Räumungsklage ja. Aber doch alles in er richtigen Reihenfolge. Zuerst muss der Vermieter kündigen. Und dann hat man als Mieter nach dem Gesetz die Möglichkeit, die fristlose Kündigung durch Zahlung der Schulden unwirksam zu machen. So schnell geht es also nicht mit dem Rauswurf. Nun sollten aber so schnell wie möglich die offenen Beträge gezahlt werden, denn dann hat der Vermieter keinen Grund mehr zur Kündigung.
Davon abgesehen wiederspricht sich der Vermieter, wenn er Miete im Voraus will, aber andererseits das Mietverhältnis beenden will. Beides zusammen widerspricht sich.