Beiträge von Sportpatricia

    Die benötigte Mietschuldenfreiheitserklärung für den neuen Vermieter kam heute. Dort sollte bestätigt werden:
    - es stehen aber noch folgende Rechnungen aus:

    - Betriebskostenabrechnung/en........
    X - laufende Mietzahlungen bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.

    sorry, entschuldigen Sie die dumme Frage was soll man davon halten, schieben Sie es auf mein junges Alter. Aber die Antwort darauf verstehe ich immer noch nicht. Bitte klären Sie mich in dieser Hinsicht auf. Danke

    Hallo,
    ich wollte hier nicht für Unfrieden sorgen Hatte zu meinem Fall nur um Meinungen gebeten. Sicherlich ist es nicht abzustreiten
    dass wir als Familie den Verbrauch wie auch immer verursacht haben. Ärgerlich ( oder blöd oder unerfahren ) wurde uns die Wohnung Mitte 2008 als günstig angeboten. Herausgestellt hat sich jetzt, die Nebenkosten wurden viel zu niedrig angesetzt und wir haben jetzt ( beide noch in Ausbildung und Eltern einer zweijährigen Tochter ) das nachsehen. Für den vorhandenen Schimmel fühlt sich auch keiner zuständig. Deswegen die Frage betreffend der BK. Hatte je erwähnt dass wir die Wohnung gekündigt haben. Heute kam von der Zwangsverwaltung unsere Mietschuldenfreiheitserklärung. Uns wurde die laufende Mietzahlung bis zur Beendigung des Mietverhälznisses bescheinigt.
    Bei noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen wurde KEIN
    Kreuz gesetzt. Was soll man davon halten?

    Hallo,
    die Abrechnung kam von der Verwaltungsgesellschaft. Diese betreut
    die restlichen 5 Mietparteien im Auftrag der jeweiligen Eigentümer. Nehme an unser Eigentümer hat Insolvenzs angemeldet und somit wurde ein Zwangsverwalter eingesetzt. Unsere BK hätte laut Zwangsverwalter nicht von der Verwaltungsgesellschaft erstellt werden dürfen. Diese haben aber unsere gleich miterstellen lassen als Sie die 5 anderen Mietparteien abgefertigt haben. ( Ablesungen ). Daher hatte die ehemalige Verwaltung unsere Daten. Wahrscheinlich hätten wir die Ablesefirma ( im Auftrag Verwalzungsgesellschaft ) gar nicht in die Wohnung lassen dürfen. Oje

    Hallo,
    habe keinen vergleichbaren Fall hier im Forum gefunden, mal sehen
    ob mir jemand einen Rat geben kann.
    Wohne seit 2008 in einer Mietwohnung, bis 04/2009 von einer Gesellschaft verwaltet. Dann wurde zu meiner Wohnung ein Zwangsverwalter eingesetzt. Dorthin geht seit 05/2009 die Miete inkl. die Nebenkosten. Laut Schreiben der Zwangsverwaltung
    ist alles betreffend des Mietverhältnisses mit Ihnen abzuklären.
    Die Betriebskostenabrechnung kam am 01.09.2010 von der bis 04/2009 zu verwaltenden Gesellschaft. Diese haben wir in Kopie
    der Zwangsverwaltung zugesendet. Darauf bekamen wir als Antwort
    keinerlei Zahlungen zu leisten und abzuwarten bis von Ihnen die
    erstellte Abrechnung kommt. Da es sich um eine Summe in Höhe von
    700,00 € handelt und wir nur Ärger zwecks Schimmel, hoher Nachzahlung aber kalte Wohnung haben, würde mich mal eure Meinung zur Bezahlung der eigentlich noch nicht erhaltenen BK-Abrechnung interessieren
    Haben jetzt zum 01.06.2010 gekündigt. Danke für eure Meinungen.

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