Ich habe in diesem Artikel hier im Forum bereits eine Antwort von darkshadow gelesen, welche drei Optionen aufzeigt, mit diesem Thema umzugehen
Damit ist deine Frage im Prinzip bereits beantwortet. Du hast im Endeffekt nur die Möglichkeit, auf Zustimmung zu klagen, wenn du keine Kündigung riskieren willst.
Meine Frage zielt darauf, wie kreativ der Vermieter mit der Möglichkeit von "Scheinargumenten" einen gerichtlichen Verlauf provozieren kann
Das geht nicht. Die Gründe müssen konkret und sachbezogen sein. Eine "Angst" oder "Sorge" vor Problemen reicht nicht aus, das ist nicht konkret. Es muss bereits schon mal Vorfälle gegeben haben.
meist nur Amtsgerichte mit der Thematik betraut werden und deren Rechtssprechung, abhängig von richterlichen Auslegung, keine wirklich genaue Prognose zulassen
Das betrifft nur den Fall, wenn ein Vermieter sachbezogene Gründe vorgebracht hat und dann kann man sich streiten, wessen Interesse höher wiegt. Aber bei einer pauschalen Absage ohne Begründung ist es in er Rechtsprechung in klarer Fall.
Kontaktiere den Vermieter doch mal direkt und frage ihn, sofern die Möglichkeit besteht. Wenn du sagst, dass du gern eine einvernehmliche Lösung anstreben möchtest ohne einen Richter zu bemühen, wird er vielleicht gesprächsbereit sein.