Da scheinen ja einige Fehler gemacht worden zu sein, und das auf beiden Seiten. Schade, dass das nie geklärt werden konnte.
Nebenkostenabrechnungen wurden zwar formell fristgerecht zugestellt
Die formelle Korrektheit der Abrechnungen wäre zunächst mal zu prüfen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Denn formell falsche Abrechnungen sind gegenstandslos, wie wenn man keine erhalten hat. Alles andere sind inhaltliche Fehler, die man dann ebenfalls anschauen und darauf reagieren muss.
Wir wissen, dass die Abrechnung nicht korrekt ist – zahlen Sie bitte trotzdem.
Die zurück gezogenen Abrechnungen? Das ist natürlich widersprüchlich, diese sind dann ebenfalls gegenstandslos, oder zumindest inzwischen verjährt.
Ab Januar 2023 wurden monatlich 69 € zusätzlich zur Miete verlangt, ohne formelle Ankündigung oder Begründung.
Diese Aussage ist widersprüchlich. Wenn etwas verlangt wird, dann muss es doch ein Schreiben dazu geben.
Bis heute kam keine Reaktion auf meine Schreiben. Nur neue Mahnungen.
Möglicherweise zurecht. Denn es ist nach dem Gesetz so, dass man 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit hat, Einwände dagegen geltend zu machen. Es wäre nun zu prüfen, ob dies erfolgt ist. Wenn nein, muss der Vermieter die Einwände nicht mehr berücksichtigen und kann die volle Nachzahlung fordern (sofern die Abrechnungen formell korrekt sind wie oeben gesagt).
passen nicht zu einem Haushalt mit einem minderjährigen Kind und sind viel zu hoch angesetzt
Das ist kein sachlicher Einwand. Darauf muss ein Vermieter gar nicht reagieren. Bei einem Einwand muss man genauer sagen, was falsch ist.
Was tun, wenn formelle Abrechnungen nachweislich auf falschen Flächen, Daten, Einheiten und Umlageschlüsseln beruhen?
Einwände gegen die Abrechnung schreiben, in der man konkret aufführt, was genau falsch ist.
Darf ein Vermieter sagen „Wir wissen, es ist falsch – zahlen Sie trotzdem“
Ja, zumindest einen Teil des Betrags. Man muss sich als Mieter selber ausrechnen, der unter Berücksichtigung der Fehler heraus kommt, und den schuldet man dann auch. Einfach komplett ga nichts zahlen, geht nicht, außer es gäbe einen Grund für ein Zurückbehaltungsrecht, das man aber auch wiederum aktiv geltend machen müsste.
Muss ich eine monatliche Erhöhung der Vorauszahlung akzeptieren, wenn keine offizielle Ankündigung oder Zustimmung vorliegt?
Das wäre zu prüfen, ob keine Erhöhung vorliegt, vielleicht unter gegangen in den ganzen Abrechnungen.
Wie gehe ich mit einer Mahnung um, obwohl ich bereits fristgerecht widersprochen habe
Das hängt von dem bereits erläuterten Dingen ab, also ob die Abrechnung formell korrekt ist und ob die Einwände innerhalb der 12 Monate sachlich bedründet dem Vermieter zugegangen sind. Hat man als Mieter da irgend was versäumt, schuldet man das Geld trotzdem und der Vermieter würde eine Klage gewinnen. Daher muss alles geprüft werden und man kann hier keine pauschale Antwort geben.