Die Sache mit dem Gutachter möchte ich nicht so stehen lassen. Bei den gezeigten Schäden ist ein Fachhandwerker durchaus ausreichend.Oder mit welcher Begründung ein Gutachter, und das auf Kosten des Mieters? Habe ich was überlesen, übersehen?
Der Mieter leugnet den Schaden nicht, so dass auch nicht unbedingt ein Fachanwalt beauftragt werden muss.
Für die Behebung des Schadens ist der VM zuständig, nachdem dem Mieter aber angeboten wird, selbst tätig zu werden, würde ich ihm dazu raten, einem Facharbeiter den Schaden beheben zu lassen, denn die Rechnung bezahlt er ohnehin, ob nun von seinem oder vom Handwerker des Vermieters. Aber Gutachter niemals in diesem Fall. Nur meine Kenntnis.