Wie definierst du "sehr laut"? Kannst du es messen oder vergleichen mit anderen Alltagsgeräuschen?
Zu welchen Zeiten genau hört er üblicherweise Musik? Auch abends und nachts?
Wie definierst du "sehr laut"? Kannst du es messen oder vergleichen mit anderen Alltagsgeräuschen?
Zu welchen Zeiten genau hört er üblicherweise Musik? Auch abends und nachts?
Ich weiß leider nicht, wie ich vorzugehen habe und wollte mich hier im Forum mal erkundigen, was ihr dazu sagt bzw. wie wir weiter vorgehen sollten.
Es sollte eine Fachfirma kommen, um Feuchtigkeits Messungen an der Wand vornimmt. Damit kann die Firma dann Vermutungen anstellen, woher die Feuchtigkeit in der Wand kommt. Möglicherweise ist die Isolierung der Außenseite nicht korrekt gemacht, was erklären würde, dass der Nachbar auch Schimmel hat.
Zuvor würde ich aber mit dem Vermieter sprechen. Ich vermisse in deiner Frage, was er dazu sagt. Den Vermieter zu befragen ist immer der erste Schritt.
Kann ich mir aussuchen welche jeweils gemeint sein könnten oder muß der Vermieter das genau bezeichnen
Die Wartung muss bezeichnet werden, sodass man prüfen kann, ob der Posten umgelegt werden kann.
Terrorversicherung für Privatmieter- in der Nähe befindet sich nichts was dazu Anlass geben könnte
Eine solche Versicherung ist gemäß Betriebskostenverordnung umlagefähig, aber aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots nur, wenn eine konkrete Gefährdung besteht.
Verdacht liegt nahe, daß die Mieter an den gewerblichen Kosten beteiligt worden sind?
Die Anschrift des Objekts reicht nicht aus, um das zu vermuten. Es dürfen Objekte zusammen gefasst werden, wenn sie eine wirtschaftliche Einheit für die Abrechnung bilden.
Muß der Verbrauch anderer im Haus wohnenden Mieter nicht mehr als Vergleichsmöglichkeit oder Plausibilität auf der Abrechnung ersichtlich sein?
Nein. Dafür ist die persönliche Belegeinsicht da.
Ist es selbstverständlich geworden zwischen Gewerblicher Grundsteuer und privater Grundsteuer (...) nicht mehr zu unterscheiden
Das hängt von der Berechnung im Grundsteuerbescheid ab, den man sich bei der Belegeinsicht zeigen lassen kann. Manchmal werden Gewerbeeinheiten wie Wohnraum angesetzt.
Diese Punkte in dem Mustervertrag helfen nicht weiter für deine Frage.
Die Mieterin wurde auch nicht darüber informiert, dass die Berechnungsgrundlage geändert wurde
Dazu habe ich bereits in meinem vorherigen Beitrag etwas geschrieben. Wenn es keine vorherige Ankündigung gab, kann man die Abrechnung in dem Punkt beanstanden.
Auch wenn man die Nachzahlung nicht mehr leisten muss, weil die Frist abgelaufen ist, sollte man klug überlegen, ob man davon auch wirklich Gebrauch machen will. Es könnte sich dafür an anderer Stelle negativ auswirken. Beispielsweise könnte der Vermieter im Gegenzug so nett sein, bei nächster Gelegenheit eine Mieterhöhung durchzusetzen. Man sollte die Sache aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten.
Nein. Man muss dulden, dass die Geräte montiert werden, und das bedeutet auch, dulden zu müssen, dass sie hängen bleiben.
Wenn der Anlass deiner Frage der ist, dass der Rauchwarnmelder gelegentlich grundlos Alarm gibt, dann teile das dem Vermieter mit. Offenbar ist das Gerät defekt und der Vermieter kann es dann austauschen.
Es ist nicht völlig ausgeschlossen, den Verteilerschlüssel während der Mietzeit zu ändern. Das ist nicht nur bei Umstellung auf Verbrauchmessung möglich, sondern z.b. auch wenn der Verteiler unbillig geworden ist. Jedoch geht die Änderung nicht stillschweigend, sondern nur mit Ankündigung vor dem neuen Abrechnungszeitraum. Und der Vermieter muss es dann auch genauer begründen, warum die Umstellung nötig ist, sodass man das als Mieter prüfen kann ob berechtigt.
Ich muss also annehmen, dass diese "Hausmeisterdienste" die versteckten Verwaltergebühren sind.
