Beiträge von Fruggel

    würde er mit der Masche vor Gericht durchkommen?

    Ja. Wie oben bereits erklärt wäre es an dir, die Zahlung zu beweisen, was du aber nicht kannst, wenn du keine Quittung bekommen hast.

    monatlich der Abgang des Mietbetrags auf meinem Konto ersichtlich

    Eine Barabhebung vom Konto sagt nichts über die Verwendung des Geldes aus.

    Zudem ist der Herr für Krume dinge bereits beim Finanzamt bekannt…

    Hilft dir nicht weiter.

    Auf die Idee bin ich natürlich auch gekommen, dem Vermieter eine Bestätigung abzuverlangen. Aber Freunde, seid bitte realistisch. Man kann höchst wahrscheinlich annehmen, dass der Vermieter eine solche Bescheinigung nicht ausstellen wird. Damit würde er ja frei Haus Beweise liefern, die später bezüglich der Steuerhinterziehung gegen ihn verwendet werden können. Die Taktik ist natürlich gut gedacht, aber der Plan wird nicht aufgehen.

    Weiter habe ich viel Fotos, die ausgedruckt auch nicht so scharf sind wie die originalen.

    Fotos sind als Beweismittel bei Gericht sehr unsicher, denn diese könnten theoretisch manipuliert sein. Besser wäre, einen Zeugen zu haben in Verbindung mit einer genauen Beschreibung der Beschädigung.

    Kann ich das nicht einfach alles per mail schicken samt fotos und evtl nur die Dokumentation als Brief.

    Wie im Absatz vorher erklärt ist die Dokumentation wichtiger als Fotos.

    einfach als Schutz bei meinem Auszug?

    Genau, darum geht es zunächst primär. Welche Schäden der Vermieter eventuell jetzt noch beseitigen muss oder ob es sich um unwesentliche Dinge handelt, die man so hinnehmen muss, steht auf einem anderen Blatt.

    Die Verjährung von Mietforderungen ist die normal übliche von 3 Jahren. Weiter zurück kann ein Vermieter nichts mehr fordern. Dein Problem ist aber, dass du keine Nachweise der Zahlungen hast. Der Vermieter könnte theoretisch also behaupten, dass von 2019 noch etwas offen ist, was nicht verjährt ist, und du könntest dann gar nicht nachweisen, dass das bezahlt ist.

    Daher gib ihm die 3 Monate, die du eh noch nachzahlen möchtest, und hoffe darauf, dass er sich damit zufrieden gibt und die Sache erledigt ist.

    Jetzt lese ich dieses Urteil hier:

    Das Urteil hast du richtig verstanden. Der finanzielle Ausgleich muss vom Vermieter gekommen sein, vom Vormieter zählt nicht.

    Da sie auch verlangt die Komplette Decke neu zu streichen

    Wenn eine Vereinbarung zu den Schönheitsrenovierungen wirksam sein will, dann muss sie den Zustand der Wände berücksichtigen. Und das muss bei lebensnaher Betrachtung stattfinden. Ein Vermieter kann also nicht mit der Lupe nach jedem einzelnen Kratzer suchen.

    nur weil man die Löcher der Lampen nach dem zuspachteln noch leicht hervorstechen sieht

    Möglicherweise hättest du nicht streichen müssen (kann ich nicht beurteilen), aber wenn du Hand anlegst, dann muss das fachgerecht sein, also wie es ein Fachmann hinterlassen würde. Ist das nicht der Fall, kann ein Vermieter Nachbesserung verlangen.

    Es wäre nett, wenn du die gegebenen Antworten auch vollständig liest. Was du jetzt fragst wurde oben schon beantwortet:

    nachträglich einen Brief an den Verwalter schreiben und darin die Mängel aufführen

    und bei einem späteren Auszug von Dir nicht zu deinen Lasten gehen.

    Wenn du jetzt nichts tust, wirst du später beim Auszug Schwierigkeiten haben nachzuweisen, ob die Mängel schon vor deinem Einzug vorhanden waren.

    Kosten nach Miteigentumsanteilen umzulegen, wenn der Garagenanteil gar keinen Anteil an den Kosten haben kann und nur einen Teil der Bewohner betrifft?

    Wenn der Verteilerschlüssel nach MEA vereinbart ist, dann wird auch dieser Eigentumsanteil so hergenommen, wie er für die Wohnung definiert ist. Es spielt dann keine Rolle, ob die Kostenart die Tiefgarage betrifft. Der Verteilerschlüssel ist dann ein fester Faktor.

