte. Vielleicht findest du dazu einen Hinweis in dem Brief des Anwalts.

    Letztlich musst du dir jetzt überlegen, was du eigentlich erreichen möchtest. Möchtest du doch nicht einziehen, dann würdest du fristgemäß kündigen. Möchtest du hingegen doch einziehen, dann würdest du sagen können, dass ja keine Kündigung erfolgt ist und somit das Mietverhältnis normal beginnt. Diese Frage wird dir dann auch der Anwalt am Dienstag stellen, wenn du zu einem gehst.

    Es empfiehlt sich doch immer wieder, vor dem Erstellen von Themen unsere Anleitungen zu lesen, in diesem Fall diese hier:

    Hinweis für unsere Benutzer zum Erstellen eines Themas - Anleitung im Forum Thema erstellen

    Du wärst dann darauf aufmerksam geworden, dass man Informationen präzise und vollständig geben sollte. In deiner Beschreibung fehlen offenbar einige Punkte, die aber wichtig sein können. Davon hängt dann auch ab, ob die Antworten hilfreich sind.

    Ich nehme also an, du hast den Vertrag gekündigt. Und ja, dies kann nur fristgemäß erfolgen, also mit 3 Monaten Kündigungsfrist. In deinem Fall bedeutet das aber nicht, dass du auch 3 Monate noch Miete zahlen musst. Miete kann er ja erst ab 1.10. verlangen, weil ab dann der Vertrag beginnt. Würde der Vertrag aufgrund der bereits laufenden 3 Monate aber am 31.10. enden (fiktiv angenommen), dann wäre nur noch eine Monatsmiete zu leisten.

    In der Zeit der Kündigungsfrist kann der Vermieter selbstverständlich beginnen, einen neuen Mieter zu suchen.

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