Das kann durchaus möglich sein. Aber dazu stellt sich die Frage, ob es denn einen Hausmeister gab, der die beschriebenen Tätigkeiten ausgeführt hat. Wenn ja, wäre zu prüfen, was genau in dessen Vertrag steht. Und wer genau ist es, ein Mitarbeiter der Hausverwaltung oder eine externe Firma. Alles offene Fragen.
Kann man die alte Hausverwaltung dafür irgendwie zur Verantwortung ziehen?
Du nicht, aber eventuell die Mieter. Die Frist zur Prüfung der Abrechnung beträgt für den Mieter 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung. Diese Zeit ist vermutlich für die 2020 Abrechnung noch nicht vorbei. Einwendungen gegen diese Abrechnung, deren Erstellung es die Pflicht des vorherigen Eigentümers war, sind gemäß BGH Rechtsprechnung auch noch an den vorherigen Eigentümer zu richten.
an meinen Vater noch neue Versorgerverträge zu wesentlich teureren Konditionen abgeschlossen
Das ist unklar, was du damit meinst. Man kann nicht einen Vertrag zulasten eines Dritten abschließen. Wahrscheinlich hat diese Verträge noch der vorherige Eigentümer für sich abgeschlossen. Der Käufer tritt zwar in diese Verträge ein, hat aber ein Sonderkündigungsrecht. Ich weiß gerade nicht, wie lang dafür die Frist ist, aber es sollte zeitnah geprüft werden, ob man den Vertrag los werden möchte.
Was passiert mit den übrigen 14 m² in der BKA?
Wie schon zuvor gesagt liegt es an deen Mietern, ihre Abrechnungen zu prüfen und Einwände geltend zu machen. Und wenn die angesetzte Fläche falsch ist, dann ist das ein Grund für Einwände. Den Leerstand hat so oder so der Eigentümer zu tragen, nicht die übrigen Mieter.
weshalb wir gedenken, diesen mit der gesetzlichen Frist von 6 Monaten ordentlich zu kündigen.
... sofern nicht eine Klausel im Mietvertrag dem entgegen steht.
Er würde gerne den Kauf rückabwickeln lassen
Die Frage wäre, mit welcher Begründung. Ich kann aus deinen Beschreibungen keinen Ansatz dafür erkennen.
Ist das so für einen Vermieter machbar
Ja, das kann man so machen. Beim Wasser darf man nach dem Abflussprinzip rechnen. Das bedeutet, es werden die 1:1 Beträge angesetzt, die der Vermieter zahlen musste, egal in welchen Monat des Abrechnungszeitraums das war.
Ich würde nach dieser Logik ja beispielsweise auch den Wasserverbrauch eines eventuellen Vormieters zahlen oder ein Nachmieter zahlt meinen.
Nein, das passiert nicht. Bei einem Mieterwechsel werden die ermittelten Beträge herunter gerechnet auf die Zahl der Tage des Jahres, die der Mieter tatsächlich in der Wohnung Mieter war.
welche Fristsetzung in diesem Falle angemessen ist.
Dazu gibt es keine Regelung im Gesetz. Du musst selbst entscheiden, was angemessen ist, also in welcher Zeit es dem Vermieter möglich ist, sich aktiv darum zu kümmern.
(falls positiv) ein gutes Argument warum der Vermieter schnell etwas unternehmen muss
Nein, gewiss nicht. Denn die Information, wie gesundheitsschädlich der Schimmel ist, sagt nichts, aber auch gar nichts über die Ursache aus. Der Vermieter muss aber nur die Kosten tragen, wenn ein baulicher Mangel vorliegt. Doch das weiß man nach der Untersuchung nicht. Man ist so schlau wie vorher, aber hat viel Geld für nichts ausgegeben.
beppi, falls du es nch nicht bemerkt hast, dieses Forum beschäftlicht sich mit den Fragen in mietrechtlicher Hinsicht, und dafür interessieren sich die Fragesteller auch. Natürlich gehören praktische Tipps auch mal dazu, ganz klar. Aber beschränke dich bitte auf solche Tipps, die was bringen anstatt nur Geld zu kosten. So wertvoll und willkommen deine Meinung auch ist, das hier jetzt war nicht hilfreich.
Darauf hatte ich gehofft, dass du unter vorgehaltener Hand etwas erfährst. Das genügt so schon. Denn es geht bei Fragen solcher Art oftmals darum, mehr zu erfahren, was nicht offensichtlich ist. Die Aussagen des Vermieters sind nämlich nicht so ganz rund.
