Beiträge von Leo2

    Blöd wenn es Familien sind. Da ist ein Name und 4 Personen in der Wohnung.

    Sollte eine Familie mit insgesamt 4 Personen einziehen wird dies dem VM bekannt sein.

    Ich ging davon aus, dass ein Mieter nach seinem Einzug eine weitere Person in der Wohnung aufnimmt und genau diese Person müsste ja auch postalisch erreichbar sein, also Name auf den Briefkasten. Hier weiß man -darf man annehmen- es ist nicht nur Besuch.

    Der BGH sagt, der Vermieter muss an bestimmten Stichtagen die wirkliche Belegung der Wohnung feststellen und das in regelmäßigen Abständen. Nicht ausreichend sind zahlen des Einwohnermeldeamtes.

    Interessant, für mich neu. Danke.

    Wie ist das aber mit der Besuchszeit des VM zu vereinbaren. Es heißt ja der VM darf nicht ohne wichtigen Anlass/Grund in die Wohnung des Mieters, und in diesem Fall muß er -lt.BGH-die wirkliche Belegung der Wohnung feststellen und das regelmäßig...

    Scheint hier der sog.wichtige Anlass zu sein.

    Bei ganz schwerwiegenden Beeinträchtigungen kann die Miete bis zu 100% gekürzt werden,

    was hier meines Erachtens nicht vorliegt.

    Zudem würde ich raten bei Mietminderung einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Eine erhöhte,

    ungerechtfertigte Mietminderung kann evtl. zur Kündigung führen.

    Zitat

    das eine Mieterhöhung nicht unbedingt eine Frage der Größe der Wohung ist

    Diese Aussage für sich ist vollkmmen falsch.

    Eine Mieterhöhung hängt in erster Linie davon ab ob diese nach §§ 557, 557a ff BGB möglich ist. Wenn ja, dann erst kommt die exakte Wohnfläche ins Gespräch.

    So war es wahrscheinlich von AJ1900 gemeint. Man kann sich gelegentlich schon mal mißverstehen:)

    Der Unterschied von Gebrauchsspuren und Farbfleck ist in

    diesem Fall schon von Bedeutung, nämlich dermaßen, dass ein Farbfleck am Türrahmen entfernt werden muß.

    Wie, und mit welcher Farbe kam dieser Fleck an den Türrahmen? Ist es Lackfarbe oder abwaschbare Farbe?

    Unsachgemäße Handhabung durch den Mieter meinst du? Ich könnte mir vorstellen, dass evtl. zu wenig durch uns geheizt wurde, also die Feuchtigkeit dadurch nicht richtig verdunsten konnte.

    Zur Verdeutlichung des Rostbefalls habe ich mal ein paar Fotos angehängt

    Mit unsachgemäßer Handhabung ist auch "zu wenig Heizen" gemeint; wenn Feuchtigkeit nicht abgewischt wird bzw. durch heizen getrocknet wird kann so ein Bild die Folge sein.

    Ob hier Rost entfernen und streichen ausreicht kann/muß ein Fachmann beurteilen.

    Darf der Vermieter die anfallenden Kosten für die Baumfällung auf


    die Mieter abwälzen, wenn im Mietvertrag nur normale Gartenarbeit vereinbart ist?

    Oder darauf bestehen, dass wir als Mieter die Baumfällung übernehmen?

    Die Kosten der Baumfällung dürfen nicht mit den BK verrechnet werden,, gleichermassen kann ein Mieter nicht dazu verpflichtet werden diese selbst zu übernehmen.

    Das macht mir Angst, dass fremde Leute in die
    Wohnung kommen oder die Sachen auf die Straße geworfen werden.

    Wir befinden uns zum Glück in Deutschland, da werden keine Sachen auf die Strasse geworfen, auch nicht durch den GV. Für eine Räumung bedarf es eines Urteils, und das kann dauern. Ist es aber einmal so weit, dann kann es sein, dass man Dich in eine Notunterkunft verfrachtet, sofern dort noch Freiraum besteht und Du nicht selbst eine Bleibe/Wohnung gefunden hast.

    Das Haus ist aus den 60/70er . Früher wurden die Warmwasserkosten über den 70/30 Schlüssel abgerechnet,d.h. 70% verbrauchsabhängige Kosten nach Personen und 30% allgemeine Kosten. Seit wir die Verwaltung haben wird nur nach qm abgerechnet was nicht zulässig ist da der Verteilungsschlüssel 70/30 oder 50/50 fehlt.

    Auch in den 60/70er Jahren wurden die Warmwasserkosten mittels "Verdunstungsröhrchen"

    gemessen. Etwas später wurden diese Verd-Röhrchen durch präzise Messuhren ersetzt.

    Die Abrechnung der Heizkosten ist 50/50, 60/40 oder /70/30 %. I.d.R. werden die Heizkosten durch eine Abrechnungsfirma durchgeführt und hier ist die exakte Aufteilung WWK/HK ersichtlich.

    Dass eine HK-Abrechnung ohne die WWK extra zu berechnen/verrechnen möglich bzw. rechtens wäre ist mir nicht geläufig.

    Vielleicht weiß jemand hier den korrekten Ablauf.

    Fazit: die haben die Abrechnung handschriftlich geändert und 15% abgezogen,was für mich ein Eingeständnis ist das die nicht korrekt abrechnen.

    Wenn der Einbau von WWZ einen unverhältnismäßigen Aufwand macht oder gar unmöglich ist, ist die Abrechnungsweise wie im MV vereinbart, korrekt. Wie alt ist das Haus?

    Dieser Handwerker hat nun in meinem Kellerabteil ein Abwasserrohr neu verlegt und das alte Rohr nicht dicht gemacht. Ich hab gesehen, wie die Ratten durch dieses Rohr geflüchtet sind und meine private Gegenstände durch Kot und Urin nicht mehr nutzbar gemacht haben. Wer haftet jetzt für den Schaden?

    Dein Vertragspartner ist nach wie vor Dein Vermieter und dieser haftet für Mängel/Schäden, welche dir ohne eigenes Verschulden entstanden sind.

    Die Sache mit dem Gutachter möchte ich nicht so stehen lassen. Bei den gezeigten Schäden ist ein Fachhandwerker durchaus ausreichend.Oder mit welcher Begründung ein Gutachter, und das auf Kosten des Mieters? Habe ich was überlesen, übersehen?

    Der Mieter leugnet den Schaden nicht, so dass auch nicht unbedingt ein Fachanwalt beauftragt werden muss.

    Für die Behebung des Schadens ist der VM zuständig, nachdem dem Mieter aber angeboten wird, selbst tätig zu werden, würde ich ihm dazu raten, einem Facharbeiter den Schaden beheben zu lassen, denn die Rechnung bezahlt er ohnehin, ob nun von seinem oder vom Handwerker des Vermieters. Aber Gutachter niemals in diesem Fall. Nur meine Kenntnis.

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