Beiträge von Lasnik23

    Ich habe mittlerweile 2 Abmahnungen erhalten mit der Aufforderung die Untermiete zu beenden, ansonsten folgt eine fristlose Kündigung sowie rechtliche Schritte. Ich hatte ein Recht auf Erlaubnis der Untervermietung, von daher wäre die wohl nicht wirksam.

    Allerdings würde ich mir all dies gerne sparen. Hat jemand eine Idee wie ich am besten vorgehen kann?

    Heute (11.05.) hab ich von dem Vermieter einen Brief erhalten, indem er mich dazu auffordert ihm bis zum 14.05 nachzuweisen, dass die Untermieterin die Wohnung verlassen hat, ansonsten folgt die fristlose Kündigung sowie vorbehaltlich rechtliche Schritte.
    Prinzipiell ist die fristlose Kündigung nicht das Problem, jedoch vermute ich, dass die Untermieterin damit nicht einverstanden sein wird.

    Was kann ich nun tun?

    Ich habe sogar ein paar Sachen in der Wohnung gelassen, die sie aktuell nutzt.


    Außerdem kennt der Vermieter die Untermieterin, ich habe ihm sie sogar vorgestellt inkl. einer Mieter Selbstauskunft.

    Befristet habe ich den Vertrag. Vielen Dank für deine Antwort.

    Ist es nicht so, dass er mir die Untervermietung nicht ohne besonderen Grund verwehren darf? Greift da dann die bereits eingereichte Kündigung als Grund?

    Was ich vergessen habe: Laut Untermietvertrag habe ich lediglich eins von zwei Zimmern an die Untermieterin vermietet. Zwischen Untervermietung der gesamten Wohnung und lediglich eines Zimmers muss man meines Wissens nach ebenfalls differenzieren.

    Wenn er dich fristlos kündigt, kann er Schadensersatz geltend machen, wenn du die Wohnung nicht entsprechend räumen kannst, inklusive Untervermietung.

    Das heißt aktuell kann ich erstmal abwarten bis er den Vertrag mit mir gekündigt und MICH zur Räumung auffordert?

    Hallo zusammen,

    es geht um folgendes Anliegen:

    Anfang März habe ich die Zusage für ein Praktikum ab dem 01.04 für sechs Monate in Frankfurt bekommen und daher meine Wohnung in Münster umgehend gekündigt. Ich habe bei meinem Vermieter angefragt, ob ich einen Nachmieter stellen darf zum 01.04 und habe ihm zahlreiche potenzielle Nachmieter vorgestellt, er hat jedoch stets ohne Angabe von Gründen abgelehnt.

    In der Folge bot er mir an, einen Zwischenmieter für die 3 Monate bis zur Wirksamkeit meiner Kündigung zu stellen. Wiederum stellte ich ihm potenzielle Mieter vor. Mit einer Mieterin war schon alles geregelt, er lernte sie kennen, um dann im letzten Moment, erneut ohne Angabe von Gründen, abzusagen. Sein Wortlaut:“ Ich muss Ihnen das nicht begründen, sie können gerne schriftlich etwas anfragen, dann zögere ich das so lange hinaus bis Ihr Vertrag ohnehin gekündigt ist.“ Er verlangte in diesem Zusammenhang sogar eine Elternbürgschaft als Voraussetzung für die Untervermietung. Es war alles reine Schikane – meiner Meinung nach war es für ihn klar, dass er es mir nicht erlaubt. Nebenbei bemerkt: Ich zahle ca. 150 Euro weniger Miete als üblich.

    Damit wären wir beim nächsten Problem: Unsere Kommunikation lief größtenteils über Telefon. Es gibt lediglich E-Mails, in denen ich ihm Auskünfte über Mieter schicke. In keiner Mail sichert er mir jedoch die mögliche Vermietung zu.

    Da ich es mir nicht leisten kann zwei Wohnung zu bezahlen, habe ich die Wohnung trotzdem untervermietet inkl. Untermietvertrag. In der Folge habe ich schriftlich angefragt, die Wohnung oder zumindest einen Teil der Wohnung zu vermieten. Vor kurzem kam dann die Antwort, dass die Untervermietung der gesamten Wohnung nicht gestattet wird, da ich aufgrund meiner Kündigung keinen Anspruch darauf habe.

    Weiterhin hat er erfahren, dass die Wohnung untervermietet wurde bzw. dass jemand aktuell darin wohnt. Folglich hat er sie aufgefordert, die Wohnung innerhalb einer Woche zu verlassen.

    Wie ist die Rechtslage und was kann passieren?

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