Es sieht also so aus, dass die 20% immer noch für den Vermieter besser kommen als wie wenn er das tatsächliche Problem berücksichtigt hätte. Deshalb müsstest du nun die angebenen Verbrauchswerte auf Plausibilität zu prüfen. Es gibt Statistiken, was Haushalte bestimmter Personengrößen durchschnittlich verbrauchen (findet sich in der Internetsuche). Man müsste das man konkret vergleichen. Je nachdem was dabei heraus kommt, kannst du dir dann überlegen, ob du die 20% akzeptierst oder mehr verlangst.
Es wäre gut, zuerst die Art des Problems genauer zu kennen. Zuerst schreibst du, es wurden keine Verbrauchszahlen von einem Dritten übermittelt, und dann sagst du, es wäre ein Heiz- und Warmwasserproblem. Das beides bedeutet für mich was völlg anderes. Was genau hindert den Vermieter, die Werte der Messgeräte zu nehmen?
Messgeräte sind heutzutage überwiegend digital und haben einen Speicher, der den Stand zum letzten Abrechnungsstichtag behält. Dieser lässt sich das ganze Jahr über auslesen. Hast du das mal versucht?
Solche Messgeräte sind auch im Baumarkt erhältlich. Von daher könnte man das auch selber feststellen. Aber ohne Messgerät geht es nicht, um qualifiziert eine Vermutung äußern zu können, woher die Feuchtigkeit genau kommt, das geht nicht nach subjektivem Empfinden. Doch als Laie hat man doch nicht die Erfahrung die Messung richtig durchzuführen und die Werte auch richtig zu deuten. Und es muss wahrlich kein Gutachter sein, ein Gutachten wäre wirklich wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Doch es gibt viele Firmen, die solche Messungen machen und dann eine gute Einschätzung geben können.
Wenn der Vermieter nicht bereit ist, das zu beauftragen, kann man als Mieter ja auch das Angebot machen, dass man die Firma selbst beauftragt, und wenn der Experte feststellt, dass es eine bauliche Sache ist, übernimmt der Vermieter die Kosten, andernfalls nicht. Das ist meistens ein guter Kompromiss.
Ich habe nach den Schilderungen hier meine Zweifel, dass es nur allein am Mieter liegt (vielleicht natürlich auch mit ein Faktor). Denn wenn es nur am Heizverhalten liegt, dann kommt der Schimmel nicht so schnell wieder nach, und dann ist es auch nicht so schnell schwarzer Schimmel. Das ist untypisch. Deshalb kann es doch möglich sein, dass sich irgend wo Nässe ausbreitet, wo es nicht sein soll, und das gilt es zu klären.
Das lässt sich nicht dadurch deuten, was man als Mieter an Kosten tragen muss. Stattdessen muss man feststellen, ob der Garten dem Mieter exklusiv zur Verfügung steht, also zur Mietsache gehört, oder ob nur eine Mitbenutzung oder Leihe vereinbart ist.
Es ist nicht allein mit der Aufforderung getan, mehr heizen zu sollen. Auch wenn das Argument des Vermieters nachvollziehbar ist, macht er es sich damit zu einfach. Es könnte zum Beispiel auch ein Leck in einer Wasserleitung sein. Ein Experte kann das mit Messungen der Feuchtigkeit in der Wand feststellen.
Was für ein Widerrufsrecht meinst du? Wird der Vertrag denn aus der Ferne oder an der Haustür abgeschlossen?
Entscheidend ist der Empfängerhorizont
Danke für deine Richtigstellung. Wie auch immer man es bezeichnet, im Endeffekt stimmt es ja was ich sagte.
Ich wüsste nicht, warum der Vermieter unter Einhaltung der Mindestkündigungsfrist nicht auch zum 30.07 kündigen dürfte
Ganz einfach, weil eine Kündigung im Sinne des §573c BGB immer zum Ablauf des entsprechenden Monats zu erfolgen hat und keinen Tag früher.
So, nun gibt es aber zwei Möglichkeiten. Der Vermieter wollte vielleicht den Juli schreiben und hat nicht dran gedacht, dass der Juli 31 Tage hat. Oder aber er wollte den 30.6. schreiben und hat sich also um einen ganzen Monat verschrieben.
Meiner Meinung nach muss er diesen Fehler, sich um einen Monat verschrieben zu haben, dann gegen sich gehen lassen und er kann hinterher nicht sagen, er wollte 30.6. schreiben. Wie siehst du das?
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