Ok, ich werfe mal einen Fakt noch dazu in den Raum.
Der Vermieter begründet die Befristung damit, dass sein Sohn 2020 die Wohnung zum Eigenbedarf nutzen wird. Nun möchten wir ja frühzeitig aus dem Vertrag raus und suchen daher Nachmieter. Der Anwalt vom Vermieter hat uns geschrieben, dass der Vertrag der Nachmieter dann von 2018-2022 befristet sein wird, weil sein Sohn frühestens 2022 in die Wohnung einziehen möchte.
Damit ist doch unsere Befristung hinfällig und damit auch unwirksam, oder? Denn sein Sohn scheint ja 2020 keinen Bedarf an der Wohnung zu haben und eine Befristung muss ja wirksam begründet sein und der Grund dann auch eintreffen.
(By the way schließt der Vermieter mit allen Parteien im Haus diesen befristeten Vertrag seit über 10 Jahren ab, immer mit dem gleichen Grund, obwohl dieser nie eintraf und vorausichtlich nie eintreffen wird...)
Beiträge von Tomkat
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... Demnach wäre eine Kündigung frühestens am 1.1.2021 möglich. Folglich ist der Kündigungsverzicht unwirksam.
Danke für den Hinweis, das stimmt natürlich.
Heißt das demnach, dass wir eine ganz normale, gesetzliche Kündigungsfrist haben, an die wir uns halten können?
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...Das ein Kündigungsverzicht. Allerdings ein unwirksamer weil die Vertragsbindung die laut BGH zulässigen 48 Monate übersteigt.
Danke für die Antwort. Es handelt sich bei unserem Vertrag um einen befristeten Staffelmietvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren und einem beidseitigen Kündigungsverzicht in dieser Zeit. Nach meinen Recherchen sollte bei einem Staffelmietvertrag ein Kündigungsverzicht für max. 4 Jahre möglich sein.
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Also ein Kündigungsverzicht. Bei 4 Jahren wäre der exakte Wortlaut wie er im Vertrag steht und das Datum wann der Vertrag abgeschlossen/unterschrieben wurde wichtig. Besser noch die entsprechende Vertragsseite, ohne persönliche Daten, als Bild.
Möglicherweise ist die Vereinbarung ja unwirksam und ihr könntet jetzt schon fristgerecht kündigen.
Der Vertrag wurde bereits Anfang Mai unterschrieben, die Schlüssel haben wir am 09.05.16 erhalten. Leider wurde aber bei Vertragsunterzeichnung ein falsches Datum - nämlich das Datum des Mietbeginns - der 15.05.16 - eingetragen auf Wunsch des Vermieters.
Im Vertrag steht: Das Mietverhältnis beginnt am 15.05.2016. Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von 4 Jahren, also bis 15.05.2020 geschlossen, weil der Vermieter die Räume nach Ablauf der Mietzeit als Wohnung für seinen Familienangehörigen Sohn XY (namentlich im Vertrag genannt) nutzen will. Unter sonstige Vereinbarungen im Vertrag ist mit Schreibmaschine hinzugefügt: Beide Vertragsparteien Hr XY als Vermieter und Frau und Herr YX als Mieter von der Wohnung in XY verzichten auf Ihre Kündigung für die obengenannte Wohnung für die Jahre 2016, 2017, 2018, 2019, 2020.
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Danke für die Antwort. Das hatten wir schon versucht. Aber der Vermieter ist der festen Überzeugung, dass wir am Schimmel Schuld sind. Wir müssten einen Gutachter beauftragen und diesen erstmal bezahlen. Wenn oder bis es dann doch zum Streit vor Gericht kommt, würde sich das Verfahren vermutlich so lange ziehen, dass es nicht im Verhältnis zur verbleibenden Mietlaufzeit steht. Es wäre also leider keine schnelle Lösung.
Wir haben sogar schon Nachmieter vorgestellt, die exakt zu seinen Vorstellungen passen. Er meint aber, dass das keine richtigen Leute sein können, wenn sie bereit sind unsere überteuerte Küche abzulösen und in 4 Wochen schon einzuziehen. Er will es einfach nicht verstehen...
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Hallo zusammen,
Ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben und hoffe dass mir hier jemand helfen kann.
Wir wohnen in einer Mietwohnung mit einem vierjahres Zeitvertrag ohne Kündigungsrecht in dieser Zeit. Leider haben wir seit geraumer Zeit Ärger mit unserem Vermieter aufgrund von Schimmel. Die Partei über uns hat ebenfalls Schimmel in der Wohnung. Im Januar haben wir uns zu einem klärenden Gespräch zusammengesetzt. Unser Nachbar war auch dabei. Unser Vermieter hat in diesem Gespräch gesagt, dass wir gerne ausziehen können, wenn die Wohnung nicht zu uns passt. Wenn jemand ausziehen möchte, hält er ihn nicht auf. Nun ist es soweit und wir haben eine neue Wohnung gefunden. Unsere mietvertrag würde allerdings noch bis 2020 laufen. Unser Vermieter hat uns schriftlich zugesagt, dass wir vorzeitig ausziehen können, wenn wir einen Nachmieter nennen, den er akzeptiert. Er hat aber auch darauf hingewiesen, dass er niemanden akzeptieren muss. Nun stellen wir ihm einen Nachmieter nach dem anderen vor und er akzeptiert niemanden. Außerdem hat er zur Bedingung gestellt, dass keine Familien und keine Ausländer einziehen dürfen. Die Miete hat er auch noch erhöht, sodass sie jetzt über dem Marktwert liegt.
Es geht nun schon seit Wochen hin und her und wir finden einfach keine Lösung mit ihm.
Nun frage ich mich, wie bindend seine Aussage vom Januar ist. Unter Zeugen hat er uns gesagt, dass wir gerne ausziehen können und dass er uns nicht aufhält. Können wir uns darauf berufen?
Vielen Dank vorab für die Hilfe.
Viele Grüße
Thomas
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