Danke für die Antwort.
Meiner Meinung nach hätten die das Kreuz setzen können, da ja Betriebskostenabrechnungen ( Höhe ist ja erst mal egal )aus
2009 und 2010 noch ausstehen. Manche Bürokratie muß man halt nicht verstehen.
Beiträge von Sportpatricia
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Die benötigte Mietschuldenfreiheitserklärung für den neuen Vermieter kam heute. Dort sollte bestätigt werden:
- es stehen aber noch folgende Rechnungen aus:- Betriebskostenabrechnung/en........
X - laufende Mietzahlungen bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.sorry, entschuldigen Sie die dumme Frage was soll man davon halten, schieben Sie es auf mein junges Alter. Aber die Antwort darauf verstehe ich immer noch nicht. Bitte klären Sie mich in dieser Hinsicht auf. Danke
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Hallo,
ich wollte hier nicht für Unfrieden sorgen Hatte zu meinem Fall nur um Meinungen gebeten. Sicherlich ist es nicht abzustreiten
dass wir als Familie den Verbrauch wie auch immer verursacht haben. Ärgerlich ( oder blöd oder unerfahren ) wurde uns die Wohnung Mitte 2008 als günstig angeboten. Herausgestellt hat sich jetzt, die Nebenkosten wurden viel zu niedrig angesetzt und wir haben jetzt ( beide noch in Ausbildung und Eltern einer zweijährigen Tochter ) das nachsehen. Für den vorhandenen Schimmel fühlt sich auch keiner zuständig. Deswegen die Frage betreffend der BK. Hatte je erwähnt dass wir die Wohnung gekündigt haben. Heute kam von der Zwangsverwaltung unsere Mietschuldenfreiheitserklärung. Uns wurde die laufende Mietzahlung bis zur Beendigung des Mietverhälznisses bescheinigt.
Bei noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen wurde KEIN
Kreuz gesetzt. Was soll man davon halten? -
Und wie bekomme ich raus, wo bzw. bei wem der Fehler liegt?
Haben der Zwangsverwaltung die erstellte BK-Abrechnung ( Verwaltung ) im September 2010 in Kopie zugesendet. Somit hatten die auf jeden Fall die Ablesedaten. -
Ich meinte betreffend der Betriebskostenabrechnung.
Bezahlen oder darauf berufen die Frist wurde durch die Zwangsverwaltung versäumt? -
Danke für Ihre ausführliche Antwort.
Mit der ehemaligen Verwaltungsgesellschaft habe ich gesprochen und Ihnen die Sachlage auch mitgeteilt.
Noch einen Tip wie wir uns verhalten sollen? -
Hallo,
die Abrechnung kam von der Verwaltungsgesellschaft. Diese betreut
die restlichen 5 Mietparteien im Auftrag der jeweiligen Eigentümer. Nehme an unser Eigentümer hat Insolvenzs angemeldet und somit wurde ein Zwangsverwalter eingesetzt. Unsere BK hätte laut Zwangsverwalter nicht von der Verwaltungsgesellschaft erstellt werden dürfen. Diese haben aber unsere gleich miterstellen lassen als Sie die 5 anderen Mietparteien abgefertigt haben. ( Ablesungen ). Daher hatte die ehemalige Verwaltung unsere Daten. Wahrscheinlich hätten wir die Ablesefirma ( im Auftrag Verwalzungsgesellschaft ) gar nicht in die Wohnung lassen dürfen. Oje -
Hallo,
gerade da liegt der Knackpunkt. Wir sollen auf keinen Fall an die alte
Gesellschaft zahlen. Aus dem Schreiben der Zwangsverwaltung geht hervor:
Zahlungen, welche an andere Personen als unser Büro geleistet werden, sind unwirksam und können nochmals gefordert werden. -
Hallo,
meinen Sie die schon erhaltene BK oder die die noch kommt?
Danke für Ihre Meinung. -
Hallo,
sorry meinte natürlich den 01.06.2011. -
Hallo,
also es handelt sich um Abrechnungszeitraum 01.01.09-31.12.09.
So wurde die BK von der nicht mehr zu betreuenden Verwaltungsgesellschaft auch erstellt.
Danke im voraus! -
Hallo,
habe keinen vergleichbaren Fall hier im Forum gefunden, mal sehen
ob mir jemand einen Rat geben kann.
Wohne seit 2008 in einer Mietwohnung, bis 04/2009 von einer Gesellschaft verwaltet. Dann wurde zu meiner Wohnung ein Zwangsverwalter eingesetzt. Dorthin geht seit 05/2009 die Miete inkl. die Nebenkosten. Laut Schreiben der Zwangsverwaltung
ist alles betreffend des Mietverhältnisses mit Ihnen abzuklären.
Die Betriebskostenabrechnung kam am 01.09.2010 von der bis 04/2009 zu verwaltenden Gesellschaft. Diese haben wir in Kopie
der Zwangsverwaltung zugesendet. Darauf bekamen wir als Antwort
keinerlei Zahlungen zu leisten und abzuwarten bis von Ihnen die
erstellte Abrechnung kommt. Da es sich um eine Summe in Höhe von
700,00 € handelt und wir nur Ärger zwecks Schimmel, hoher Nachzahlung aber kalte Wohnung haben, würde mich mal eure Meinung zur Bezahlung der eigentlich noch nicht erhaltenen BK-Abrechnung interessieren
Haben jetzt zum 01.06.2010 gekündigt. Danke für eure Meinungen.
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