Beiträge von Beatee
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Für die fristlose Kündigung hilft nur die sofortige Zahlung der gesamten fehlenden Mietzahlungen. Um die Kündigung auf diese Weise zu heilen, ist es jedoch erforderlich, dass man diese Möglichkeit nicht schon einmal in den letzten 2 Jahren genutzt hat.
Wegen der offenen Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung kann nicht gekündigt werden. Diese Beträge können als vorerst unberücksichtigt bleiben, müssen aber natürlich auch noch gezahlt werden.
Die hilfsweise ordentliche Kündigung ist laut BGH Urteil möglich und rechtmäßig. Ob diese jedoch wirksam ist, muss man separat anschauen. Denn hierbei spielt es dann eine wesentliche Rolle, aus welchem Grund es zu dem Zahlungsverzug gekommen ist. Es gibt Fälle, bei denen der Mieter keinen Einfluss hat, ihm also keine Schuldhaftigkeit nachgewiesen werden kann. Im Zweifel wäre eventuell ein Anwalt zu befragen, der die Situation im konkreten Fall anschauen kann.
Hallo:
Vielen dank für die Antwort.
Ich hatte Angst wegen der Nebenkostennachzahlungen (Nachzahlunggen von Betriebkosten und Nebenkostennachzahlung), dass auch diese jetzt gezahlt werden müssen um die fristlose Kündigung zu heilen.
Ja, ich suche nach einem Anwalt.
Danke Allen für Hilfe!
PS:
Ich gehe davon aus, die Betriebskosten auch in Nebenkosten enthalten sind
und Nebenkostenabrechnung alles also auch Betriebskosten gemeint sind .
Einen Satz hinzugefügt und einen Satz gelöscht
Grace
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Eine rechtmäßige Kündigung stellt weder eine Straftat, noch etwas anderes Verbotenes dar. Das "stalken" könnte eine Nachstellung darstellen, müsste aber im Einzelfall geprüft werden.
Grundsätzlich mehrere Monate, aber man kann auch Fristverlängerungen bekommen, wenn man keine Wohnung findet. Hierfür muss aber ein Anwalt bemüht werden, der dann vor Gericht vortragen kann, warum genau man keine Wohnung findet. Aber auch das gilt nicht für immer.
Vielen Dank für Antwort. Sehr gut und sehr nett!
Ich meinte mit der Straftat ihr Handeln und nicht die Kündigung selbst.
Die Vermieterin weißt, dass der Betroffene keine Wohnung finden kann und sie stalkt ihn trotzdem über einen langen Zeitraum. Wäre das Jemand anders, der leicht eine Wohnung finden kann, dann wäre er hier längst ausgezogen. Die Tatsache, dass der Betroffene keine Wohnung finden kann und die Vermieterin weißt das und sie stalkt TROTZDEM, das meinte ich mit evtl. Straftat in Forum von Nötigung, aber ich kein Jurist!
Ja, das mit Anwalt dachten wir auch heute. Von immer kann keine Rede sein, Hauptsache, wir landen nicht auf die Straße, denn wäre der Betroffene sicher tot.
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Ja.
Laut Ärzten hat der Betroffene mehrfache Traumatisierungen erlitten.
Jetzt müsste er sich von der Vermieterin hier verfolgen und stalken lassen, was die Gesundheit weiter massiv verschlechtert.
Die Frau stalkt ihre andere 2 Bewohner auch, sie erzählte selber, wann diese anderen beiden Mieter sogar aufstehen und ins Bett gehen.
Die Vermieterin weißt, dass der Betroffene keine Wohnung finden kann, <<< das wäre Nötigung (Straftat)?
Sind das keine Gründe für Klage wegen Schmerzensgeld?
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Hallo Guten Tag: ich habe nach Hilfe gesucht, nachdem ich
heute Morgen um 7:50 die fristlose Kündigung zuerst per E-Mail erhalten habe
und bin hierher gekommen.Ich wende mich im Not an die Experten hier und hoffe auf
Rat.Ich habe 2 Monatsmieten Mietschulden (2 x 552,40 Euro = 1104,80
Euro), sowie Rückstände aus Nebenkostenabrechnungen bzw. Betriebkostenabrechnungen
von 2016 und 2107 (528,91 Euro + 288,60 Euro = 817,51 Euro.)Das sind die Rückstände, die ich habe und die ich so kennen
und auch für richtig halte.Aber die Hausverwaltung schreibt da ganz andere Zahlen. Ich
kopiere direkt aus der fristlosen Kündigung:(((((( Sie stehen mit den Mietzahlungen für die Monate
Oktober 2018 und Dezember 2018 in Höhevon je 552,40€. Dazu kommen rückständige Nebenkostenvorauszahlungen
in Höhe von 155,40 € sowie zwei offene Nebenkostenabrechnungen aus 2016 in Höhe
von 288,60 € sowie aus 2017 in Höhe von 528,91 €.Deswegen möchten wir im Namen des Eigentümers hiermit den
Vertragfristlos kündigen
mit der Aufforderung, die Wohnung und das Kellerabteil bis
spätestens15.01.2019 )))))
Zitat Ende.
Die Hausverwaltung hat die Nebenkosten der beiden offenen
Mieten noch mal raus genommen und extra hinzugetan: „Nebenkostenvorauszahlungen
in Höhe von 155,40 €“Woher dieser Betrag 155,40 Euro’=
Nebenostenabrechnung für 2018 ist noch nicht da!!!!
Weiter im fristlosen Schreiben:
„ Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses
im Sinne von § 545BGB wird bereits jetzt widersprochen.
Rein vorsorglich und hilfsweise kündigen wir das vorgezeichnete
Mietverhältnisauch ordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen
Kündigungsfrist von dreiMonaten
zum 31.03.2019
Die Kündigung erfolgt gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB, da der
Zahlungsverzug mitzwei Monatsmieten eine schuldhafte, nicht unerhebliche
Vertragsverletzung imSinne dieser Bestimmung darstellt. „
Nun die frage: Was kann man gegen diese beiden Kündigungen
tun? Könnte man mit Teilzahlungen vorerst diese beiden Kündigungen abwenden?Ich habe sehr große Angst, deswegen habe ich hier beim
Schreiben vielleicht Fehler gemacht, Verzeihung. -
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