draufkommt und deshalb erscheint mir so ein Rat eher ärgerlich als hilfreich und deshalb hier unplatziert...
Das solltest du nicht zu streng sehen, wenn ein solcher Rat gegeben wird. Es gibt leider manchmal Situationen, in denen man mit dem Mietrecht nicht weiter kommt, weil alles ausgeschöpft ist. Und dann kann die eine oder andere praktische Anregung vielleicht doch helfen. Auch das ist hier erlaubt.
Aber kommen wir auf das Thema zurück.
Meine Frage: kann er uns einfach so auf die Strasse setzen
Nein. "Einfach so" kann kein Vermieter einen Mieter auf die Straße setzen. Er braucht dazu einen berechtigten Grund. Und nur allein, dass in der Kündigung Eigenbedarf steht, macht das noch lange keinen berechtigten Grund. Der Gesetzgeber verlangt, das dies etwas genauer erläutert wird. Man muss die Situation des Vermieters nachvollziehen können und wissen, warum und wozu er die Wohnung braucht. Ist diese Erklärung nicht in sich plausibel, wird ein Vermieter auch nicht bei Gericht mit der Kündigung durchkommen.
weil die beim Mieterbund können uns leider nicht viel sagen,bin leider enttäuscht von denen
Nichts gegen den Mieterbund. Die können meistens gut beraten und Hilfe geben. Doch manchmal sind die leider überfordert, sei es, weil sich der Berater zu wenig auskennt oder weil das Thema zu komplex ist. Daher möchtest du vielleicht zu einem Rechtsanwalt gehen und die Kündigung prüfen lassen.
Aber was es kompliziert macht ist, dass es ja gar nicht um die Kündigung allein geht. sondern es geht auch um die feuchten Wände, die nach der Schilderung vielleicht von baulichen Mängeln kommen. Und wenn sich das bestätigen würde, dann verletzt der Vermieter seine Pflichten. Man könnte verlangen, dass er die Ursache behebt, die Miete ist gemindert, evtl sogar um 100%, wenn die Wohnung komplett unbewohnbar sein sollte. Ein Rechtsanwalt wird das alles genauer bewerten können und entsprechend vorgehen. So ein Thema geht über die Kompetenzen des Mieterbundes hinaus.