    Natürlich kann man nachträglich nichts mehr ins Protikoll aufnehmen. Wie der Name schon sagt wird es ja während der Übergabe angefertigt. Wohl kann man aber nachträglich einen Brief an den Verwalter schreiben und darin die Mängel aufführen. Ich verstehe nicht, was es da zu überlegen gibt, ist doch naheliegend, dass man die Dinge bekannt gibt ganz unabhängig davon, was der Vermieter noch nachbessern muss und was nicht :/

    Vorab die Anmerkung, dass zu eurer Wohnung offenbar ein Stellplatz gehören muss, denn nach deiner Information würden euch ansonsten 30/1000 abgerechnet. Der Stellplatz ist vermutlich anderweitig vermietet oder der Vermieter nutzt ihn selbst. Das wäre dann schon mal ein Fehler, wenn euch die Kosten belastet werden.

    Mietrechtlich geht es aber zunächst um einen anderen Punkt. Und zwar müssen laut Gesetz die Kosten immer nach dem Verhältnis der Wohnfläche oder aber nach Verbrauch gerechnet werden. Will ein Vermieter davon abweichen und beispielsweise nach MEA abrechnen, dann muss das auch so im Mietvertrag vereinbart worden sein. Du müsstest also erst nochmal im Vertrag schauen, was dazu drin steht. Ist dort nicht die Aufteilung nach MEA vereinbart, könntest du das beanstanden.

    Die Hausgeldabrechnung für die Eigentümer mag so richtig sein. Doch wie diese berechnet ist, muss nich zwingend für den Mieter auch so gelten. Das übersehen Vermieter einer Eigentumswohnung sehr häufig.

    In dem Fall musst Du nach Mietbeginn die Möbel schon angefordert haben

    Diese Auskunft ist fachlich falsch. Wie oben schon erläutert ist es nach dem Gesetz einzige Bedingung, dass sich der Vermieter verpflichtet hat, den Wohnraum mit Einrichtungsgegenständen auszustatten. Ob der Mieter diese Verpflichtung in Anspruch genommen hat und die Möbel eingefordert hat, darauf kommt es nicht an.

    Wie vermeide ich, dass ich doppelt bezahle und mein Geld dann nicht mehr zurück bekomme?

    Schreibe dem Vermieter eine Information über die Zahlung und bitte ihn, die Pfändung zurück zu nehmen gegenüber dem Arbeitgeber. Wenn die Schuld beglichen ist, kann man auch die Herausgabe des Original Vollstreckungsbescheid vom Gläubiger verlangen.

    Das konnte ich bislang nicht da mir der Geldbetrag nicht bekannt war.

    Der Geldbetrag ergibt sich aus dem Vollstreckungsbescheid.

    den Hund einfach anzuschaffen mit der Annahme, dass man selbst im Recht ist (da nicht begründeter Widerspruch) und eine etwaige Klage des VM somit höchstwahrscheinlich gewinnen würde?

    Ja, es wäre denkbar, dass der Vermieter auf Entfernung des Hundes erfolgreich klagen könnte, wenn man ohne Vorliegen der Erlaubnis oder gerichtlicher Entscheidung einen anschafft.

    wenn er bspw. ein Argument brächte, dass ich umgehend entkräften könnte – eben z.B. die Angst vor Sachbeschädigung

    Wie in der vorherigen Antwort schon gesagt gibt es nichts zu entkräften bei der reinen Angst vor Beschädigungen, das gilt nicht als sachbezogen. Ein Vermieter muss schon genauer begründen, warum er meint, dass es ganz konkret mit deinem ausgewählten Hund im Speziellen zu Problemen kommen wird.

    Wer entscheidet in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung darüber, welche Argumente in erster Linie überhaupt "sachbezogen" sind und in zweiter Linie, wessen Interesse höher wiegt?

    Niemand. Bei einer außergerichtlichen Einigung geht es darum, Lösungen und Komprimisse zu finden, mit denen beide Seiten zufrieden sind. Ist das erreicht, ist die Sache erledigt. Ein Anwalt kann dabei vermitteln, ist aber nicht zwingend nötig.

    Nochmal kurz zum Thema der Sorge des Vermieters vor Problemen. Diese relativieren sich etwas, denn wenn es angenommen später tatsächlich zu nennswerten Problemen mit dem Hund kommen sollte, dann kann der Vermieter auch die Genehmigung zurück ziehen. Das ist vielleicht ein besseres Argument als die Zusage der Begleichung von Schäden.

    Vom Gesetz her ist das generell möglich. Es sind nur solche Vereinbarungen nicht erlaubt, die den Mieter benachteligen. Hier ist es aber ja ein Vorteil. Ob das nun für deinen Vertrag auch so gilt, kann hier nicht bestimmt werden.

    Es kann theoretisch auch möglich sein, dass die zeitliche Befristung unwirksam ist und du einen unbefristeten Vertrag hast. Dieser könnte dann so oder so normal gekündigt werden.

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